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Steuerklasse ändern: Wann sich ein Wechsel lohnt | so geht's


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Steuern zahlen
Wann sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnt


Aktualisiert am 27.04.2021Lesedauer: 5 Min.
Ehepaare sollten gut abwägen, welche Steuerklassen sie wählen.Vergrößern des Bildes
Ehepaare sollten gut abwägen, welche Steuerklassen sie wählen. Unter Umständen kann sich ein Wechsel lohnen. (Quelle: Andrea Warnecke./dpa)

Die Steuerklasse bestimmt darüber, wie hoch Ihre Steuerlast gegenwärtig ist. Paare sollten deshalb einen Wechsel der Steuerklasse prüfen. Wie das geht und was Sie dabei beachten sollten, lesen Sie hier.

Ob bei der Steuererklärung oder in einem neuen Job: Früher oder später stolpert jeder über seine Steuerklasse. Die Steuerklasse, früher Lohnsteuerklasse genannt, ordnet jeden Beschäftigten, der nicht selbstständig ist, in eine Kategorie ein – je nach Familien- oder Berufsstand.

Von der Steuerklasse hängt ab, wie hoch die jetzige Steuerlast ist – und wie viel über die Steuererklärung nachgezahlt wird. Denn je nach Steuerklasse gibt es unterschiedliche Steuerfreibeträge. Die Steuerklasse kann hingegen nicht die Steuerlast insgesamt verringern.

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Dennoch kann sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnen. Denn mit der richtigen Steuerklasse haben Versicherte übers Jahr mehr Geld – und müssen nicht bis zur Steuernachzahlung warten. Außerdem kann eine bestimmte Steuerklasse das meiste aus den staatlichen Leistungen herausholen.

Doch in welcher Steuerklasse bin ich überhaupt – und wieso? Wann kann ich meine Steuerklasse wechseln? Und wie mache ich das? t-online klärt Sie darüber auf.

Welche Steuerklassen gibt es?

Insgesamt gibt es sieben verschiedene Steuerklassen. In der Sprache des Finanzamts hat jede eine römische Ziffer:

  • Steuerklasse I: Sie gilt für alle Singles, also ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer. Sie bleiben bis zu einer etwaigen Hochzeit in dieser Steuerklasse. Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt hier 9.408 Euro für das Veranlagungsjahr 2020.
  • Steuerklasse II: Diese Klasse ist für Alleinerziehende gedacht. Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 9.408 Euro, zusätzlich gibt es zusätzlich noch den sogenannten Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Höhe von 1.908 Euro im Jahr 2020. Für jedes weitere Kind wird dieser Betrag um 240 Euro erhöht. Mehr zur Steuerklasse II lesen Sie hier.
  • Steuerklasse III: Sie ist für verheiratete Menschen gedacht, die ein deutlich höheres Einkommen haben als ihre Ehepartner. Ziel ist, dass die Einkommen weniger besteuert werden, da der Grundfreibetrag in dieser Steuerklasse 18.336 Euro im Jahr 2020 beträgt. Der andere Ehepartner wird dann automatisch in die Steuerklasse V zugeteilt. Achtung: Mit dieser Klasse ist die Pflicht verbunden, eine Steuererklärung abzugeben.
  • Steuerklasse IV: Diese Steuerklasse teilt das Finanzamt frisch Verheirateten automatisch zu – unabhängig davon, ob beide berufstätig sind. Steuerlich lohnt sich diese Klasse besonders dann, wenn beide Ehepartner in etwa das gleiche Gehalt haben. Der Grundfreibetrag ist hierbei je Ehepartner 9.408 Euro im Jahr 2020.
  • Steuerklasse IV mit Faktor: Diese Steuerklasse berücksichtigt die voraussichtliche Steuerbelastung des Paares. Größere Erstattungen oder Nachzahlungen bleiben in der Regel unter der Voraussetzung aus, dass die persönlichen Verhältnisse sich im laufenden Jahr nicht ändern. Das Finanzamt rechnet bei dieser Steuerklasse bereits jeden Monat die prozentuale Aufteilung von Freibeträgen oder Pauschalen aus – und teilt diese unter den Partnern genau auf. Der Grundfreibetrag ist hierbei 9.408 Euro im Jahr 2020.
  • Steuerklasse V: Diese Steuerklasse erhält der Ehepartner, der deutlich weniger verdient als sein Partner in der Steuerklasse III. Der Grund: Der jährliche Grundfreibetrag entfällt. In dieser Klasse muss auch eine Steuererklärung abgegeben werden.
  • Steuerklasse VI: Diese Klasse ist für Zweit- oder Nebenjobs gedacht. Hier gibt es keinen steuerlichen Freibetrag.

