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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Trennung Das ist die richtige Steuerklasse für Geschiedene
Geht Ihre Ehe in die Brüche, müssen Sie die Steuerklassen wechseln. Wir erklären, welche dafür in Frage kommen und was im Trennungsjahr gilt.
Das deutsche Steuerrecht sieht für verschiedene Lebenslagen verschiedene Steuerklassen vor. Lassen Sie sich scheiden, können Sie nicht mehr vom Splittingvorteil profitieren und müssen einen Wechsel der Steuerklasse beantragen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie dabei haben.
Welche Steuerklasse gilt bei einer Scheidung?
Sind Sie getrennt, aber noch nicht geschieden, gilt für beide Partner weiter die bisherige Steuerklasse – also Klasse 3, 4 oder 5. Das Trennungsjahr läuft bis zum 31. Dezember (mehr dazu unten).
Ist die Scheidung dann vollzogen, gelten Sie wieder als ledig und fallen in Steuerklasse 1. Doch Vorsicht: Das geschieht nicht automatisch.
Sie müssen sich nach der Scheidung selbstständig beim Finanzamt melden und den Steuerklassenwechsel beantragen. Dafür benötigen Sie Ihre Scheidungsurkunde. Haben Sie Kinder, müssen Sie zudem die Sorgerechtsvereinbarung vorlegen.
Gut zu wissen
Wird eine Ehe geschieden, sind Sie dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Je nach Lohnsteuerklassenkombination war das zuvor nicht der Fall. Lesen Sie hier, wann Sie sonst noch zu einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Geschieden: Welche Steuerklasse ist die richtige?
Neben der Lohnsteuerklasse 1 kommen mitunter noch weitere Optionen für Sie infrage. Leben in Ihrem Haushalt minderjährige Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen, können Sie als geschiedene Alleinerziehende auch Steuerklasse 2 beantragen. Damit sichern Sie sich einen besonderen Entlastungsbetrag. Welche Voraussetzungen Sie für Steuerklasse 2 erfüllen müssen, lesen Sie hier.
Haben Sie zusätzlich zu Ihrer Hauptbeschäftigung noch einen Nebenjob, in dem Sie mehr als 450 Euro im Monat verdienen, greift für diesen Steuerklasse 6. Das gilt auch, wenn Sie mehreren Nebenjobs nachgehen. Was Steuerklasse 6 genau bedeutet, lesen Sie hier.
- Versorgungsausgleich: Das passiert bei Scheidung mit Ihrer Rente
Was gilt im Trennungsjahr?
Keine Scheidung ohne vorheriges Trennungsjahr. Damit es gilt, müssen Sie voneinander getrennt leben. Das kann auch innerhalb des gleichen Hauses oder der Wohnung geschehen, Sie dürfen sich dann jedoch nicht mehr gegenseitig finanziell unterstützen.
Die Zusammenveranlagung bei der Steuer läuft nach der Trennung noch bis zum nächsten 31. Dezember. Das heißt: Trennen Sie sich bereits im Januar, können Sie noch fast ein volles Jahr vom Ehegattensplitting profitieren und bleiben in den Steuerklassen 3 und 5 oder 4 und 4. Wie das Ehegattensplitting funktioniert, lesen Sie hier.
Trennen Sie sich hingegen am 30. Dezember, war es das mit dem Splittingvorteil. Schon zwei Tage später gelten Sie steuerrechtlich als Single und werden nach Steuerklasse 1 besteuert.
- Eigene Recherche
- steuerklassen.com: "Steuerklasse für Geschiedene"
- anwalt.org: "Steuerklasse I: Die Lohnsteuerklasse für Singles und Geschiedene"
- scheidung.org: "Welche Steuerklasse beim Familienstand "geschieden" können Sie wählen?"