Nettogehalt Das bleibt Ihnen von 1.300 Euro brutto übrig

Ein Einkommen von 1.300 Euro ist nicht üppig. Trotzdem können Sie es nicht komplett behalten. Fallen nur Sozialabgaben an oder auch Steuern?
Inhaltsverzeichnis
- 1.300 Euro brutto: Wie hoch sind die Steuern?
- 1.300 Euro brutto: Wie hoch sind die Sozialabgaben?
- 1.300 Euro brutto in netto – Steuerklasse 1
- 1.300 Euro brutto in netto – Steuerklasse 2
- 1.300 Euro brutto in netto – Steuerklasse 3
- 1.300 Euro brutto in netto – Steuerklasse 4
- 1.300 Euro brutto in netto – Steuerklasse 5
- 1.300 Euro brutto in netto – Steuerklasse 6
- Kein Midijob: Beispielrechnung für 1.300 Euro Gehalt
Einkommensteuer zahlen Sie in Deutschland erst, wenn Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen über den Grundfreibetrag rutschen. Bei einem Gehalt von 1.300 Euro im Monat kann das passieren – allerdings nicht in jeder Lohnsteuerklasse. Wie hoch die Steuern wann ausfallen und was bei den Sozialabgaben gilt.
1.300 Euro brutto: Wie hoch sind die Steuern?
Die Höhe Ihrer Lohnsteuer hängt von Ihrer Steuerklasse ab (eine Übersicht zu den Lohnsteuerklassen 1 bis 6 finden Sie hier). Sind Sie in der Kirche, kommt eventuell noch Kirchensteuer von 8 bis 9 Prozent auf die Lohnsteuer hinzu (je nach Bundesland). Solidaritätszuschlag fällt bei einem Einkommen von 1.300 Euro brutto im Monat nicht an. (Lesen Sie hier, für wen der Soli noch gilt).
Am günstigsten kommen Sie in den Steuerklassen 2 und 3 weg. Wer die Steuerklasse 2 beantragen kann, lesen Sie hier. Für Steuerklasse 3 können sich nur Verheiratete und Verpartnerte entscheiden. Warum diese Lohnsteuerklasse besonders günstig für Sie ist.
In den Steuerklassen 5 und 6 sind die Steuerabzüge am höchsten. Das liegt daran, dass dort weniger Freibeträge greifen. Mehr zur Steuerklasse 5 lesen Sie hier. Und wann Sie bei Steuerklasse 6 eine Erstattung bekommen, erklärt Ihnen dieser Beitrag.
1.300 Euro brutto: Wie hoch sind die Sozialabgaben?
Bei 1.300 Euro Bruttomonatsgehalt handelt es sich in der Regel um einen sogenannten Midijob. Es gelten dann reduzierte Beiträge in der Sozialversicherung. Für Arbeitnehmer ohne Kind sind das insgesamt 223,14 Euro im Monat für die gesetzliche Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung an. Der Arbeitgeber zahlt 291,36 Euro.
Anders als bei "normalen" Arbeitnehmern wird in Midijobs der Beitragsanteil nicht prozentual vom Lohn berechnet, sondern über eine spezielle Formel. Midijobs starten ab einem Verdienst von 556,01 Euro brutto und enden bei 2.000 Euro brutto.
Die Midijobregelung gilt nicht für Auszubildende, bei Altersteilzeit, Kurzarbeit oder Wiedereingliederungsmaßnahmen. Hier richten sich die Abzüge nach den Beitragssätzen in den verschiedenen Sozialversicherungen. Bei Arbeitnehmern trägt der Arbeitgeber jeweils die Hälfte (Ausnahme: Kinderlosenzuschlag). Die Steuerklasse ist für die Höhe der Sozialabgaben generell unerheblich.
Folgende Beitragssätze gelten aktuell (Stand: 2025):
- Gesetzliche Rentenversicherung: 18,6 Prozent
- Gesetzliche Krankenversicherung: 14,6 Prozent
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung: 2,5 Prozent
- Soziale Pflegeversicherung: 3,6 Prozent (plus eventuell Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozent)
- Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent
Trifft die Midijobregelung nicht auf Sie zu, fallen für Arbeitnehmer ohne Kind insgesamt 280,15 Euro im Monat an Sozialausgaben an.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen die genauen Abzüge je nach Lohnsteuerklasse, wenn für Sie die Midijobregelung greift:
1.300 Euro brutto in netto – Steuerklasse 1
Steuerklasse 1 ist die Standard-Lohnsteuerklasse für Alleinstehende. Das umfasst vor allem Ledige, Geschiedene sowie verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder.
