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Aktien: Diese Steuern müssen Sie zahlen


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Dividenden und Gewinne
Diese Steuern müssen Sie als Anleger auf Aktien zahlen


Aktualisiert am 26.12.2022Lesedauer: 8 Min.
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Aktien, Handel, Märkte: Diese Animation erklärt schnell und einfach, wie Börsenhandel funktioniert. (Quelle: t-online)
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Wie Sie Aktien steuerfrei verkaufen, wann sich eine Steuererklärung für Kleinanleger lohnt und was bei Geldanlagen im Ausland gilt – unser Ratgeber für Einsteiger.

Ob beim Lohn, im Supermarkt oder fürs Auto: Wer in Deutschland lebt, muss auf zahlreiche Dinge Steuern zahlen. Das gilt auch für Einkünfte aus dem Aktienhandel. Sobald Sie Aktien verkaufen, damit Gewinne erzielen, verdient der Fiskus mit – zumindest ab einem bestimmten Schwellenwert. Auch wer sein Geld im Ausland anlegt, dort per Aktienhandel Einnahmen generiert, muss Steuern zahlen.

Doch welche genau sind das? Worauf müssen Anleger bei der Steuererklärung achten – und lassen sich Aktien auch steuerfrei verkaufen? Alles, was Sie über Steuern im Zusammenhang mit dem Aktienhandel wissen müssen, erklären wir in unserem Überblick.

Das Wichtigste zu Steuern auf Aktien
– Auf Gewinne aus dem Aktienhandel müssen Sie als Anleger Steuern zahlen.
– Diese so genannte Kapitalertragssteuer heißt auch Abgeltungssteuer und beträgt derzeit 25 Prozent. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer.
– Wie bei den meisten Steuern gelten auch hier Steuer-Freibeträge: Die Abgeltungssteuer greift für Singles erst ab einem Gewinn von mehr als 801 Euro pro Jahr, für Paare gilt eine Schwelle von 1.602 Euro.
– Grundsätzlich steuerfrei sind Gewinne aus dem Handel mit Aktien, die Sie vor 2009 erworben haben.
– Eine besondere Regel gibt es für Geringverdiener mit einem entsprechenden Einkommensnachweis: Sie zahlen keine Steuern auf Aktiengewinne.
– Vorsicht ist geboten bei Fonds und Aktien, die Sie im Ausland halten. Hier gelten spezielle Vorschriften für die Steuererklärung.

Welche Steuern fallen auf Aktien an?

Wer in Deutschland Einkünfte aus Geldanlagen erzielt, muss auf diese so genannten Kapitalerträge Steuern zahlen. Neben Einnahmen aus dem Aktiengeschäft können das auch Zinserträge von Sparbüchern oder Tagesgeldkonten sein. Während der Kauf von Aktien bislang noch steuerfrei ist, müssen sie bei Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien Steuern ans Finanzamt abführen.

Die Kapitalertragssteuer in Deutschland nennt sich Abgeltungssteuer und beträgt derzeit 25 Prozent. Das heißt: Wenn Sie Aktien gewinnbringend verkaufen, fällt jeder vierte Euro dieses Erlöses an den Staat. Dasselbe gilt für Einkünfte aus Dividenden, mit denen Sie als Aktionär am Jahresgewinn eines Unternehmens beteiligt werden.

Zusätzlich müssen Sie auf Einnahmen aus Aktiengeschäften den Solidaritätszuschlag, kurz Soli, abführen. Der Soli in Höhe von 5,5 Prozent fällt dabei auf die Summe der zu entrichtenden Steuern an. Wer in der Kirche ist, zahlt außerdem Kirchensteuer – je nach Bundesland acht bis neun Prozent.

Was gilt für vor 2009 gekaufte Aktien?

Ausgenommen von der Abgeltungssteuer sind Aktien, die Sie vor Einführung der Steuer gekauft haben: Auf vor 2009 erworbene Aktien fallen deshalb keine Steuern an. Aber Achtung: "Bei Aktiengewinnen gilt das Prinzip 'first in, first out'", erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). "Die zuerst gekauften Aktien, werden auch wieder zuerst verkauft."

  • Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben 2008 Aktien von Unternehmen X gekauft – und zwar genau 150 Stück. Ein Jahr später, also 2009, kaufen Sie weitere 150 Aktien. Diese insgesamt 300 Aktien bleiben in Ihrem Depot, bis Sie sich 2018 entscheiden, 200 davon zu verkaufen. Die Aktiengewinne der ersten 150 Aktien bleiben steuerfrei, weil Sie diese Aktien schon 2008 gekauft haben. Auf die Aktiengewinne der restlichen 50 Aktien müssen Sie Abgeltungssteuer zahlen, weil diese Aktien 2009 gekauft wurden.

Dividendenzahlungen aus diesen Altbeständen sind hingegen nicht steuerfrei. Laut der VLH unterliegen diese zum Zeitpunkt der Ausschüttung der Abgeltungssteuer – egal, wann Sie sie gekauft haben.

Wichtig: Auch wenn Sie im Ausland mit Aktien handeln, müssen Sie diese Einkünfte in Deutschland versteuern. Dafür gelten Sonderregeln – auch in der Steuererklärung (siehe unten).

Aktiengewinn: Was genau ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer, auch Spekulationssteuer genannt, ist eine Steuer auf Erträge aus Geldanlagen. Sie beträgt 25 Prozent und gilt seit 2009 auf fast alle Einkünfte aus Aktien, Aktienfonds, die verschiedene Aktien bündeln, oder auf Zinserträge von Tagesgeldkonten und Sparbüchern. Zudem gilt sie für Dividenden, also den Teil des Gewinns, den ein Unternehmen an seine Aktionäre ausschüttet.

Die Abgeltungssteuer wurde 2009 eingeführt. Davor besteuerte der Staat Einkünfte aus Arbeit und Kapital in ähnlicher Höhe. Aus diesem Grund umgingen viele wohlhabende Anleger die Steuerabgabe, indem sie ihre Investments ins Ausland verschoben. Der damalige Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) wollte das ändern und Deutschland als Finanzplatz attraktiver machen.

Die Bank oder der Depotanbieter behält in der Regel die Abgeltungssteuer direkt ein, um sie ans Finanzamt abzuführen. Der Freibetrag, Sparerpauschbetrag genannt, greift dabei automatisch – sofern Sie Ihrer Bank Bescheid geben, in welcher Höhe Sie ihn ausschöpfen wollen. Das heißt dann Freistellungsauftrag.

Nehmen Sie etwa an, Sie hätten im Jahr 2019 Aktien verkauft und dabei einen Gesamtgewinn in Höhe von 1.200 Euro gemacht. Sie sind ledig und nicht in der Kirche. Nach dem Freibetrag von 801 Euro müssen Sie 399 Euro mit 25 Prozent Abgeltungssteuer versteuern – also 99,75 Euro.

Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent, die auf ebenjene 99,75 Euro anfallen – also 5,49 Euro. Unter dem Strich behält Ihre Bank damit 105,24 Euro ihrer Aktiengewinne ein, um diese an das Finanzamt zu überweisen. Im Ergebnis bleiben Ihnen als Anleger 1094,76 Euro als Gewinn nach Steuern.

Aktien steuerfrei verkaufen – wie hoch ist der Steuer-Freibetrag?

Die gute Nachricht: Wie bei vielen Steuern gilt auch bei der Kapitalertragssteuer ein Steuer-Freibetrag, für den Sie gar keine Steuern zahlen müssen. Dieser Freibetrag heißt Sparerpauschbetrag. Das bedeutet: Erst ab einer bestimmten Summe müssen Sie Steuern zahlen – für Aktiengewinne darunter nicht. Der Sparerpauschbetrag beträgt 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Paare.

Um über die Grenze des Steuer-Freibetrags zu kommen, reichen bisweilen schon kleinere Investitionssummen aus. Nehmen Sie etwa an, Sie hätten 13.000 Euro in Aktien investiert, deren Wert sich binnen eines Jahres um 6,5 Prozent gesteigert haben, sodass sie am Ende des Jahres 13.845 Euro wert sind.

Verkaufen Sie die Aktien, erzielen Sie also einen Gewinn von 845 Euro. Abzüglich des jährlichen Sparerpauschbetrages von 801 Euro müssen sie folglich auf eine Summe von 44 Euro 25 Prozent Abgeltungssteuer entrichten, also 11 Euro. Hinzu kommen 60 Cent Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer.

