Steuererklärung 2024 In diesen Fällen prüft das Finanzamt besonders genau

Große Teile der Steuererklärung werden automatisiert geprüft, doch bei manchen Angaben schaut ein Finanzbeamter genau hin. Hier sind Nachfragen am wahrscheinlichsten.
Belege mitschicken oder nicht? Diese Frage stellen sich viele, wenn sie ihre Steuererklärung abgeben. Zwar gilt in Deutschland mittlerweile die sogenannte Belegvorhaltepflicht – Unterlagen müssen also nur auf Nachfrage eingereicht werden. Trotzdem gibt es einige Fälle, in denen Sie mit Rückfragen der Finanzämter rechnen sollten. Wer hier vorbereitet ist, spart Zeit und Nerven.
Wann Belege zwingend nötig sind
In den meisten Fällen genügt es, Belege bereitzuhalten. Doch es gibt Ausnahmen. "Das gilt insbesondere dann, wenn Steuerpflichtige erstmals einen Behindertenpauschbetrag geltend machen oder sich der Grad der Behinderung im Laufe des Jahres geändert hat", sagte Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) dem "Handelsblatt". Mehr zum Behindertenpauschbetrag lesen Sie hier.
Auch beim Pflegepauschbetrag ist ein Nachweis nötig: Je nach Pflegegrad können zwischen 600 und 1.800 Euro geltend gemacht werden – die Einstufung muss belegt werden. Lesen Sie hier, wer Anspruch auf den Pflegepauschbetrag hat.
Wer energetisch saniert hat, muss sogar ein amtlich vorgeschriebenes Formular vom Fachunternehmen vorlegen. Fehlt die Bescheinigung, bleibt die Steuerersparnis aus. Auch wer zusätzliche Rentenpunkte gekauft hat, sollte das belegen, da diese freiwilligen Beiträge dem Finanzamt nicht automatisch gemeldet werden. Lesen Sie hier, wie Sie Rentenpunkte kaufen.
Diese Angaben prüft das Finanzamt besonders kritisch
Darüber hinaus gibt es weitere Angaben, die bei den Finanzämtern regelmäßig zu Rückfragen führen – vor allem, wenn sie zum ersten Mal auftauchen:
- Doppelte Haushaltsführung: Wer eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen angibt, sollte den Mietvertrag, Ummeldungen und Einrichtungskosten bereithalten. "Die Plausibilität ergibt sich meist durch die neue Adresse des Arbeitgebers und der Zweitwohnung am Beschäftigungsort", so Bauer. Lesen Sie hier, was Sie bei doppelter Haushaltsführung alles absetzen können.
- Arbeitszimmer: Hier sind Nachfragen fast sicher – insbesondere, wenn hohe Kosten geltend gemacht werden. Private Möbel dürfen sich im Raum nicht befinden. Viele Finanzämter verlangen zusätzlich spezielle Vordrucke.
- Erstmalige Vermietung: Wer eine Immobilie neu vermietet und Abschreibungen geltend macht, sollte direkt die Kaufpreisaufteilung einreichen. Ohne diese schaut das Finanzamt nach – denn nur der Gebäudeanteil kann abgesetzt werden.
- Unterhaltszahlungen: Hier sind Finanzämter besonders streng – denn das Missbrauchspotenzial ist hoch. Nachweise über Bedürftigkeit sind Pflicht. Ab 2025 dürfen Unterhaltszahlungen zudem nur noch abgesetzt werden, wenn sie überwiesen wurden. Lesen Sie hier, wie viel Unterhalt Sie aktuell zahlen müssen.
- Kryptowährungen: Wer Bitcoin, Ethereum oder andere Coins besitzt, muss ebenfalls mit Nachfragen rechnen. Sie sollten dann eine detaillierte Abrechnung vorweisen können. Dabei gilt: Gewinne über 1.000 Euro sind steuerpflichtig, es sei denn, Sie haben die Coins länger als ein Jahr gehalten (mehr dazu hier).
- Liebhaberei: Wer jahrelang Verluste mit einem Gewerbe oder einer Vermietung angibt, muss nachweisen, dass tatsächlich eine sogenannte Gewinnerzielungsabsicht besteht oder bloß Liebhaberei vorliegt – sonst droht das Aus für den Steuervorteil. Belegen können Sie das etwa mit einer Gewinnprognose oder Wohnungsinseraten.
- Erhebliche Abweichungen: Auch bei deutlichen Veränderungen zur Vorjahreserklärung kann es kritisch werden – etwa bei stark gestiegenen Fahrtkosten oder haushaltsnahen Dienstleistungen.
Neue Regeln im Blick behalten
Bei der Steuererklärung 2024 dürfte sich das Finanzamt zudem besonders für den korrekten Umfang an Abschreibungen interessieren. Denn es gelten neue Regeln: Für Wohnimmobilien, deren Bau zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 begonnen wurde oder wird, gibt es eine sogenannte befristete degressive AfA (Absetzung für Abnutzung). Im ersten Jahr können Sie bis zu fünf Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten absetzen, danach fünf Prozent des jeweiligen Restwerts.
Nicht zu viel – aber auch nicht zu wenig
Belege sollten Sie nur dann einreichen, wenn es einen triftigen Grund gibt. "Werden dennoch in großem Umfang Belege mitgeschickt, kann das die Finanzverwaltung eher belasten statt entlasten", warnt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler im "Handelsblatt". Im Zweifel verlängere sich die Bearbeitungszeit, da die Unterlagen manuell geprüft werden müssen.
Ganz umgehen können Sie die Frage übrigens, wenn Sie ein Steuerprogramm nutzen, bei dem Sie Ihre Belege hochladen können. Das Finanzamt kann dann auf die Nachweise zugreifen, falls es Einsicht benötigt – oder es eben bleiben lassen, wenn es keinen Bedarf sieht. Eine gute Steuerkanzlei sollte einen solchen digitalen Service ebenfalls ohne zusätzliche Kosten anbieten.
- handelsblatt.com: "Steuererklärung 2024: Bei diesen Punkten schaut das Finanzamt ganz genau hin" (kostenpflichtig)
- bmwsb.bund.de: "Degressive AfA wird für zwei Jahre wieder eingeführt"