t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberSteuern & RechtSteuererklärung

Fehler bei der Steuererklärung: Das kann teuer werden


Sieben Fallen
Diese Fehler bei der Steuererklärung können teuer werden

Von t-online, cho

Aktualisiert am 04.10.2022Lesedauer: 4 Min.
Ein Paar grübelt über Dokumenten (Symbolbild): Für die Steuererklärung 2020 gilt wegen der Corona-Krise eine spätere Abgabefrist.Vergrößern des Bildes
Für die Steuererklärung 2020 gilt wegen der Corona-Krise eine spätere Abgabefrist (Symbolbild). (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)
News folgen

Bei der Steuererklärung tappen viele immer wieder in die gleichen Fallen. Wir zeigen, was Sie tun sollten, um kein Geld zu verschenken.

Zugegeben: Es gibt schönere Arten, seine Zeit zu verbringen, als sich mit seiner Steuererklärung zu befassen. Doch die Mühe lohnt sich in der Regel. Im Schnitt bekommen die Deutschen etwas mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.

Damit auch Ihre Rückerstattung hoch ausfällt, sollten Sie allerdings einige teure Fehler vermeiden. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hin. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

1. Nachweise verschlampen

Sie müssen zwar schon seit Längerem keine Belege mehr mit Ihrer Steuererklärung einreichen, doch wenn Sie im Laufe des Jahres gar keine Quittungen, Rechnungen und Co. aufgehoben haben, fehlt Ihnen am Ende womöglich selbst der Überblick. So rutscht dann leicht eine größere Ausgabe durch, die Ihnen gutes Geld gebracht hätte, oder Ihnen fehlen schlicht die genauen Beträge, die Sie absetzen können.

Außerdem können die Finanzämter die Nachweise immer noch nachträglich einfordern. Es nützt also nichts, wenn Sie Ihre Ausgaben zwar fleißig notiert haben, bei Bedarf aber keinen echten Nachweis vorlegen können. Die VLH empfiehlt deshalb: "Sammeln Sie alle Quittungen und Belege übers Jahr in einem Ordner oder noch einfacher in einem Schuhkarton." Sortieren könne man sie später immer noch.

2. Einträge vertauschen

Apropos Sortieren: Sie sollten dabei besonders gewissenhaft vorgehen. Denn tragen Sie Ihre Ausgaben nicht an der richtigen Stelle in der Steuererklärung ein, streichen die Finanzbeamten die Kosten zwar aus den falschen Zeilen heraus, tragen sie aber nicht um.

Führen Sie also beispielsweise die Kosten für eine selbst bezahlte Weiterbildung bei den Sonderausgaben an, obwohl sie zu den Werbungskosten zählen, ist die Rückzahlung, die Ihnen dafür eigentlich zustehen würde, einfach futsch.

Geänderte Frist: Arbeitnehmer und Rentner müssen ihre Steuererklärung 2020 coronabedingt erst bis zum 1. November 2021 abgeben. Leben Sie in einem Bundesland, in dem dieser Tag ein Feiertag ist, gilt der 2. November 2021 als Frist. Wer einen Steuerprofi – Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein – beauftragt, hat mehr Zeit. Dann können Sie die Steuererklärung bis zum 31. Mai 2022 abgeben.

3. Falsche Bankverbindung angeben

Es klingt nach einem Fehler, der sich leicht vermeiden lässt, doch wie schnell schleicht sich in die lange IBAN ein Zahlendreher ein? Wie schnell erliegt man der Versuchung, über die vorausgefüllten Formulare aus dem letzten Jahr einfach hinwegzugehen, ohne daran zu denken, dass man vor neun Monaten ja die Bank gewechselt hat?

Gehen Sie am besten auf Nummer sicher und prüfen Ihre Angaben zur Bank- und Kontoverbindung ganz genau. Denn sollte die nicht korrekt sein, erhalten Sie schlimmstenfalls gar kein Geld vom Finanzamt zurück – oder zumindest mit Verspätung.

4. Corona-Sonderregeln nicht nutzen

Homeoffice-Pauschale, Erleichterungen bei den Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer: In der Corona-Pandemie gelten einige neue Regeln, die Ihnen das Steuerleben vereinfachen sollen. Sie müssen Sie nur noch richtig nutzen.

So dürfen Sie Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer unbeschränkt abziehen, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Bedingung dafür ist, dass die Tätigkeiten von zu Hause und die im Büro oder Betrieb qualitativ gleichwertig sind. Hierbei gilt für die Zeit zwischen dem 1. März 2020 und 31. Dezember 2021 eine Vereinfachung.

"Wird die bisherige berufliche Tätigkeit wegen Corona in das häusliche Arbeitszimmer verlagert, ist anzunehmen, dass die Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer der im betrieblichen Büro qualitativ gleichwertig ist", erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.

Das heißt, der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit verlagert sich ins häusliche Arbeitszimmer, wenn Sie dort während der Corona-Pandemie wöchentlich im Schnitt mehr Arbeitszeit verbracht haben als im betrieblichen Büro. Die Kosten sind dann unbegrenzt und in voller Höhe abzugsfähig.

5. Nebenkosten vergessen

Was viele gar nicht wissen: Egal ob Sie Eigentümer sind oder zur Miete wohnen – haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa die Kosten für die Gartenpflege, die Wartung von Aufzug und Heizung oder die Hausreinigung können Sie in der Steuererklärung geltend machen. Gleiches gilt für Handwerkerkosten.

6. Rechnungen bar bezahlen

Die Kosten für den Gärtner, die Putzhilfe oder das Au-pair können Sie nur dann absetzen, wenn Sie Ihre Rechnungen per Überweisung bezahlen. "Nur mit Rechnung und Überweisungsträger können Sie alle Steuervorteile in Bezug auf Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen ausschöpfen", so die VLH. Dass dies vielfach noch in bar geschehe, sei einer der häufigsten Fehler bei der Steuererklärung.

7. Außergewöhnliche Belastungen verschweigen

Viele Steuerzahler machen sich gar nicht erst die Mühe, Kosten für Brille, Zahn-Operation oder Osteopathie anzugeben, da sie davon ausgehen, ohnehin nicht über die zumutbare Belastungsgrenze zu kommen. Denn dabei gelten hohe Grenzen, die vor allem mit der Höhe des Einkommens steigen. Der Bundesfinanzhof entschied, dass das grundsätzlich verfassungsgemäß ist.

Trotzdem sollten Sie jedes Jahr Ihre kompletten außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung angeben. Egal, ob Sie die Grenze für die zumutbare Belastung knacken oder nicht. Sollte sich nämlich an der Berechnungsweise etwas zu Ihren Gunsten ändern – wie es schon einmal 2017 geschah –, liegen dem Finanzamt die Daten bereits vor und Sie profitieren schneller.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mitteilung Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Steuern von A bis Z

Erbe & Steuern


Kirchensteuer









TelekomCo2 Neutrale Website