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Steuerklasse 4: Wann sie sinnvoll ist? Vor- und Nachteile


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Vorteile und Nachteile
Wann Steuerklasse 4 für Sie sinnvoll ist


Aktualisiert am 22.12.2023Lesedauer: 4 Min.
Männliches Paar erledigt seine Finanzen (Symbolbild): Ehepaare erhalten standardmäßig die Lohnsteuerklassenkombination 4/4.Vergrößern des Bildes
Männliches Paar erledigt seine Finanzen (Symbolbild): Ehepaare erhalten standardmäßig die Lohnsteuerklassenkombination 4/4. (Quelle: blackCAT/getty-images-bilder)
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Heiraten Sie, stuft Sie das Finanzamt automatisch in Steuerklasse 4 ein. Das ist aber nicht für jeden nützlich. Wir erklären, ab wann es sich lohnt.

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben bei der Steuer die Wahl zwischen drei Optionen. Eine davon ist, die Steuerklassen 4 und 4 zu kombinieren. Das ist die Standard-Variante, in die Sie automatisch rutschen, sobald Sie verheiratet oder verpartnert sind.

Doch was bedeutet das genau? Welche Vor- und Nachteile bietet diese Lohnsteuerklassenkombination? Und wann sollten Sie sich lieber für die Alternativen aus Steuerklasse 3 und 5 oder das Faktorverfahren entscheiden? Wir erklären es Ihnen.

Was ist Steuerklasse 4?

Steuerklasse 4 ist ausschließlich Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten und wird diesen automatisch zugeteilt, sobald sie heiraten oder sich verpartnern. Sie ist eine von sechs Lohnsteuerklassen, denen Arbeitnehmer in Deutschland zugeordnet werden.

Steuerlich werden die Paare dann gemeinsam veranlagt, wie es in der Fachsprache heißt. Für die meisten Arbeitnehmer ist das profitabler, als die Steuern weiter einzeln berechnen zu lassen.

Auf der Lohnabrechnung macht sich das zunächst allerdings kaum bemerkbar, da die Arbeitgeber weiterhin jeweils nur das Einkommen des einen Partners kennen. Vom sogenannten Splittingvorteil profitieren Sie erst, wenn Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das ist in der Steuerklassenkombination 4/4 oft sinnvoll, aber keine Pflicht.

Welche Abzüge gibt es in Steuerklasse 4?

Die Abzüge vom Bruttolohn setzen sich grundsätzlich aus Steuern und Sozialabgaben zusammen. Das gilt für alle Steuerklassen und somit auch für Steuerklasse 4. Unterschiedlich sind allerdings die Steuerfreibeträge, was sich auf die Höhe der Lohnsteuer und der davon abhängigen Kirchensteuer auswirkt. Eine Übersicht zu den verschiedenen Steuerklassen finden Sie hier.

Folgende Abzüge und Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen (Stand: 2023):

  • Lohnsteuer: abhängig vom Bruttogehalt und der Steuerklasse (mehr zur Berechnung der Lohnsteuer lesen Sie hier)
  • Kirchensteuer: 8 bis 9 Prozent bei Kirchenzugehörigkeit auf Ihre Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag: nur für hohe Einkommen (lesen Sie hier, für wen der Soli noch gilt)
  • Krankenversicherung: 14,6 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte auf bis zu 4.987,50 Euro Monatsgehalt (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber) plus Zusatzbeitrag (variiert je nach Krankenkasse); der Tarif für privat Versicherte richtet sich in der Regel nach Alter, Beruf und Gesundheitszustand
  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent auf bis zu 7.300 Euro Monatsgehalt im Westen und 7.100 Euro im Osten (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber)
  • Pflegeversicherung: 3,05 Prozent und gegebenenfalls 0,35 Prozent Kinderlosenzuschlag (die Hälfte zahlt der Arbeitgeber)
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent auf bis zu 7.550 Euro Monatsgehalt im Westen und 7.450 Euro im Osten

Mehr zu den Abzügen in Steuerklasse 4 lesen Sie hier.

Wie hoch sind die Freibeträge in Steuerklasse 4?

In der Steuerklasse 4 werden im Jahr 2023 folgende Freibeträge berücksichtigt:

  • Grundfreibetrag: 10.908 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag (Werbungskostenpauschale): 1.200 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale: abhängig vom Bruttolohn
  • Kinderfreibetrag (sofern für Sie günstiger als das Kindergeld): jeweils 5.460 Euro

Ab wann lohnt sich Steuerklasse 4?

