t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberSteuern & RechtSchenkungssteuer

Schenkungssteuer umgehen mit legalen Tricks: Freibeträge, Heirat, Adoption


Legale Tricks
Schenkungssteuer umgehen – diese Möglichkeiten gibt es

Von t-online, cho

Aktualisiert am 21.04.2024Lesedauer: 3 Min.
Euroscheine in einem Briefumschlag (Symbolbild): Um die Schenkungssteuer zu umgehen, reicht es nicht, Bargeld zu verschenken.Vergrößern des Bildes
Euroscheine in einem Briefumschlag (Symbolbild): Um die Schenkungssteuer zu umgehen, reicht es nicht, Bargeld zu verschenken. (Quelle: Patrick Pleul/dpa-tmn)
News folgen

Bei großen Schenkungen fallen in der Regel Steuern an. Die können Sie jedoch zum Teil vermeiden, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Viele Menschen möchten ihren Nachlass schon zu Lebzeiten regeln. Möglich ist das mit Schenkungen. Doch wie auf eine Erbschaft fallen auch auf Schenkungen Steuern an. Manch einer fragt sich daher, ob er auch Geld verschenken kann, ohne Steuern zu zahlen. Hier gibt es die Antwort.

Ja. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Schenkungssteuer legal zu umgehen (mehr dazu unten). Zu den gängigsten gehört das geschickte Ausnutzen der Freibeträge. Anders als bei der Erbschaftsteuer können Sie diese bei der Schenkungssteuer nämlich alle zehn Jahre aufs Neue ausschöpfen. Lesen Sie hier, wie Sie die 10-Jahresfrist genau berechnen.

Die Höhe der Freibeträge variiert dabei je nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem. Am stärksten profitieren Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Unsere Tabelle zeigt Ihnen die Freibeträge für andere Verwandte und Freunde.

Keine legale Möglichkeit, die Schenkungssteuer zu vermeiden, sind Geldgeschenke in bar. Auch diese müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Tun Sie das nicht, riskieren Sie, wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden.

Gut zu wissen: Sowohl Schenker als auch Beschenkter haben die Pflicht, Schenkungen dem Finanzamt schriftlich anzuzeigen. Die Frist dafür beträgt drei Monate (§ 30 Abs. 1 ErbStG).

Wie kann ich die Schenkungssteuer vermeiden?

Sie können die Schenkungssteuer auf mehrere Arten vermeiden. Welche das genau sind, zeigen wir Ihnen in den folgenden Abschnitten.

Freibeträge nutzen

Wollen Sie sehr große Beträge verschenken, empfiehlt es sich, frühzeitig damit zu beginnen. Denn bei der Schenkungssteuer dürfen Sie den Freibetrag alle zehn Jahre erneut nutzen (Ratenschenkung). So lassen sich selbst große Vermögen komplett steuerfrei verteilen.

  • Beispiel: Nehmen wir an, Sie wollen einer Freundin 30.000 Euro schenken. Dann sollten Sie ihr zunächst nur 20.000 Euro geben, denn so hoch ist der steuerliche Freibetrag für Schenkungen an Freunde. Nach Ablauf von zehn Jahren können Sie ihr dann die restlichen 10.000 Euro schenken, ohne dass sie dafür Steuern zahlen muss, da der Freibetrag nun erneut gilt.

Kettenschenkung

Eine weitere Möglichkeit, Schenkungssteuer zu vermeiden, ist die Kettenschenkung. Wollen Sie beispielsweise Ihrer Tochter 700.000 Euro schenken, müsste diese eigentlich 33.000 Euro Schenkungssteuer zahlen.

Denn der Freibetrag für Schenkungen an Kinder umfasst 400.000 Euro und auf die restlichen 300.000 Euro fielen 11 Prozent Steuern an. Wie hoch die Schenkungssteuer in welchen Fällen ist, lesen Sie hier.

Eine Kettenschenkung umgeht das. Schenken Sie Ihrer Tochter dafür zunächst nur die steuerfreien 400.000 Euro und Ihrem Mann, für den ein Freibetrag von 500.000 Euro gilt, die restlichen 300.000 Euro. Ihr Mann kann die 300.000 Euro dann wiederum an die Tochter weiterschenken; der Freibetrag von 400.000 Euro gilt dann erneut.

Vorsicht: Damit das Finanzamt dieses Vorgehen als zwei separate Schenkungen anerkennt, dürfen Sie nicht vertraglich vereinbaren, dass das Geld an eine bestimmte Person weiterverschenkt werden soll. Damit die Kettenschenkung durchgeht, muss die zuerst beschenkte Person frei über das Vermögen bestimmen dürfen.

Adoption

Auch durch Adoption können Sie Schenkungssteuer umgehen. Denn während Beschenkte, die nicht mit Ihnen verwandt sind, nur einen Freibetrag von 20.000 Euro haben, sind Adoptivkinder leiblichen Kindern gleichgestellt. Für sie gilt ein Freibetrag von 400.000 Euro.

Eine Adoption ist auch im Erwachsenenalter noch möglich. Allerdings müssen Sie dafür plausibel machen können, dass bereits seit Längerem eine tiefe Bindung zu der Person bestand. Der Wunsch, Schenkungssteuer zu umgehen, reicht als Motiv für eine Adoption nicht aus.

Heirat

Wer verheiratet ist, kann sich vom Partner bis zu einer halben Million Euro schenken lassen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartner.

Paare, die bisher nicht verheiratet sind, stocken ihren Freibetrag bei der Schenkungssteuer mit einer Hochzeit also ordentlich auf. Gleichzeitig verbessert sich auch die Situation für die Kinder, wenn es sich um eine Patchwork-Familie handelt. Denn Stiefkinder werden steuerlich genauso behandelt wie leibliche Kinder.

Gelegenheitsgeschenke

Auch gelegentliche Geschenke können helfen, die Schenkungssteuer zu umgehen. Zu Hochzeiten oder dem Studienabschluss sind größere Summen durchaus anerkannt. So können Sie Ihr Vermögen Stück für Stück abschmelzen, ohne Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • erbrechtsinfo.com: "Schenkungssteuer umgehen: Welche Möglichkeiten gibt es?"
  • ndeex.de: "Schenkungssteuer legal umgehen & vermeiden"
  • steuerklassen.com: "Schenkungssteuer umgehen"
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Steuern von A bis Z

Erbe & Steuern


Kirchensteuer









TelekomCo2 Neutrale Website