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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Einkommensteuer Wann Sie bei Steuerklasse 6 nachzahlen müssen
Ein Zweitjob fällt automatisch in die Steuerklasse 6. Obwohl die Abzüge dort hoch sind, verlangt das Finanzamt manchmal eine Nachzahlung. Darum ist das so.
Wer mehr als eine Beschäftigung ausübt, rutscht mit dem Nebenjob in die Steuerklasse 6 – zumindest wenn er damit mehr als 450 Euro im Monat verdient. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber zunächst vergleichsweise viel Lohnsteuer einbehält.
Trotz der hohen Abzüge kann es vorkommen, dass das Finanzamt mit der Steuererklärung eine Nachzahlung verlangt. Wir erklären, wie das sein kann und was Sie tun können, um sie zu vermeiden.
Warum muss ich bei Steuerklasse 6 nachzahlen?
Da die Steuerklasse 6 keine Freibeträge kennt, berechnet der Arbeitgeber die Lohnsteuer bereits ab dem ersten hinzuverdienten Euro. Es entstehen also bereits relativ hohe Abzüge (mehr dazu lesen Sie hier). Trotzdem fordert das Finanzamt mit dem Steuerbescheid manchmal eine Nachzahlung.
Das liegt daran, dass die abgezogene Lohnsteuer nur eine Vorauszahlung ist. Die endgültige Einkommensteuerschuld wird erst am Jahresende berechnet – und dabei kommen alle Beschäftigungsverhältnisse in einen Topf. Wegen des progressiven Steuertarifs kann dabei herauskommen, dass die im Zweitjob abgeführte Lohnsteuer nicht ausreichend bemessen war. Mehr zur Einkommensteuer lesen Sie hier.
Denn in der Steuerklasse 6 beginnt die Besteuerung zwar unmittelbar, aber mit einem deutlich geringeren Steuersatz als jener, der sich ergäbe, wenn man die Verdienste aus beiden Jobs direkt zusammenrechnen würde.
- Beispiel: Nehmen wir an, Sie verdienen als kinderloser Single in Ihrem ersten Job 36.000 Euro brutto im Jahr. Dann werden darauf in Steuerklasse 1 4.539 Euro Lohnsteuer fällig. Nehmen wir weiter an, in Ihrem Nebenjob in Steuerklasse 6 verdienen Sie zusätzlich 9.600 Euro brutto pro Jahr. Darauf entfallen dann 1.072 Euro Lohnsteuer. Bei der Einkommensteuererklärung für 45.600 Euro verlangt das Finanzamt nun 7.029 Euro Steuern – 1.418 Euro weniger, als Sie durch die Lohnsteuer vorausbezahlt haben.
Wie vermeide ich eine Nachzahlung in Steuerklasse 6?
Wenn Sie nachzahlen müssen, bedeutet das, dass Sie im laufenden Jahr von einem höheren Nettoeinkommen profitiert haben. Wenn Ihnen dieser Vorteil nicht wichtig ist und Sie lieber direkt ungefähr so viel Steuern zahlen möchten, wie Sie dem Finanzamt letztlich schulden werden, können Sie dort einen "Antrag auf Festsetzung einer zusätzlichen Vorauszahlung" stellen.
Es ist nicht möglich, dem Finanzamt einfach aus freien Stücken vorab mehr Geld zu überweisen. Zudem setzen die Beamten Vorauszahlungen erst fest, wenn sie sich im Kalenderjahr auf insgesamt mindestens 400 Euro belaufen und beim vierteljährlichen Vorauszahlungstermin mindestens 100 Euro betragen (§ 37 Abs. 5 EStG).
Eine andere Möglichkeit, keine Steuern nachzahlen zu müssen, besteht darin, genügend weitere Ausgaben zu haben, die Sie steuermindernd geltend machen können. Das können beispielsweise sein:
- Werbungskosten wie Fahrtkosten, Arbeitszimmer und Fortbildungskosten,
- Sonderausgaben wie Beiträge zu bestimmten Versicherungen, Spenden oder Kinderbetreuungskosten
- oder außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten und Unwetterschäden.
Je nachdem, wie hoch diese Posten ausfallen, können Sie die Nachzahlung damit wettmachen oder sogar mit einer Erstattung rechnen. Lesen Sie hier, wie Sie in Steuerklasse 6 Geld zurück bekommen.
Ein Wechsel der Steuerklasse, um Nachzahlungen zu vermeiden, ist bei Zweitjobs hingegen nicht möglich.
- Eigene Recherche
- steuerberater-dahley.de: "Einkommensteuernachzahlung trotz Steuerklasse 6 im Nebenjob: warum?"
- forum.elster.de: "Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6"
- gesetze-im-internet.de: "Einkommensteuergesetz (EStG) § 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung"
- arbeitsrechte.de: "Steuerklasse 6 – wie hoch sind die Abgaben?"