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Homeoffice-Pauschale: Was Sie von der Steuer absetzen können – und was nicht


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Steuertipps
Homeoffice wegen Corona – was Sie absetzen können


Aktualisiert am 09.10.2021Lesedauer: 5 Min.
Eine junge Frau arbeitet zu Hause am Laptop (Symbolbild): Um ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen zu können, muss man strenge Vorgaben erfüllen.Vergrößern des Bildes
Arbeiten zu Hause (Symbolbild): Um ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen zu können, muss man strenge Vorgaben erfüllen. (Quelle: MoMo Productions/getty-images-bilder)

Viele Menschen arbeiten während der Corona-Pandemie von zu Hause – obwohl sie kein richtiges Arbeitszimmer haben. Nun kommt eine neue Pauschale. Wie Sie das Homeoffice beim Finanzamt richtig geltend machen.

2020 und 2021 sind Jahre voller Herausforderungen – auch bei der Steuererklärung. Quasi über Nacht haben Tausende Unternehmen massenhaft Arbeitnehmer ins Homeoffice geschickt. Doch nur die wenigsten Angestellten dürften über ein häusliches Arbeitszimmer verfügen, das den strengen Vorgaben des Finanzamts gerecht wird.

Deshalb gelten in den Corona-Jahren neue Regeln: Der Bundestag hat eine Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag, maximal 600 Euro pro Jahr, beschlossen. Wir geben einen Überblick, wie die Pauschale genau angesetzt werden darf und was für Arbeitszimmer und Steuern gilt.

Corona-Homeoffice: Wer kann ein Arbeitszimmer absetzen?

Trotz der strikten Voraussetzungen dürfen bereits jetzt mehr Menschen ein Arbeitszimmer absetzen, als das vor der Corona-Krise der Fall war. Bislang erkannten die Finanzämter es in der Regel nur bei solchen Beschäftigten an, die offenkundig nicht alle beruflichen Aufgaben an ihrem Arbeitsplatz erledigen können. Dazu zählen etwa Lehrer, Förster oder Außendienstmitarbeiter.

Wer allerdings wegen der Pandemie von zu Hause arbeiten musste, dem erlauben die Finanzämter auch den Steuerabzug – sofern alle der folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Chef muss das Homeoffice angeordnet haben. Eine Aufforderung oder Empfehlung reicht nicht.
  2. Das Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein. Küchentisch, Arbeitsecke im Wohnzimmer oder der Schreibtisch im WG-Zimmer sind nicht ausreichend. Ein Raum im Keller oder im Dachgeschoss zählt jedoch – wenn er "in die häusliche Sphäre eingebunden" ist.
  3. Das räumlich getrennte Arbeitszimmer darf höchstens zu 9 Prozent privat genutzt werden. Ein Schlafsofa für Gäste kann bereits ein Ausschlusskriterium sein.

Tipp: Machen Sie zu verschiedenen Zeiten Fotos von Ihrem Arbeitszimmer, um sie gegebenenfalls beim Finanzamt einreichen zu können.

Wie kann ich ein Arbeitszimmer absetzen?

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, berechnen Sie die Arbeitszimmerkosten anteilig und setzen diese als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Ihrer Steuererklärung an.

  • Beispiel: Leben Sie in einer 100 Quadratmeter großen Wohnung und ihr Arbeitszimmer ist 10 Quadratmeter groß, setzen Sie bei der Steuererklärung 10 Prozent der Miete sowie der Nebenkosten wie Strom oder Versicherungen an.

Zu den absetzbaren Kosten gehören unter anderem:

  • Miete,
  • Wasser-, Abwasser- und Energiekosten,
  • Reinigungskosten,
  • Grundsteuer,
  • Müllabfuhrgebühren,
  • Schornsteinfegergebühren,
  • Beiträge zum Mieter- oder Haus- und Grundeigentümerverein,
  • Wohngebäude- und Hausratversicherung,
  • Rechtsschutzversicherung für Immobilieneigentümer,
  • Renovierungskosten, die das gesamte Haus oder allgemein genutzte Flächen betreffen.

Um diesen Anteil der Kosten voll absetzen zu können, reicht es, wenn Sie an drei von fünf Tagen zu Hause arbeiten. Auch Ausgaben für die Renovierung und Ausstattung des Arbeitszimmers, etwa für Tapeten, Vorhänge und Lampen, dürfen Sie komplett geltend machen. Arbeiten Sie höchstens zwei von fünf Tagen im Homeoffice, dürfen Sie maximal 1.250 Euro im Jahr steuerlich absetzen. Das ist der Jahreshöchstbetrag.

Gut zu wissen: Bei Paaren, die ein Arbeitszimmer gemeinsam nutzen, darf jeder seine Kosten bis 1.250 Euro geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof 2017 neu geregelt.

Alternativ zum eigenen Arbeitszimmer können Sie auch Steuern sparen, wenn Sie einen Raum Ihrer Wohnung an Ihren Arbeitgeber vermieten. Dann haben Sie zwar kein häusliches Arbeitszimmer mehr, sondern Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – aber dafür auch den Vorteil, dass Sie die Arbeitszimmerkosten voll abziehen können. Das Finanzamt muss den Vertrag mit dem Arbeitgeber allerdings anerkennen.

