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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Steuern und Sozialabgaben Hohe Abzüge: Warum viele trotzdem Steuerklasse 5 wählen
In Steuerklasse 5 sind die Abzüge vom Bruttolohn besonders hoch. Woran das liegt und warum sich trotzdem so viele für diese Steuerklasse entscheiden.
Je nach Familienstand gelten in Deutschland unterschiedliche Steuerklassen. Ist man verheiratet oder verpartnert, hat man mehrere Optionen. Eine davon ist, sich in Steuerklasse 5 eingruppieren zu lassen.
Vor allem Frauen beantragen diese Lohnsteuerklasse oft, dabei sind die Abzüge dort deutlich höher als in anderen Steuerklassen. Wir zeigen, wie hoch genau und warum es sich dennoch lohnen kann.
Welche Abzüge gibt es in Steuerklasse 5?
Die Abzüge vom Bruttolohn setzen sich grundsätzlich aus Steuern und Sozialabgaben zusammen. Das gilt für alle Steuerklassen und somit auch für Steuerklasse 5. Unterschiedlich sind allerdings die Steuerfreibeträge, was sich auf die Höhe der Lohnsteuer und der davon abhängigen Kirchensteuer auswirkt. Und die sind in Steuerklasse 5 besonders niedrig, was zu einer höheren steuerlichen Belastung führt (mehr dazu unten). Eine Übersicht zu den verschiedenen Steuerklassen finden Sie hier.
Folgende Abzüge und Beiträge werden in Steuerklasse 5 vom Bruttolohn abgezogen:
- Lohnsteuer: abhängig vom Bruttogehalt und der Steuerklasse (mehr zur Berechnung der Lohnsteuer lesen Sie hier)
- Kirchensteuer: 8 bis 9 Prozent bei Kirchenzugehörigkeit auf Ihre Lohnsteuer
- Krankenversicherung: 14,6 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte auf bis zu 5.175 Euro Monatsgehalt (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber) plus Zusatzbeitrag (variiert je nach Krankenkasse); der Tarif für privat Versicherte richtet sich in der Regel nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand
- Rentenversicherung: 18,6 Prozent auf bis zu 7.550 Euro Monatsgehalt im Westen und 7.450 Euro im Osten (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber)
- Pflegeversicherung: 3,4 Prozent (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber) und gegebenenfalls 0,6 Prozent Kinderlosenzuschlag
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent auf bis zu 7.550 Euro Monatsgehalt im Westen und 7.450 Euro im Osten
Gut zu wissen
In die Lohnsteuerklasse 5 können Sie sich nur einordnen lassen, wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind. Ihr Partner muss dann Steuerklasse 3 wählen. Mehr zur Steuerklasse 3 lesen Sie hier.
Wie hoch sind die Steuerfreibeträge in Steuerklasse 5?
Fast alle Steuerklassen kennen Steuerfreibeträge. Diesen Teil Ihres Einkommens müssen Sie nicht versteuern. Je höher die Freibeträge also ausfallen, desto weniger Steuern zahlen Sie. In Steuerklasse 5 können Sie allerdings weder den Grundfreibetrag noch den Kinderfreibetrag geltend machen. Die Besteuerung greift in Steuerklasse 5 also deutlich früher. Mehr zur Steuerklasse 5 lesen Sie hier.
Für 2024 gelten folgende Freibeträge:
- Grundfreibetrag: entfällt
- Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
- Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.230 Euro
- Kinderfreibetrag: entfällt
- Vorsorgepauschale: abhängig vom Bruttoverdienst
Gut zu wissen
Die Kombination aus Lohnsteuerklasse 5 und 3 lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Der Geringerverdienende erhält dann die ungünstigere Steuerklasse 5, dafür profitiert der andere in Steuerklasse 3, weil ihm auch die Freibeträge des anderen zugerechnet werden. Wegen der prozentualen Berechnung der Einkommensteuer erhöht sich so das Haushaltsnettoeinkommen pro Monat. Doch Achtung: Steuern sparen Sie damit nicht. Bei der Steuererklärung droht womöglich eine Nachzahlung. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wie viel wird bei Steuerklasse 5 abzogen?
Wie hoch die Abzüge durch Steuern und Sozialabgaben in Steuerklasse 5 in Eurobeträgen sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Denn das hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist. Je mehr Sie verdienen, desto höher ist auch Ihr Steuersatz. Das nennt sich progressiver Steuertarif.
Der niedrigste Steuersatz für die Einkommensteuer liegt bei 14 Prozent. Er greift eigentlich erst bei einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag und steigt mit der Höhe des Einkommens an. Da es in Steuerklasse 5 aber keinen Grundfreibetrag gibt, fällt für Sie sehr früh Einkommensteuer an.
Grundsätzlich wird nur der Teil des Gehalts versteuert, der nach Abzug der Freibeträge noch übrig bleibt. In Steuerklasse 5 ist der aber schon erreicht, wenn Sie mehr als 1.266 Euro im Jahr verdienen (siehe Freibeträge oben). Mehr zur Berechnung der Einkommensteuer lesen Sie hier.
Brutto-Netto-Rechner nutzen
Wie hoch die Einkommensteuer für Sie genau ausfällt, können Sie mithilfe eines Einkommensteuerrechners oder eines Lohnsteuerrechners ermitteln. Das Bundesfinanzministerium bietet einen solchen Steuerrechner für Einkommensteuerpflichtige für die Jahre 1958 bis 2024 an.
Zudem gibt es die Einkommensteuertabelle, die von Jahr zu Jahr neu erstellt wird. Dort können Arbeitnehmer die Höhe ihres Lohnsteuerabzugs ablesen. In Steuerklasse 5 gilt für Sie die Splittingtabelle, da Sie verheiratet oder verpartnert sein müssen.
- Eigene Recherche
- steuerklassen.com: "Abzüge in Steuerklasse 5"
- arbeitsrechte.de: "Steuerklasse 5: Welche Arbeitnehmer werden nach dieser Steuerklasse besteuert?"
- mystipendium.de: "Steuerklasse 5: Definition, Abzüge & Berechnung"