Besondere Lohnsteuerbescheinigung Für wen Steuerklasse 0 gilt und was das bedeutet
Das Steuersystem kennt mehrere Steuerklassen. Am wenigsten bekannt dürfte Steuerklasse 0 sein. Wir erklären, welche Besonderheit sich dahinter verbirgt.
Normalerweise läuft es so: Beschäftigte zahlen Steuern – und das bereits Monat für Monat über den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Dafür finden sie sich je nach familiärer Situation in einer von sechs Steuerklassen wieder. Es gibt aber noch eine siebte: die Steuerklasse 0.
Sie ist für einen Sonderfall vorgesehen. Nämlich für Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten und aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland keine Steuern auf ihren Arbeitslohn zahlen müssen. Diese Beschäftigten nennt man auch Grenzgänger. Die Steuerklasse 0 wird auf ihrer Gehaltsabrechnung ausgewiesen.
Steuerklasse 0 bewahrt Sie vor Steuerklasse 6
Das Finanzamt am Ort Ihres Arbeitgebers in Deutschland stellt Ihnen dann eine Bescheinigung darüber aus, dass Sie von der Steuer in Deutschland befreit sind. Der Arbeitgeber bewahrt diese in den Lohnunterlagen auf. Fehlt die Bescheinigung, rutscht der Arbeitnehmer in die ungünstige Steuerklasse 6. Lesen Sie hier, warum die Abzüge in der Lohnsteuerklasse 6 am höchsten sind.
Deutschland hat mit mehr als 70 Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Sie regeln, in welchem Land und in welcher Höhe Steuern anfallen. So soll ausgeschlossen werden, dass Steuerpflichtige doppelt Einkommensteuer zahlen. Das Bundesfinanzministerium bietet hier eine komplette Übersicht.
- Eigene Recherche
- Bundesfinanzministerium
- lohnfix.de: "Lohnsteuerbescheinigung"
- lohnsteuer-kompakt.de: "Lohnsteuer kompakt FAQs"
- forum.elster.de: "Steuerklasse 0 auf der Lohnsteuerbescheinigung"
- steuerklassen.com: "Doppelbesteuerungsabkommen"