Was kann ich ohne Arbeitszimmer absetzen?

Auch wer kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer besitzt, kann beim Finanzamt Jobkosten geltend machen. Zu diesen sogenannten Werbungskosten zählen Arbeitsmittel wie:

  • Büromaterial,
  • ein neuer Laptop,
  • Schreibtisch,
  • Bürostuhl oder Bücherregal,
  • aber auch Kosten für Weiterbildungen.

Mussten Sie für die Fortbildung Arbeitsplatz oder Heimbüro verlassen, gibt es zudem eine Verpflegungspauschale. Eventuell können Sie auch Übernachtungskosten geltend machen.

Telefonkosten können Sie pauschal zu 20 Prozent absetzen, maximal 20 Euro im Monat. Lagen Ihre tatsächlichen Kosten für berufliche Zwecke höher, müssen Sie das mit Einzelbelegen nachweisen – und dafür also Name des Gesprächspartners, Telefonnummer und Grund des Gesprächs notieren.

Was gilt mit der Homeoffice-Pauschale?

Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, wie die geplante Homeoffice-Pauschale konkret gestaltet werden soll. Die Pauschale soll 5 Euro am Tag betragen, maximal 600 Euro pro Jahr.

Fest steht auch, dass die Homeoffice-Pauschale in die sogenannte Werbungskostenpauschale eingerechnet und nicht zusätzlich gewährt wird. Die Regelung solle aufgrund der Corona-Pandemie zunächst auf zwei Jahre begrenzt sein.

Homeoffice-Pauschale soll Kosten für Strom und Internet decken

Die Pauschale in Höhe von 1.000 Euro wird bei der Steuerberechnung pauschal vom Einkommen abgezogen für Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Beruf entstehen, etwa Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitskleidung oder Weiterbildungen (sogenannte Werbungskosten).

Damit sinkt die Steuerlast. Wer besonders hohe Werbungskosten im Jahr hat, so dass der Pauschbetrag überschritten wird, etwa durch einen weiten Arbeitsweg, muss dies geltend machen.

Mit der Homeoffice-Pauschale fördere man Kosten wie beispielsweise für Strom, Telefon und Internet, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. "Damit entlasten wir die, die in der Pandemie von zu Hause Enormes geleistet haben und richten das Steuerrecht konsequent auf die moderne Arbeitswelt aus." SPD-Fraktionsvize Achim Post sagte, nun könnten Beschäftigte, die in den eigenen vier Wänden arbeiten, einfacher ihre Kosten steuerlich geltend machen.

Bereits im September hatten sich Hessen und Bayern im Bundesrat für eine Homeoffice-Pauschale von 600 Euro eingesetzt. Jeder Arbeitnehmer soll sie absetzen können – unabhängig davon, ob ein abgeschlossenes Arbeitszimmer existiert oder ob der Chef das Homeoffice angeordnet hat.

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Wie wird die neue Homeoffice-Pauschale aufgenommen?

Thomas Eigenthaler, der als Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft die Interessen der Mitarbeiter in den Finanzämtern vertritt, begrüßt die Einigung auf eine Homeoffice-Pauschale grundsätzlich, macht sich aber Sorgen wegen der tageweisen Anrechnung. "Unbürokratischer wäre eine Monatspauschale von 50 Euro gewesen", sagte er im Gespräch mit t-online.

Auch dass die Pauschale wie andere Werbungskosten behandelt werden soll, hält Eigenthaler für richtig. "Es ist ja gerade die Funktion einer Pauschale, dass die echten Aufwendungen darin aufgehen. Alles andere wäre steuerunsystematisch."

Auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) hält die Homeoffice-Pauschale für einen Schritt in die richtige Richtung. "Arbeitnehmer, die zu Hause arbeiten und deshalb auf private Ressourcen zurückgreifen, müssen dafür einen steuerlichen Ausgleich erhalten. Das Steuerrecht muss dies genauso anerkennen wie die Entfernungspauschale", sagte Steuerzahler-Präsident Reiner Holznagel t-online.

5 Euro am Tag seien ein guter Ansatz; allerdings hatte sich der Bund der Steuerzahler stets für eine monatliche Pauschale von 100 Euro ausgesprochen, also 1.200 Euro im Jahr.

Bonus vom Arbeitgeber: Von März bis Dezember können Chefs ihre Mitarbeiter in diesem Jahr mit einer Corona-Beihilfe unterstützen. Bis zu 1.500 Euro extra bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei – egal ob als Zuschuss zum Gehalt oder als Sachleistung. Verpflichtet ist der Arbeitgeber dazu aber nicht.

Was bedeutet Homeoffice für die Pendlerpauschale?

Das ist die Kehrseite der Entlastung: Wer Kosten fürs Heimbüro geltend macht, kann nicht gleichzeitig für diese Tage auch von der Entfernungspauschale profitieren. Schließlich kann er nur entweder zu Hause oder auf dem Weg zur Arbeit gewesen sein. Beides zusammen geht nicht.

Was für Arbeitnehmer gilt, die Anfang des Jahres ein Jahresticket für Bus und Bahn gekauft haben, ist noch nicht abschließend geklärt. Bisher hatte man das komplett absetzen können, möglicherweise gibt es im Steuerjahr 2020 aber Kürzungen.

Verwendete Quellen
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