Steuern Nur in diesen Fällen können Sie Autoreparaturen von der Steuer absetzen
Autobesitzer haben viele Unkosten durch Kfz-Steuer, Inspektionen, Sprit oder die zweijährige Hauptuntersuchung. Nur manche Kosten lassen sich steuerlich absetzen.
Alle Ausgaben rund ums Auto wertet das Finanzamt bei Arbeitnehmern als Privatsache. Aus diesem Grund lassen sich Reparaturkosten für den fahrbaren Untersatz meist nicht von der Steuer absetzen.
Anders sieht es bei der Pendlerpauschale aus. Sie können 0,30 Euro pro einfache Strecke steuerlich geltend machen. Die Kfz-Versicherung können Sie ebenfalls als Sonderausgabe absetzen.
Autoreparaturen erkennt das Finanzamt in wenigen Fällen an
Sie können Reparaturkosten in der Regel nicht als Ausgabe in der Steuererklärung angeben. Es gibt nur diese drei Ausnahmen:
- Wenn Sie auf dem Weg zur oder von der Arbeit einen Unfall haben. In diesem Fall lassen sich die Reparaturkosten über Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass keine Versicherung dafür aufkommt. Sie müssen mit genauen Nachfragen von Seiten des Finanzamts rechnen.
- Wenn Sie das Auto beruflich nutzen, sind Reparaturkosten steuerlich absetzbar.
- Für Selbstständige zählen Reparaturkosten zu den Betriebsausgaben.
Eine Kfz-Reparatur ist keine Handwerkerleistung
Handwerkerleistungen erkennt das Finanzamt nur an, wenn es sich um "haushaltsnahe Dienstleistungen" handelt. Die durchgeführten Arbeiten müssen in Zusammenhang mit der bewohnten Immobilie oder dem Haushalt stehen. Typische Beispiele sind Fliesenverlegen, Installation neuer Armaturen im Bad oder Gartenarbeiten. Deshalb zählen Autoreparaturen nicht dazu.
Keine steuerliche Anerkennung der Kosten für TÜV und Inspektion
Mit der Pendlerpauschale sind generell sämtliche Kosten abgedeckt. Dazu zählen auch die Kosten für die zweijährige Hauptuntersuchung, inklusive Abgasuntersuchung und Inspektionen. Sonderregelungen existieren nur für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Diese allgemeinen Reparaturkosten erkennt das Finanzamt an
In erster Linie können Sie Reparaturen rund um Ihre Immobilie absetzen. Die Reparaturkosten dienen dem Erhalt eines Gebäudes. Bei einer vermieteten Immobilie sind Reparaturkosten in kompletter Höhe als Werbungskosten abzugsfähig. Die können beispielsweise anfallen für:
- Bad- und Heizungserneuerung
- Installation einer Solaranlage
- Maßnahmen zum Wärmeschutz
- Veränderung der Außenverkleidung
- Dacherneuerung
Eine Baumaßnahme unter 4.000 Euro netto gilt aufgrund der Vereinfachung immer als Reparatur. Möglicherweise ist es für Sie aus steuerlicher Sicht sinnvoll, anstehende Reparaturen gestaffelt durchzuführen. So können Sie in einem anderen Bereich Steuern sparen, wenn Sie schon die Ausgaben für Ihr Auto nicht in der Steuererklärung angeben können.
- steuererklärung.de : "Kfz-Kosten absetzen"
- steuern.de: "Reparaturkosten"