Die wichtigsten Fakten zur Steuererklärung
Einkommensteuererklärung: In Deutschland sind alle Bürger steuerpflichtig – egal ob Sie Arbeitnehmer, selbstständig, arbeitslos oder Rentner sind. Wenn Sie einige grundsätzliche Dinge wissen, ist das Steuerrecht gar nicht so schwer zu durchblicken. Gut zu wissen: Welche und wie viele Steuern Sie zahlen müssen, hängt von Ihrem Berufsverhältnis und Ihrer Steuerklasse ab. Bei Privatpersonen im Angestelltenverhältnis geht die Lohnsteuer direkt vom Lohn ab. Anders bei Selbstständigen, die neben der Einkommensteuer auch Gewerbe- und Umsatzsteuer abführen müssen.
Münzen und Geldscheine auf Lohn- und Gehaltsabrechnung: Obwohl jeder Deutsche steuerpflichtig ist, muss nicht jeder eine Steuererklärung abgeben. Ob Sie die Erklärung einreichen müssen, hängt von Ihrem rechtlichen Status, Ihrer Einkommensart und der Einkommenshöhe ab. Haben Sie im vergangenen Jahr ausschließlich Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit bezogen, wurde die Lohnsteuer bereits vom Arbeitslohn abgezogen. Es kann sich aber lohnen, zu viel entrichtete Steuer zurückzuholen.
Steuererklärung mit Elster: Als Arbeitnehmer müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie mehrere Arbeitslöhne nebeneinander erhalten, also mehreren Jobs gleichzeitig nachgehen. Auch wenn Sie Sonderzahlungen erhalten haben, sind Sie steuererklärungspflichtig. Für Freiberufler, juristische Personen und Vermieter besteht immer die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.
Steuererklärung nicht vergessen: Erhalten Sie keinen Arbeitslohn, kann es trotzdem vorkommen, dass Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, etwa wenn Ihre sonstigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Seit dem Steuerjahr 2018 läuft die Frist für die Abgabe der Steuererklärung regulär jeweils am 31. Juli ab.
Mutter mit Kind: Neben dem generellen Grundfreibetrag gibt es noch einige andere Steuerfreibeträge, die Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Ein Beispiel ist der Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro. Eltern können den Kinderfreibetrag nutzen, der auf den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf der Kinder angerechnet wird. Er beträgt momentan pro Kind und Jahr 7.428 Euro (Stand: 2018).
Straßenbahn mit Pendlern: In der Steuererklärung können Sie weitere Kosten wie Werbungs- oder Fahrtkosten absetzen, die Ihr steuerpflichtiges Einkommen zusätzlich reduzieren. Tipp: Bei den Fahrtkosten ist es egal, welches Verkehrsmittel Sie nutzen. Sie können also neben der Autofahrt auch die Fahrt mit der Bahn oder dem Fahrrad absetzen. Dazu müssen Sie in Ihrer Steuererklärung lediglich den kürzesten Weg zwischen Wohnung und Arbeit angeben. Die Pendlerpauschale beträgt 0,30 Euro pro Kilometer.
Steuerberater mit Kunden: Sind Sie mit Ihrer Steuererklärung überfordert, kann ein Steuerberater hilfreich sein. Lohnenswert ist das vor allem bei Selbstständigen, da hier viele Kosten abgesetzt werden können. Ist Ihnen ein Steuerberater zu teuer, bieten sich Lohnsteuervereine an. Für einen geringen Mitgliedsbeitrag, der nach Verdienst gestaffelt ist, werden Sie hier umfangreich beraten und erhalten Hilfe bei Ihrer Steuererklärung.