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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Nebenwohnung Wann Sie Steuern auf den Zweitwohnsitz zahlen müssen
Egal ob Studentenzimmer, Apartment am Arbeitsort oder Feriendomizil in den Bergen: Wer einen Zweitwohnsitz nutzt, muss ihn anmelden. Das kann teuer werden.
Ein Nebenwohnsitz kann viele Vorteile haben: Der Weg zur Arbeit wird kürzer, man schafft sich eine zweite Heimat oder hat eine eigene Ferienwohnung, um abzuschalten und neue Energie zu tanken. Doch solch ein Zweitwohnsitz verursacht auch Kosten.
Wir erklären, was ihn vom Hauptwohnsitz unterscheidet, wie und wo man die Nebenwohnung anmeldet und was bei der Steuer gilt.
Was ist ein Zweitwohnsitz?
Ein Zweitwohnsitz ist eine Wohnstätte, die Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz nutzen. Die Hauptwohnung ist dabei laut Bundesmeldegesetz (BMG) der Ort, an dem Sie sich überwiegend aufhalten, oder – wie es im Steuerrecht heißt – der Ort für den "Mittelpunkt der Lebensinteressen". Er wird auch Erstwohnsitz genannt.
Der Unterschied ist wichtig. Denn bei Ehepartnern und berufsbedingten Zweitwohnungen ist es nicht ausschlaggebend, wie viel Zeit jemand in einer bestimmten Wohnung verbringt, sondern wo der Lebensmittelpunkt liegt.
Wer sich also ein Apartment in der Nähe seines Arbeitsplatzes zulegt, um lange Fahrtzeiten zu vermeiden, hat seinen Hauptwohnsitz auch dann bei der Familie in der anderen Stadt, wenn er sich fünf Tage die Woche in seinem Apartment aufhält. Weitere Beispiele für Nebenwohnungen sind WG-Zimmer von Studenten oder Auszubildenden und das eigene Ferienhaus.
Muss ich einen Zweitwohnsitz anmelden?
Ja. Für jede Haupt- und Zweitwohnung besteht in Deutschland Meldepflicht. Es kommt dabei nicht darauf an, ob Sie die Nebenwohnung kaufen oder mieten. Melden Sie die Zweitwohnung dauerhaft nicht an, machen Sie sich unter Umständen strafbar. Denn das kann als Steuerhinterziehung gelten. Für die Anmeldung haben Sie nach Ihrem Einzug zwei Wochen Zeit (§ 21 BMG).
Überschreiten Sie diese Frist, droht Ihnen ein Bußgeld. Allerdings sind viele Ämter so überlastet, dass Sie es oft gar nicht schaffen, einen Termin innerhalb der 14 Tage zu bekommen. Sie sollten aber zumindest guten Willen zeigen, indem Sie sich überhaupt um einen Termin innerhalb der Frist bemühen.
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Wissen Sie bereits, dass Sie nicht länger als sechs Monate in der Wohnung bleiben werden, müssen Sie sich hingegen gar nicht beim Einwohnermeldeamt melden. Gleiches gilt, wenn Sie in bestimmten Gemeinschaftsunterkünften oder dienstlich bereitgestellten Unterkünften wohnen – etwa bei Soldaten oder während des Bundesfreiwilligendienstes.
Wie und wo melde ich eine Nebenwohnung an?
Um einen Zweitwohnsitz anzumelden, müssen Sie in den meisten Fällen noch persönlich beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro vorstellig werden. Dabei sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausgefüllter Meldeschein
- Wohnungsgeberbestätigung (nur für Mieter)
- eventuell Geburtsurkunde der Kinder
- eventuell Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
Die Bundesregierung hat inzwischen aber auch den Weg frei gemacht für das An- und Anmelden des Wohnsitzes per Smartphone. Bis November 2021 sollen alle Bundesländer diesen Service anbieten.
Um ihn nutzen zu können, benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Mit diesem und Ihrem Smartphone melden Sie sich dann beim zuständigen Amt an, woraufhin Sie einen Brief mit einem Code an Ihre neue Adresse erhalten. Damit melden Sie sich erneut online beim Amt an – die Registrierung ist abgeschlossen.
Die bisher nötige Wohnungsgeberbestätigung bei gemieteten Wohnungen entfällt damit. Vermieter müssen bislang bestätigen, wer neu in die Wohnung eingezogen ist.
Muss ich Steuern auf den Zweitwohnsitz zahlen?
Ob Sie Zweitwohnungssteuer zahlen müssen, hängt von der Kommune ab. Jede Gemeinde kann selbst darüber entscheiden, auch was die Höhe der Steuer angeht. Die Abgabe kann daher von Ort zu Ort erheblich schwanken.
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Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zweitwohnungssteuer ist die jährliche Nettokaltmiete. Ob Sie Steuern auf Ihren Zweitwohnsitz zahlen müssen, erfahren Sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Für Studenten und Auszubildende ohne eigenes Einkommen gibt es in manchen Kommunen Ausnahmeregeln.
Hintergrund der Zweitwohnungssteuer ist, dass Sie während Ihres Aufenthalts öffentliche Wege und Einrichtungen nutzen, die Stadt für Sie aber keinen Zuschuss aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält.
Sind Kosten für die Zweitwohnung steuerlich absetzbar?
Die Kosten für eine Zweitwohnung können Sie unter bestimmten Umständen von der Steuer absetzen. Das Finanzamt muss den Zweitwohnsitz dafür zunächst anerkennen. Dabei spielen Ausstattung und Größe eine Rolle, wie oft und lange Sie sich dort aufhalten und welche sozialen Kontakte Sie wo pflegen.
Um die Zweitwohnung von der Steuer absetzen zu können, müssen die Kosten mehr als 10 Prozent der laufenden Kosten des Hauptwohnsitzes betragen. Dann können Arbeitnehmer die Mehrkosten als doppelte Haushaltsführung geltend machen. Für Studenten und Auszubildende ist das nicht möglich.
Tipp: Den Rundfunkbeitrag (früher GEZ) müssen Sie nicht doppelt zahlen. Sie können sich auf Antrag von der Beitragspflicht für die Nebenwohnung befreien lassen. Dazu müssen Sie lediglich online ein Formular ausfüllen.
- Eigene Recherche
- immowelt.de: "Zweitwohnsitz anmelden: Regeln, Kosten, Fristen"
- SWR: "Nach Umzug: Neuen Wohnsitz bald digital anmelden"
- homeday.de: "Zweitwohnsitz: Das sollten Sie beachten"
- hausfrage.de: "Zweitwohnsitz: Alles zur Meldepflicht, Steuern und doppelter Haushaltsführung"