Zur besseren Übersicht finden Sie eine Tabelle mit den Steuerklassen:

Steuerklasse Für wen?
Steuerklasse I Singles, Geschiedene, Verwitwete
Steuerklasse II Alleinerziehende
Steuerklasse III Verheiratete, die mehr als Ehepartner verdienen
Steuerklasse IV Frisch Verheiratete oder Verheiratete mit ähnlich hohem Gehalt
Steuerklasse IV (mit Faktor) Frisch Verheiratete oder Verheiratete mit ähnlich hohem Gehalt; berücksichtigt voraussichtliche Steuerbelastung
Steuerklasse V Verheiratete, die weniger als Ehepartner verdienen
Steuerklasse VI Zweit- und Nebenjobber

Wann lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse?

Die Steuerklasse entscheidet darüber, wie hoch Ihre monatliche Steuerlast ist. Ein Irrglaube ist jedoch, dass Sie durch den Wechsel der Steuerklasse Ihre jährliche Steuerlast insgesamt senken können. Das ist nicht möglich.

Im Umkehrschluss heißt das: Wenn Sie in einer Steuerklasse sind, die ungünstig für Sie ist, ist dies nicht allzu schlimm. Schließlich können Sie sich über die Einkommenssteuererklärung die gezahlten Steuern wieder rückerstatten lassen.

Dennoch gilt: Einen Wechsel der Steuerklasse sollten Sie immer in Betracht ziehen, wenn sich Ihre Lebenssituation geändert hat – beispielsweise nach einer Heirat oder einer Scheidung. Ein Überblick:

Heirat

Nach einer Hochzeit sortiert das Finanzamt die beiden Partner in die Steuerklasse IV ein. Das geschieht automatisch. Erst einmal ist das auch die richtige Wahl. Doch es kann sein, dass ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Dann kann sich ein Wechsel in die Steuerklasse III lohnen, der andere Ehepartner wird dann automatisch in die Steuerklasse V sortiert.

Zudem müssen sich Partner überlegen, ob sie sich für die sogenannte Zusammenveranlagung ihrer zu versteuernden Einkommen entscheiden. Dann greift das sogenannte Ehegattensplitting. Die Einkommen der Eheleute werden dann gemeinsam erfasst und besteuert. Daraus kann ein steuerlicher Vorteil resultieren – besonders, wenn die Einkommen weit auseinanderliegen.

Scheidung

Im sogenannten Trennungsjahr behalten Geschiedene ihre bisherige Steuerklasse in der Regel bei – auch die Zusammenveranlagung gilt dann noch (siehe oben). Dabei muss gelten, dass die Partner voneinander getrennt leben, zudem darf kein Partner dem anderen Geld überweisen.

Im Anschluss werden die Ex-Partner in der Regel in die Steuerklasse I einsortiert. Ein Wechsel in eine andere Steuerklasse ist nicht möglich – außer, wenn Sie das Sorgerecht für Ihr Kind haben oder nochmals heiraten.

Gehaltserhöhung

Wenn ein Ehepartner ein höheres Einkommen erhält und damit mehr verdient als der andere, lohnt es sich in der Regel, von der Steuerklasse IV in die Steuerklasse III zu wechseln – da hier weniger abgezogen wird. Der andere Partner wechselt dann automatisch in die Steuerklasse V.

Geburt

Wenn Sie ein Kind erwarten, sollten Sie sich bereits frühzeitig um einen Wechsel der Steuerklasse bemühen. Grund dafür ist das Elterngeld. Dieses richtet sich nach der Höhe des Nettogehaltes vor der Geburt des Kindes. Der Elternteil, der nach der Geburt zunächst zu Hause bleiben und Elterngeld beziehen will, sollte in die für ihn günstige Steuerklasse wechseln – also in die Steuerklasse III.

