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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mehr Netto Lohnsteuer-Ermäßigung für 2025: Antrag ab jetzt möglich
In Zeiten hoher Kosten zählt für viele jeder Euro. Eine Möglichkeit, früher an Geld zu kommen, ist die Lohnsteuerermäßigung. So bekommen Sie sie.
Auch wenn sich die Inflation abschwächt: Die Lebenshaltungskosten sind immer noch hoch. Kommen dann noch unvorhergesehene Ausgaben hinzu, kann es bei vielen knapp werden im Portemonnaie. Doch es gibt eine einfache Maßnahme, frühzeitig an mehr Geld zu kommen: die sogenannte Lohnsteuerermäßigung.
Damit sichern Sie sich die Steuererstattung, die Sie erst nach Abgabe der Steuererklärung erhalten würden, bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, einen Freibetrag beim Finanzamt zu beantragen. Das ist jetzt fürs 2025 möglich – und außerdem noch rückwirkend für das gesamte Jahr 2024.
Wie das geht, welche Fristen Sie beachten müssen und welche Voraussetzungen es zu erfüllen gilt, zeigt Ihnen unser Überblick.
Was ist eine Lohnsteuerermäßigung?
Normalerweise läuft es so: Der Arbeitgeber behält vom Arbeitnehmer jeden Monat Lohnsteuer ein. Damit haben Angestellte ihre Schuldigkeit gegenüber dem Finanzamt bereits getan. Haben Sie selbst aber hohe Kosten, die Sie von der Steuer absetzen können, geben Sie diese in der Steuererklärung an und erhalten später eine Erstattung. 88 Prozent der Steuerzahler profitieren davon – und bekommen im Schnitt etwas mehr als 1.000 Euro zurück.
Diesen Betrag können Sie sich aber schon viel früher holen. Mit dem Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beantragen Sie beim Finanzamt einen Freibetrag – und sichern sich so ein höheres monatliches Nettoeinkommen.
Wann hat ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung Erfolg?
Über einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung sollten Arbeitnehmer nachdenken, die hohe Kosten haben. So gewährt das Finanzamt etwa einen Freibetrag für Werbungskosten, wenn die abziehbaren Aufwendungen insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen.
Das kann etwa bei langen Fahrtwegen zur Arbeit, hohen Fortbildungskosten oder Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer der Fall sein. Den Freibetrag für Werbungskosten gibt es aber nur, wenn diese über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro) liegen, der ohnehin bereits berücksichtigt wird. Das heißt: Sie müssen mindestens 1.830 Euro an Werbungskosten vorweisen können.
Aber auch Sonderausgaben wie zum Beispiel Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Ehegatten oder außergewöhnliche Belastungen, wie etwa hohe Krankheitskosten, können die monatliche Lohnsteuer mindern.
Wo stelle ich den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?
Sie können den Antrag direkt beim Finanzamt stellen. Das geht inzwischen auch elektronisch über das Online-Portal "Mein Elster". Dafür müssen Sie sich dort registrieren und ein Benutzerkonto anlegen.
Nach dem Registrierungsvorgang, der etwa eine Woche dauert, können Sie bequem von zu Hause aus an das zuständige Finanzamt Anträge und Mitteilungen übermitteln. Es ist aber auch weiterhin möglich, den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung in Papierform zu stellen. Das Formular finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.
Sie können den Freibetrag für zwei Jahre beantragen. Setzen Sie dafür im Formular einen Haken bei "Zweijährige Gültigkeit des Freibetrags". Ändern sich aber Ihre Umstände, sodass der Freibetrag herabgesetzt werden muss, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen.
Bis wann muss ich den Freibetrag beantragen?
Eine Lohnsteuerermäßigung können Sie grundsätzlich jederzeit beantragen. Möchten Sie, dass der Antrag noch rückwirkend für das komplette Jahr 2024 gilt, muss er allerdings bis zum 30. November 2024 beim Finanzamt sein. Er gilt dann bis zum Jahresende. Das lohnt sich besonders, wenn Sie Weihnachtsgeld oder einen Jahresbonus bekommen. Lesen Sie hier, wann Sie Anspruch auf Weihnachtsgeld haben.
Der errechnete Freibetrag wird auf die restlichen Monate des Jahres aufgeteilt. Stellen Sie den Antrag jetzt, erhalten Sie also im November und Dezember mehr Gehalt. Schon jetzt können Sie sich zudem die Lohnsteuerermäßigung für 2024 sichern.
Was muss ich sonst noch beachten?
Wer Freibeträge erhält, muss im Folgejahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das Finanzamt rechnet noch mal nach, ob alles korrekt abgelaufen ist. Mit einer hohen Erstattung können Sie dann aber natürlich nicht mehr rechnen.
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- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa