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Steuernummer prüfen: USt-ID einfach online kontrollieren


Einfach online
So prüfen Sie, ob eine Steuernummer gültig ist

Von t-online, cho

08.07.2022Lesedauer: 1 Min.
Steuerformular für Unternehmer (Symbolbild): Manche Unternehmer benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.Vergrößern des Bildes
Steuerformular für Unternehmer (Symbolbild): Manche Unternehmer benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. (Quelle: Andrea Warnecke/dpa-tmn)
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Wer als Unternehmer in anderen EU-Ländern tätig ist, sollte die Umsatzsteuer-ID von Kunden prüfen können. Das funktioniert inzwischen ganz einfach online.

Verkauft ein Unternehmen Dienstleistungen oder Produkte an eine Firma aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, muss es selbst keine Mehrwertsteuer zahlen. Das übernimmt das Unternehmen im Ausland – sofern es selbst der Mehrwertsteuer unterliegt.

Jeder Unternehmer sollte daher vor einer Lieferung prüfen, dass dem tatsächlich so ist. Andernfalls muss er die Mehrwertsteuer möglicherweise doch selbst an das ausländische Finanzamt zahlen.

EU vereinfacht Abfrage der Umsatzsteuer-ID

Um herauszufinden, ob ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist, müssen Sie prüfen, ob es eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzt. Das ist inzwischen sehr einfach – dank der kostenlosen Online-Datenbank der EU-Kommission.

Dort kann jeder Anfragen zur Gültigkeit von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern stellen, die über das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem (Mias) direkt an den Mitgliedstaat gehen, der die Steuernummer zugeteilt hat. Lesen Sie hier, was Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer unterscheidet.

Wenn die Steuernummer nicht korrekt ist

Bisher mussten sich Lieferanten umständlich an die Steuerverwaltungen des eigenen Landes wenden, da nur die Behörden Zugriff auf Mias hatten. Der neue Online-Service soll Firmen und Verwaltungen entlasten. Auch das Bundeszentralamt für Steuern bietet eine solche Bestätigungsabfrage für Umsatzsteuer-IDs an.

Ist die Steuernummer gültig, erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie sich ausdrucken können. Ist die vom EU-Kunden angegebene USt-IdNr. hingegen nicht korrekt, müssen Sie selbst die Mehrwertsteuer für die Lieferung ausweisen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundeszentralamt für Steuern
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