Geringverdiener können die Steuer umgehen

Ein Tipp: Wenn Sie möglichst keine Abgeltungssteuer zahlen wollen, können Sie Ihre Gewinne aus Geldanlagen bei höheren Beträgen auf mehrere Jahre verteilen, um den jährliche Freibetrag nicht zu überschreiten. Dafür warten Sie mit dem Verkauf einzelner Aktien einfach bis zum nächsten Jahr ab. Steuerfrei verkaufen können Sie zudem alte Aktienkäufe, die Sie bis Ende 2008 gekauft haben. Seit 1. Januar 2009 gilt das System der Abgeltungssteuer.

Für Geringverdiener wie Studenten und Rentner gilt eine Ausnahme: Sie können Steuern auf Aktiengewinne grundsätzlich umgehen. Dafür benötigen sie eine entsprechende amtliche Bescheinigung – die sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, kurz NV-Bescheinigung. Sie wird durch das Finanzamt an Ihrem privaten Wohnort ausgestellt und muss anschließend dem Kreditinstitut vorgelegt werden.

Die Grenze für geringverdienende Sparer liegt bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 9.408 Euro für Singles und bei 18.816 Euro jährlich bei Paaren. Das Dokument gilt maximal drei Jahre. Allerdings kann das Finanzamt die Bescheinigung widerrufen, sofern Ihr Einkommen über den Schwellenwert steigt.

Welche Kosten fallen bei Geldanlagen im Ausland an?

Wenn Sie ein Konto oder Aktiendepot im Ausland haben, über das Sie Einkünfte erzielen, wird die Sache etwas komplizierter, denn es gelten spezielle Steuerregeln. In den meisten Fällen müssen Sie bereits im Ursprungsland Steuern in der entsprechenden Landeswährung entrichten. Diese Steuer nennt sich Quellensteuer.

Die Höhe der Quellensteuern variiert je nach Land, in dem Sie Geld anlegen. Hier einige Beispiele für gängige Anlageländer:

Staat Währung Steuersatz
USA US-Dollar 30
China Yuan 10
Frankreich Euro 30
Schweiz Franken 35

Stand: 24. Februar 2020

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Das Gute für Sie als Anleger: Damit Sie Ihre Gewinne nicht doppelt besteuern, gibt es zwischen vielen Staaten Steuer-Vereinbarungen. Diese so genannten Doppelbesteuerungsabkommen sollen verhindern, dass Sie bei Geldanlagen gleich zweimal – im Ausland und in der Heimat – zur Kasse gebeten werden.

So regelt etwa das Abkommen zwischen Deutschland und den USA, dass Sie statt 30 Prozent nur 15 Prozent US-Quellensteuer auf Dividenden zahlen, mit denen Unternehmen ihre Anleger am Firmengewinn beteiligen. Auf Zinserträge zahlen Sie null Prozent. Wichtig dabei ist: Diesen geringeren Steuersatz müssen Sie vorher beantragen. In einigen Fällen kümmert sich auch Ihr Kreditinstitut darum, dass Sie das entsprechende Antragsformular erhalten.

Die Quellensteuer wird vom Fiskus im Ausland meist komplett einbehalten. Mit einer amtlichen Bescheinigung über Ihren Wohnsitz in Deutschland können Sie die gezahlte Steuer jedoch in Ihrer Steuererklärung für den deutschen Fiskus geltend machen. Der zu entrichtende Betrag in Deutschland sinkt dadurch. Anleger sollten sich bei einer Investition im Ausland stets auf der Webseite des deutschen Finanzministerium informieren, um die aktuellen Regeln und entsprechenden Formulare abzurufen.

Muss ich auch Dividenden versteuern?

Ja. Auch für Dividenden, mit denen Unternehmen seine Aktionäre am Firmengewinn beteiligt, gilt die Abgeltungssteuer. Genau wie bei Gewinnen aus Aktienverkäufen beträgt sie 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Auch hier gelten die Freibeträge von 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Paare.

Bei Dividenden aus dem Ausland gelten andere Regeln. Es muss auch hier die Quellensteuer gezahlt werden. Diese können Sie in Ihrer Steuererklärung beim deutschen Finanzamt geltend machen (siehe oben).

