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Kapitalertragsteuer für Rentner: Was Sie beachten sollten


Geldanlagen
Kapitalertragsteuer für Rentner: Was Sie beachten sollten

t-online, Ines Richter

31.10.2022Lesedauer: 3 Min.
Kapitalertragsteuer für Rentner: Mit etwas Wissen lässt sich einiges an Steuern sparen.Vergrößern des Bildes
Kapitalertragsteuer für Rentner: Mit etwas Wissen lässt sich einiges an Steuern sparen. (Quelle: shapecharge/getty-images-bilder)
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Seit 2009 greift auf Einkünfte aus Kapitalvermögen eine Kapitalertragsteuer. In einigen Fällen können Rentner die Kapitalertragsteuer vermeiden.

Auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, zu denen Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Investmentfonds und ETFs zählen, wird seit 2009 die Kapitalertragsteuer erhoben, auch Abgeltungssteuer genannt. Sie beträgt 25 Prozent.

Zusätzlich fällt auf diese Kapitalertragsteuer ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent an. Gehören Sie der Kirche an, zahlen Sie auch noch eine Kirchensteuer, die in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent und in den übrigen Bundesländern 9 Prozent beträgt. Als Rentner müssen Sie in einigen Fällen keine Kapitalertragsteuer zahlen.

Wie die Kapitalertragsteuer funktioniert

Auf Ihre Zinseinnahmen, aber auch auf Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen, behält die depotführende Bank die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent zusammen mit dem Solidaritätszuschlag ein. Das ist immerhin ein Steuerabzug von rund 26,4 Prozent, wenn Sie nicht der Kirche angehören. Angehörige einer Kirche müssen insgesamt knapp 28 Prozent Kapitalertragsteuer zahlen.

Befreiung von der Kapitalertragsteuer mit der Nichtveranlagungsbescheinigung

Als Rentner sind Sie – wie jeder andere Steuerzahler auch – zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser Grundfreibetrag liegt 2022 bei 10.347 Euro für Alleinstehende und bei 20.694 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Für 2023 beträgt der Grundfreibetrag aktuell 10.632 Euro für Alleinstehende und 21.264 Euro für Ehepaare. Die Bundesregierung plant aber eine Erhöhung (mehr dazu hier).

Der Grundfreibetrag gilt für

  • Ihre Rente,
  • eventuelle Arbeitseinkommen, falls Sie noch einer Arbeit nachgehen,
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung,
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Liegen Ihre gesamten zu versteuernden Einkünfte unter diesem Grundfreibetrag, müssen Sie keine Steuererklärung abgeben und auch keine Kapitalertragsteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen zahlen. Sie können dann bei Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.

Legen Sie die Nichtveranlagungsbescheinigung Ihrer Bank vor, damit sie keine Kapitalertragsteuer einbehält. Die Bank zahlt Ihnen dann die gesamten Kapitalerträge aus und führt keine Steuern an das Finanzamt ab. Die Nichtveranlagungsbescheinigung gilt drei Jahre lang. Ändern sich Ihre finanziellen Verhältnisse, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen. Das Formular dazu bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt.

Altersentlastungsbetrag für Rentner

Erzielen Sie neben Ihrer Rente noch weitere Einkünfte, beispielsweise Einnahmen aus Kapitalvermögen, können Sie, wenn Sie mindestens das 64. Lebensjahr vollendet haben, von einem Altersentlastungsbetrag profitieren. Er wird nicht von Ihrer Bank, aber vom Finanzamt berücksichtigt.

Die Höhe dieses Betrags ist abhängig von dem Jahr, in dem Sie 64 Jahre alt geworden sind. Am höchsten ist er mit 40 Prozent für alle, die vor 2005 dieses Alter erreicht haben, also Jahrgang 1941 sind. Je später Sie geboren sind, desto geringer fällt der Altersentlastungsbetrag aus.

Vollenden Sie das 64. Lebensjahr im Jahr 2023, liegt der Altersentlastungsbetrag bei 13,6 Prozent und ist auf maximal 646 Euro begrenzt. Das Finanzamt zieht diesen von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab, sodass es geringer ausfällt.

Kapitalertragsteuer sparen mit dem Freistellungsauftrag

Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag, sollten Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Sie können einen Freibetrag von 801 Euro nutzen, wenn Sie alleinstehend sind. Gemeinsam veranlagte Ehepaare können einen Freibetrag von 1.602 Euro ausschöpfen. Ab 2023 soll der Freibetrag auf 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Ehepaare erhöht werden.

Die Kapitalertragsteuer fällt nur auf den Betrag an, der diesen Freibetrag übersteigt. Haben Sie Konten bei mehreren Banken, können Sie jeder Bank einen Freistellungsauftrag erteilen und den Freibetrag auf diese Banken aufteilen.

Verwendete Quellen
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