Wichtig zu verstehen ist zunächst: Durch die Wahl einer bestimmten Steuerklassenkombination können Sie keine Steuern sparen. Sie beeinflussen lediglich die Höhe der monatlichen Vorauszahlungen über die Lohnsteuerabzüge – und damit die Höhe Ihres Nettogehalts –, nicht jedoch die endgültige Steuerlast am Jahresende.

Welche Steuerklasse sich lohnt, ist daher auch eine Frage der Perspektive: Geht es Ihnen darum, bereits im Laufe des Jahres ungefähr so viel Lohnsteuer von Ihrem Arbeitgeber abgezogen zu bekommen, dass diese mit der endgültigen Jahressteuerschuld übereinstimmt? Oder ist es Ihnen wichtiger, von einem möglichst hohen monatlichen Nettogehalt zu profitieren – auch wenn Sie dann später Steuern nachzahlen müssen?

Je nachdem, wie Sie die Fragen beantworten, sind andere Steuerklassenkombinationen für Sie sinnvoll. Entscheidend ist zudem, welchen Beitrag Sie und Ihr Partner jeweils zum gemeinsamen Einkommen leisten.

Die Steuerklassenkombination 4 und 4 empfiehlt sich grundsätzlich für Partner, die annähernd gleich hohe Einkommen beziehen. Dann führen Ihre Arbeitgeber bereits ungefähr die Summe an Steuern ab, die Sie dem Finanzamt letztlich schulden.

Würden Sie bei dieser Konstellation die Steuerklassen 3 und 5 wählen, würden Sie über das Jahr verteilt zu viel Lohnsteuer abführen und bekämen über die dann verpflichtende Steuererklärung eine Erstattung.

Unterscheiden sich Ihre Einkommen allerdings deutlich, ist es umgekehrt: Dann würden Sie in Steuerklasse 4 und 4 vorab zu viel Lohnsteuer zahlen, die Sie sich über die freiwillige Steuererklärung zurückholen müssten. In den Steuerklassen 3 und 5 ginge die Rechnung entweder auf oder Sie müssen nachzahlen.

Eine Alternative ist das sogenannte Faktorverfahren, mit dem die voraussichtliche Steuerschuld sehr genau ermittelt werden kann. So ist idealerweise weder eine Erstattung noch eine Nachzahlung nötig. Mehr dazu lesen Sie hier.

Gut zu wissen

Der Steuerklassenwechsel ist mehrfach im Jahr möglich. Inzwischen können Sie den Antrag auch online stellen. Es genügt, wenn ein Partner das erledigt.

Was sind die Vor- und Nachteile von Steuerklasse 4?

Die Wahl der Steuerklasse entscheidet darüber, wie viel Lohnsteuer jeden Monat von Ihrem Gehalt abgeht. Die Höhe der endgültigen Steuerschuld kann sie aber nicht beeinflussen. So kommt es je nach Steuerklassenkombination später womöglich zu einer Nachzahlung oder einer Erstattung.

Die Steuerklasse 4 hat Vorteile für Paare, die ungefähr gleich viel verdienen. Die Lohnsteuer wird dann gleichmäßig auf beide Partner verteilt und Sie zahlen bereits im Laufe des Jahres in etwa so viel Lohnsteuer voraus, wie Sie dem Finanzamt insgesamt an Steuern schulden. So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen.

Ein weiterer Vorteil der Steuerklasse 4 ist, dass Sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Trotzdem kann es sinnvoll sein, um eine mögliche Erstattung zu erhalten. Die winkt Ihnen, wenn Sie hohe Ausgaben haben, die über die ohnehin vom Finanzamt gewährten Pauschalen hinausgehen, beispielsweise für Werbungskosten.

Von Nachteil kann die Steuerklasse 4 für Paare sein, die unterschiedlich viel verdienen und denen es wichtig ist, ein möglichst hohes monatliches Nettogehalt zu haben. Denn dann zieht Ihnen Ihr Arbeitgeber im Laufe des Jahres jeden Monat zu viel Lohnsteuer vom Einkommen ab, das Sie sich mit der freiwilligen Steuererklärung wiederholen müssen.

Verwendete Quellen
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