Was es mit "steuerfreien" Dividenden auf sich hat

Manche Unternehmen zahlen auch sogenannte steuerfreie Dividenden aus. Dabei handelt es sich um Ausschüttungen aus ihren Kapitalrücklagen, nicht aus ihrem Gewinn. Die Dividende fließt dann nicht direkt aufs Verrechnungskonto, sondern der Einstiegspreis wird um diese Dividende gesenkt.

Für Aktien, die Sie nach Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 gekauft haben, sind diese Dividenden aber nicht wirklich steuerfrei. Weil Sie beim Verkauf Steuern auf die Kursgewinne zahlen müssen, handelt es sich nur um eine Steuerstundung.

Denn: Weil die "steuerfreien" Dividenden den Einstiegskurs senken, erhöht das den Kursgewinn – Sie zahlen also mehr Abgeltungssteuer. Wer Aktien mit dieser Art Dividenden hingegen vor 2009 gekauft hat, zahlt tatsächlich keine Steuern auf Dividenden, weil Kursgewinne steuerfrei bleiben.

Wann lohnt sich eine Steuererklärung für mich als Anleger?

Als Aktionär sind Sie nicht gezwungen, eine Steuererklärung abzugeben – schließlich führt die Bank die Abgeltungssteuer bereits automatisch ab. Manchmal aber kann sich die Steuererklärung für Sie als Anleger auszahlen.

Lohnen kann sich die Steuererklärung in folgenden Fällen:
– Wenn Sie sich die Kirchensteuer zurückholen wollen.
– Wenn Sie im Kalenderjahr mit dem Aktiengeschäft ein Minus machen. In diesem Fall kommt es zum so genannten Verlustvortrag (siehe unten).
– Wenn Sie ausländische Quellensteuer zahlen (siehe oben).

Wichtig beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung ist die Anlage Kapitalerträge (Anlage KAP). Neben Ihren Dividendengewinnen können Sie dort auch Einkünfte aus Auslandsfonds, also aus Bündeln von ausländischen Aktien, eintragen, für die Sie bereits Quellensteuern im Ausland bezahlt haben. Außerdem können Sie in der Anlage KAP Ihren Verlustvortrag angeben (siehe unten).

So funktioniert der Verlustvortrag

Grundsätzlich müssen Sie auf sämtliche Gewinne aus dem Aktienhandel Abgeltungssteuer zahlen. Die Höhe der zu entrichtenden Steuern aber können Sie beeinflussen – indem Sie von Ihren Gewinnen die Verluste abziehen, die Sie im selben Jahr an der Börse gemacht haben.

In der Steuersprache ist in diesem Fall vom so genannten Verlustvortrag die Rede. Das heißt: Sie können Ihre Verluste im Folgejahr beim Finanzamt geltend machen.

Denn trotz der Möglichkeit einer attraktiven Rendite kann es dazu kommen, dass Ihre Verluste beim Aktienhandel höher sind als Ihre Gewinne. Verluste aus dem Aktienhandel können Sie aber nur mit Gewinnen aus dem Aktienhandel, nicht jedoch mit Zinserträgen und Dividenden verrechnen.

Wenn Sie Ihre Aktien in nur einem einzigen Depot halten, verrechnet die Bank Gewinne und Verluste automatisch. Geht es beim Minusgeschäft um mehrere Depots, ist es möglich, Ihren Verlust in der Einkommenssteuererklärung zu verrechnen.

Hat eine Anlegerin etwa im Kalenderjahr 2018 durch den Verkauf von Aktien einen Gewinn in Höhe von 3.000 Euro gemacht, gleichzeitig aber auch Verluste in Höhe von 4.000 Euro, beläuft sich der Verlustvortrag auf 1.000 Euro. Diesen Verlust kann sie im Folgejahr 2019 geltend machen: Erzielt sie einen Gewinn von 1.500 Euro, darf sie von dieser Summe 1.000 Euro abziehen. Die zu versteuernde Summe für 2019 beträgt dann nur noch 500 Euro.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundeszentralamt für Steuern
  • Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
  • onlinebrokervergleich.org
  • steuertipps.de
  • finanztip.de
  • finanzen.net
  • gevestor.de
  • FAZ
  • Handelsblatt
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