Bei einem monatlichen Bruttolohn von 1.300 Euro ergibt sich in Steuerklasse 1 im Jahr 2025 ein Nettolohn von 1.076,86 Euro. Die folgende Tabelle zeigt die genauen Steuern und Sozialabgaben:
Posten | Abzüge |
---|---|
Lohnsteuer in Steuerklasse 1 | 0 Euro |
Solidaritätszuschlag | 0 Euro |
Kirchensteuer | 0 Euro |
Rentenversicherung | 95,83 Euro |
Krankenversicherung | 75,22 Euro |
Krankenkassenzusatzbeitrag | 12,88 Euro |
Pflegeversicherung | 25,81 Euro |
Arbeitslosenversicherung | 13,40 Euro |
1.300 Euro brutto in netto – Steuerklasse 2
Steuerklasse 2 ist für alleinerziehende Arbeitnehmer gedacht, die Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben. Lesen Sie hier, wie Sie die Steuerklasse 2 beantragen können.
Bei einem monatlichen Bruttolohn von 1.300 Euro ergibt sich in Steuerklasse 2 für Alleinerziehende mit einem Kind im Jahr 2025 ein Nettolohn von 1.084,12 Euro. Die folgende Tabelle zeigt die genauen Steuern und Sozialabgaben:
Posten | Abzüge |
---|---|
Lohnsteuer in Steuerklasse 1 | 0 Euro |
Solidaritätszuschlag | 0 Euro |
Kirchensteuer | 0 Euro |
Rentenversicherung | 95,83 Euro |
Krankenversicherung | 75,22 Euro |
Krankenkassenzusatzbeitrag | 12,88 Euro |
Pflegeversicherung | 18,55 Euro |
Arbeitslosenversicherung | 13,40 Euro |
1.300 Euro brutto in netto – Steuerklasse 3
Steuerklasse 3 können verheiratete Arbeitnehmer wählen, wenn der Partner in Steuerklasse 5 einsortiert wird. Das lohnt sich vor allem für die Paare, die unterschiedlich viel verdienen.
Bei einem monatlichen Bruttolohn von 1.300 Euro ergibt sich in Steuerklasse 3 im Jahr 2025 ein Nettolohn von 1.076,86 Euro, wenn das Paar kinderlos ist. Die folgende Tabelle zeigt die genauen Steuern und Sozialabgaben:
Posten | Abzüge |
---|---|
Lohnsteuer in Steuerklasse 1 | 0 Euro |
Solidaritätszuschlag | 0 Euro |
Kirchensteuer | 0 Euro |
Rentenversicherung | 95,83 Euro |
Krankenversicherung | 75,22 Euro |
Krankenkassenzusatzbeitrag | 12,88 Euro |
Pflegeversicherung | 25,81 Euro |
Arbeitslosenversicherung | 13,40 Euro |
1.300 Euro brutto in netto – Steuerklasse 4
Steuerklasse 4 ist eine weitere Lohnsteuerklasse für Verheiratete. Sie wird in der Regel gewählt, wenn sich die Einkommen der Partner nicht stark unterscheiden.
Bei einem monatlichen Bruttolohn von 1.300 Euro ergibt sich in Steuerklasse 4 im Jahr 2025 ein Nettolohn von 1.076,86 Euro, wenn das Paar kinderlos ist. Die folgende Tabelle zeigt die genauen Steuern und Sozialabgaben:
Posten | Abzüge |
---|---|
Lohnsteuer in Steuerklasse 1 | 0 Euro |
Solidaritätszuschlag | 0 Euro |
Kirchensteuer | 0 Euro |
Rentenversicherung | 95,83 Euro |
Krankenversicherung | 75,22 Euro |
Krankenkassenzusatzbeitrag | 12,88 Euro |
Pflegeversicherung | 25,81 Euro |
Arbeitslosenversicherung | 13,40 Euro |
1.300 Euro brutto in netto – Steuerklasse 5
In Steuerklasse 5 fallen Arbeitnehmer, deren Partner in Steuerklasse 3 eingruppiert ist. Hier sind die Abzüge vergleichsweise hoch.
