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Mehrwertsteuer auf Lebensmittel: So kassiert der Staat beim Essen ab


7 oder 19 Prozent?
Mehrwertsteuer bei Lebensmitteln: So kassiert der Staat beim Essen und Trinken ab

t-online, Andreas Lachmann

30.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Bei Grundnahrungsmitteln, wie Milch, zahlen sie den reduzierten Steuersatz.Vergrößern des Bildes
Bei Grundnahrungsmitteln wie Milch zahlen Sie den reduzierten Steuersatz. (Quelle: gpointstudio/getty-images-bilder)
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Ob im Supermarkt oder im Restaurant: Der Fiskus langt mitunter ordentlich zu. Bis zu 19 Prozent können fällig werden, doch es gibt reichlich Ausnahmen.

Vor 55 Jahren wurde in der Bundesrepublik Deutschland erstmals eine Mehrwertsteuer eingeführt, mit einem Satz von 10 Prozent. Weil man die Verbraucher aber nicht zu sehr belasten wollte, gab es von Anfang an eine Ermäßigung für lebensnotwendige Dinge, wie etwa Grundnahrungsmittel, wofür nur 5 Prozent fällig wurden.

Die Steuersätze sind mit der Zeit gestiegen und es wurden immer wieder zahlreiche Sonderregelungen eingeführt, die auch heute noch für Verwirrung sorgen.

Wann 7 Prozent und wann 19 Prozent?

Aktuell beträgt der volle Mehrwertsteuersatz 19 Prozent und der ermäßigte Satz 7 Prozent. Für die meisten Lebensmittel muss nur ein reduzierter Satz bezahlt werden, sofern es sich um Grundnahrungsmittel handelt oder sie nicht weiterverarbeitet wurden.

Luxusgüter wie Hummer und Getränke werden mit dem vollen Satz berechnet. So wird der Apfel mit 7 Prozent besteuert, während für den aus Äpfeln hergestellten Apfelsaft 19 Prozent verlangt werden.

Beispiele für Lebensmittel mit reduziertem Mehrwertsteuersatz

  • Milch und Milcherzeugnisse wie Butter oder Käse
  • Fische und Krebstiere und andere wirbellose Wassertiere
  • Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
  • Obst und Gemüse wie Birnen, Erdbeeren, Kartoffeln, Tomaten
  • Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren

Beispiele für Lebensmittel mit vollem Mehrwertsteuersatz

  • Kaviar, Hummer, Austern und Schnecken
  • Mineralwasser, Fruchtsaft, Limonade
  • Hafer-, Mandel- und Sojamilch

Am Beispiel Kaffee wird’s ganz verrückt

Während für Kaffeebohnen und gemahlenen Kaffee 7 Prozent fällig werden, wird für den löslichen Instantkaffee 19 Prozent aufgerufen. Handelt es sich aber um einen sofort trinkbaren Latte Macchiato fallen nur 7 Prozent an – jedoch nur, wenn der Milchanteil mindestens 75 Prozent beträgt. Denn dann zählt er zu den Milchgetränken.

Die Kritik an der Mehrwertsteuerberechnung wird lauter

Das deutsche Steuerrecht gilt zu Recht als bürokratisches Monstrum und eine Vereinfachung ist nicht in Sicht. Warum für Hafermilch 19 Prozent Mehrwertsteuer gilt und für Kuhmilch nur 7 Prozent, ist nicht nur für Veganer schwer zu verstehen.

Umweltschonende oder klimafreundliche Ernährungsweisen bleiben bei der Mehrwertsteuervergünstigung außen vor. Seit Jahren fordern daher Umwelt- aber auch Sozialverbände eine generelle Senkung der Mehrwertsteuer auf alle Lebensmittel oder sogar die komplette Mehrwertsteuerbefreiung. Doch zunächst konzentriert sich der Gesetzgeber auf etwas anderes.

Noch schnell ins Restaurant zum Essen gehen

Wer bis zum Jahresende 2023 ins Restaurant geht, zahlt nur 7 Prozent Mehrwertsteuer – auch wer einen Hummer bestellt, obwohl es sich eigentlich um ein Luxuslebensmittel handelt. Mit dieser Regelung möchte die Regierung die aktuell gestiegenen Energiekosten bei den Verbrauchern und Gastronomen mildern.

Aber die steuerlichen Vergünstigungen gelten nicht für Getränke. Nach dieser Frist könnte wieder die alte Regelung greifen, wonach für Speisen, die mit zusätzlichen Dienstleistungen angeboten werden, wieder 19 Prozent zu zahlen sind. Essensgerichte zum Mitnehmen oder Ausliefern werden aber auch danach noch mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz berechnet.

Verwendete Quellen
  • Bundesministerium für Justiz: "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände" (Stand: 28.04.2023)
  • ihk.de: "Mehrwertsteuer-Senkung für die Gastronomie bis Ende 2023 verlängert" (Stand: 28.04.2023)
  • Eigene Recherche
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