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Steuerklasse für Rentner: Die Abzüge in Lohnsteuerklasse 5


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Abzüge
Was Steuerklasse 5 für Ihre Rente bedeutet


Aktualisiert am 04.11.2024Lesedauer: 3 Min.
Eine ältere Frau prüft Dokumente (Symbolbild): Auch Rentner werden in Steuerklassen eingruppiert.Vergrößern des Bildes
Eine ältere Frau prüft Dokumente (Symbolbild): Auch Rentner werden in Steuerklassen eingruppiert. (Quelle: Dmitry Belyaev/getty-images-bilder)

Auch Rentner sollten sich überlegen, welche Steuerklasse die beste für sie ist. Gerade bei Ehepaaren kann sich das mit dem Renteneintritt verschieben.

Die Steuerklasse bestimmt, wie viele Steuern Ihnen vom Lohn abgezogen werden. Das ändert sich jedoch, sobald Sie stattdessen eine Rente beziehen. Denn diese wird erst nachträglich besteuert – wenn überhaupt.

Relevant kann die Wahl der Steuerklasse als Rentner dennoch sein. Vor allem, wenn erst ein Partner in Rente ist und der andere noch arbeitet oder Sie neben Ihrer Rente noch einer Tätigkeit nachgehen. Wir zeigen Ihnen, für wen sich die beliebte Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 weiter lohnt und wann sie Ihnen Nachteile bringt.

Rentner in Steuerklasse 5: Gibt es Nachteile?

Grundsätzlich gilt: Steuerklasse 5 führt im Erwerbsleben zu Nachteilen, da die monatliche Belastung dort besonders hoch ist. Bei der gesetzlichen Rente gibt es diese monatlichen Abzüge wie bei der Lohnsteuer hingegen nicht, die Rentenversicherung behält von Ihrer Rente lediglich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ein. Rentner müssen ihre Bezüge aber mitunter nachträglich versteuern. Lesen Sie hier, ab wann Sie als Rentner überhaupt Steuern zahlen müssen.

Anders sieht es aus, wenn Sie als Rentenbezieher weiterarbeiten. Dann behält Ihr Arbeitgeber wie gewohnt von Ihrem Bruttolohn Lohnsteuer ein – und die fällt in Steuerklasse 5 besonders hoch aus, da der steuerliche Grundfreibetrag auf Ihren Partner in Steuerklasse 3 übergeht. Ihnen bleibt von Ihrem Hinzuverdienst zur Rente also weniger übrig, als es der Fall wäre, wenn Sie als Paar beide in Steuerklasse 4 veranlagt wären.

Wann muss ich Steuern nachzahlen?

Im Erwerbsleben können Paare mit der Lohnsteuerklassenkombination 3/5 ihre monatlichen Nettoeinnahmen optimieren, wenn derjenige, der deutlich mehr verdient, in Steuerklasse 3 eingruppiert wird. Das gilt auch, wenn der weniger verdienende Partner in Steuerklasse 5 in Rente geht. Doch wie im Erwerbsleben führt diese Aufteilung bei der späteren Steuererklärung oft zu einer Nachzahlung, da in Steuerklasse 3 übers Jahr hinweg zu wenig Steuern abgezogen wurden (mehr dazu lesen Sie hier).

Andersherum könnte es zu einer Rückzahlung kommen, wenn derjenige, der noch arbeitet, in Steuerklasse 5 veranlagt ist, und der Partner in Rente in Steuerklasse 3. Denn dadurch könnte der Berufstätige übers Jahr bereits so viel Lohnsteuer entrichtet haben, dass die Steuerlast für die Rente des Partners gleich mit beglichen wurde. Der Preis dafür wäre aber geringeres monatliches Haushalts-Netto.

Welche Steuerklasse sollte ich als Rentner wählen?

Als Rentner gilt für Sie weiter die Steuerklasse, in die Sie auch als Erwerbstätiger eingestuft waren. Entscheidend dafür bleibt der Familienstand. Sind Sie alleinstehend, gilt für Sie auch als Rentner Steuerklasse 1. Ausnahme: Ihr Partner ist erst vor Kurzem gestorben. Dann gilt für Sie als Verwitwete vorerst noch die Steuerklasse 3.

Verheiratete oder verpartnerte Rentner haben hingegen weiter die Wahl zwischen drei Lohnsteuerklassenkombinationen:

  • Steuerklasse 3 und 5,
  • Steuerklasse 4 und 4
  • oder Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor.

Die Steuerklassenkombination 3/5 eignet sich vor allem dann für Sie, wenn Sie (oder Ihr Ehe- oder Lebenspartner) noch berufstätig sind und sehr gut verdienen. Der Gutverdiener sollte dann Steuerklasse 3 wählen, der Rentner Steuerklasse 5. So erhöht sich Ihr monatliches Nettoeinkommen. Bei der Steuerklassenkombination 3/5 verlangt das Finanzamt jedoch häufig Geld von Ihnen zurück (siehe oben).

Verwendete Quellen
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