Bei einem monatlichen Bruttolohn von 1.300 Euro ergibt sich in Steuerklasse 5 im Jahr 2025 ein Nettolohn von 948,45 Euro, wenn das Paar kinderlos ist. Die folgende Tabelle zeigt die genauen Steuern und Sozialabgaben:
Posten | Abzüge |
---|---|
Lohnsteuer in Steuerklasse 1 | 128,41 Euro |
Solidaritätszuschlag | 0 Euro |
Kirchensteuer | 0 Euro |
Rentenversicherung | 95,83 Euro |
Krankenversicherung | 75,22 Euro |
Krankenkassenzusatzbeitrag | 12,88 Euro |
Pflegeversicherung | 25,81 Euro |
Arbeitslosenversicherung | 13,40 Euro |
1.300 Euro brutto in netto – Steuerklasse 6
Steuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer gedacht, die mehrere Jobs ausüben. Hier gibt es keine Freibeträge, entsprechend hoch ist die Lohnsteuer.
Bei einem monatlichen Bruttolohn von 1.300 Euro ergibt sich für Kinderlose in Steuerklasse 6 im Jahr 2025 ein Nettolohn von 933,70 Euro. Die folgende Tabelle zeigt die genauen Steuern und Sozialabgaben:
Posten | Abzüge |
---|---|
Lohnsteuer in Steuerklasse 1 | 143,16 Euro |
Solidaritätszuschlag | 0 Euro |
Kirchensteuer | 0 Euro |
Rentenversicherung | 95,83 Euro |
Krankenversicherung | 75,22 Euro |
Krankenkassenzusatzbeitrag | 12,88 Euro |
Pflegeversicherung | 25,81 Euro |
Arbeitslosenversicherung | 13,40 Euro |
Kein Midijob: Beispielrechnung für 1.300 Euro Gehalt
Greift die Midijobregelung für Sie nicht – etwa weil Sie in Ausbildung sind – liegen Ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge höher. Die folgende Rechnung zeigt, was dann gilt:
Nehmen wir an, Sie erzielen im Jahr 2025 jeden Monat 1.300 Euro Bruttoeinkommen. Sie sind 1972 geboren, kinderlos, in Steuerklasse 1 veranlagt, wohnen in Baden-Württemberg und sind rentenversicherungspflichtig. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert und müssen dort einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent entrichten.
Von den 1.300 Euro Bruttomonatsgehalt vor Steuern werden nun die gesetzlichen Beiträge zu den Sozialversicherungen abgezogen. Diese setzen sich zusammen 9,3 Prozent für die Rentenversicherung, 7,3 Prozent für die Krankenversicherung, 1,25 Prozent für den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse, 2,4 Prozent für die Pflegeversicherung (Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes plus den gesamten Kinderlosenzuschlag) sowie 1,3 Prozent für die Arbeitslosenversicherung – macht zusammen 21,55 Prozent. Da 21,55 Prozent von 1.300 Euro eine monatliche Beitragssumme von 280,15 Euro ergibt, sinkt Ihr steuerpflichtiger Einkommensanteil auf 1.019,85 Euro (1.300 Euro minus 180,15 Euro).
Diese 1.019,85 Euro werden nun ein weiteres Mal bereinigt: nämlich um die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 1.230 Euro jährlich (also 102,50 Euro im Monat) und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro jährlich (also 3 Euro im Monat). Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt im Monat also 914,35 Euro.
Wie viel Steuern Sie im Monat zahlen müssen, können Sie der Einkommensteuer-Grundtabelle entnehmen. Für das Jahr 2025 wären das 0 Euro, da Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen.
- Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels wurde die Midijobregelung bei den Sozialversicherungsabgaben nicht berücksichtigt. Das haben wir nun nachgeholt. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.
- vlh.de: "Brutto-Netto-Rechner"
- test.de: "So viel Netto bleibt übrig"
- einkommensteuertabellen.finanz-tools.de
- gesetze-im-internet.de: "Einkommensteuergesetz (EStG)"
- steuertipps.de: "Einkommensteuer"