Tod des Partners

Wenn Ihr Partner stirbt, ändert sich Ihre Steuerklasse zunächst nicht. Das heißt, Sie behalten entweder die Steuerklasse IV oder die Klasse III bzw. V. So sollen Sie ausreichend Zeit haben, Ihre Finanzen nach dem Tod des Partners zu ordnen. Erst ab dem 1. Januar des zweiten Kalenderjahres werden Sie in eine andere Steuerklasse eingestuft – wenn Sie alleinerziehend sind, in die Klasse II, wenn nicht, in die I. Sie können auch früher wechseln, das müssen Sie aber dann beim Finanzamt beantragen.

Arbeitslosigkeit

Wenn ein Ehepartner im Laufe des Jahres sogenannte Lohnersatzleistungen erwartet, weil er den Job verloren hat, kann sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnen – also in die Steuerklasse III oder V.

Scheidung mit Kind

Wenn Sie Kinder haben und sich scheiden lassen, sollten Sie einen Wechsel der Steuerklasse beantragen. In der Regel werden Sie zunächst in die Steuerklasse I eingestuft – mit Kind lohnt sich aber die Steuerklasse II eher.

Tipp: Pauschal lässt sich nicht sagen, ob sich ein Wechsel für Sie lohnt. Sie können es aber ganz einfach durchrechnen. Das geht am besten mit dem Steuerklassenrechner des Bundesfinanzministeriums. Den Online-Rechner finden Sie hier.

Wie kann ich meine Steuerklasse ändern?

Das ist ziemlich leicht. Dafür müssen Sie nur ein bestimmtes Formular ("Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern") ausfüllen und bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Dazu müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:

  • Steuernummer sowie Steuer-ID
  • Name und Adresse (eigene sowie die des Ehepartners)
  • bisherige Steuerklassenkombination (siehe oben)
  • voraussichtlicher Jahresbruttolohn
  • Versicherungsdaten

Gut zu wissen: Normalerweise reicht es aus, wenn ein Partner den Wechsel der Steuerklasse beantragt; eine Unterschrift reicht aus. Anders sieht es beim Faktorverfahren aus, also beim Wechsel in die Steuerklasse IV mit Faktor. Hier müssen beide Eheleute den Wechsel gemeinsam beim Finanzamt beantragen.

Wo bekomme ich das Formular zum Steuerklassenwechsel?

Den Antrag zum Wechsel Ihrer Steuerklasse bekommen Sie von Ihrem Finanzamt. Meist finden Sie ihn sogar online auf der Internetseite Ihres Finanzamts und können ihn dort herunterladen.

Sie finden ihn jedoch auch auf der Seite der Bundesfinanzverwaltung. Dort können Sie dann nach dem "Antrag auf Steuerklassenwechsel" suchen.

Hinweis: Sollte die Seite anzeigen, dass sie wegen zu langer Inaktivität abgelaufen ist, gehen Sie auf die Startseite der Bundesfinanzverwaltung und klicken anschließend links unten auf das Feld "Suchen". Dann sollten Sie wieder auf die Unterseite gelangen, auf der Sie das Formular suchen können.

Wie oft kann ich die Steuerklasse ändern?

Sie können zwei Mal im Jahr Ihre Steuerklasse wechseln. Bis 2019 war ein Wechsel nur einmal im Jahr möglich.

Wo finde ich meine Steuerklasse?

Ihre derzeitige Steuerklasse erfahren Sie auf zwei Wegen. Entweder können Sie bei Ihrem Finanzamt Ihre sogenannten Elstam-Daten abfragen, also Ihre elektronische Lohnsteuerkarte.

Sie können jedoch auch im Portal "elster.de" Ihre Steuerklasse einsehen. Das geht im Reiter "Mein Elster".

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • steuerklassen.com
  • steuertipps.de
  • steuerklassen.net
  • taxfix.de
  • Bundeszentralamt für Steuern
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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