Hobby als Einnahmequelle Wann Sie ein Gewerbe anmelden müssen
Wenn Sie eine Tätigkeit mit dem Ziel ausüben, Gewinn zu erzielen, handelt es sich um ein Gewerbe. Mit entscheidend dabei ist die Art Ihrer Tätigkeit.
Grundsätzlich ist die Antwort einfach: Führen Sie eine Tätigkeit aus, mit dem Ziel, einen Gewinn zu erwirtschaften, handelt es sich bei der Tätigkeit um ein Gewerbe. Dennoch gibt es Ausnahmen, wie den gelegentlichen oder sporadischen Verkauf von Kleidung und anderen persönlichen Gegenständen, beispielsweise auf Online-Marktplätzen.
Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden?
Ganz klar geregelt ist dies im Einkommensteuergesetz, § 15, Absatz 2. Hier wird die gewerbliche Tätigkeit klar beschrieben:
- Gewinnerzielungsabsicht: Sie verfolgen mit ihrem Gewerbe das Ziel, Einnahmen zu generieren, sprich: Sie möchten Geld damit verdienen.
- Selbstständigkeit: Sie handeln eigenverantwortlich und sind nicht an Weisungen anderer gebunden.
- Teilnahme am Wirtschaftsverkehr: Sie liefern Waren oder betreiben Handel.
- Nachhaltigkeit: Ihre Tätigkeit muss dauerhaft und langfristig auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein.
Werden diese Kriterien bei Ihrer Tätigkeit erfüllt, können Sie davon ausgehen, dass Sie ein Gewerbe anmelden müssen. Die Anmeldung des Gewerbes sollte auch sofort mit Beginn der Tätigkeit erfolgen. Wenn Sie Ihre Tätigkeit betreiben, beispielsweise Waren verkaufen, und das erst zu einem späteren Zeitpunkt anmelden, drohen Ihnen Bußgelder.
Ist mein Hobby ein Gewerbe?
Viele Menschen betreiben gewerbliche Tätigkeiten im Nebenverdienst. Das Verkaufen von Gegenständen bei Ebay, Etsy und Co. ist weit verbreitet. Einnahmen werden dabei zwar erzielt, sind aber eher gering. Die Gewerbepflicht gilt aber unabhängig von der Höhe des Einkommens, das erzielt wird.
Der Begriff Nebengewerbe, dem Sie immer mal wieder begegnen, ist irreführend. Grundsätzlich handelt es sich bei einer Tätigkeit, die Gewinn erzielt, um ein Gewerbe, auch wenn nur wenig daran verdient wird.
Steuer erst ab Überschreitung des Freibetrags fällig
Sie brauchen sich aber dabei nicht zu sorgen, dass solche Gewerbeeinnahmen bei der Steuer ins Gewicht fallen. Aufgrund des steuerlichen Freibetrages von 24.500 Euro sowie zusätzlicher Pauschalen und Freibeträge bleiben Gewerbetreibende mit geringen Einnahmen von Steuerforderungen meist verschont.
Grauzone: Privatverkäufe in unregelmäßigen Abständen
Wenn Sie nun zum Beispiel ab und zu Ihren Keller ausmisten und alte Sachen bei Ebay oder anderen Plattformen verkaufen, agieren Sie als Privatverkäufer. In diesem Fall ist keine Gewerbeanmeldung notwendig, da Sie den Verkauf nicht dauerhaft betreiben. Ausschlaggebend hierfür ist jedoch, dass Sie keine großen Mengen verkaufen.
So wurde eine Mutter im Jahr 2006 als Gewerbetreibende eingestuft, als sie im Monat 80 Kleidungsstücke ihrer Kinder online verkaufte. Auch der Verkauf von Neuwaren oder das Verkaufen mehrerer gleicher Artikel kann ebenfalls als gewerblicher Verkauf eingestuft werden.
Sobald Sie also regelmäßig Einnahmen erzielen, empfiehlt sich eine Gewerbeanmeldung. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt oder dem Gewerbeamt selbst beraten, so können Sie sicher gehen, dass Sie Ihre Steuerpflichten nicht verletzen.
- gewerbeanmeldung.de: "Wann muss man ein Gewerbe anmelden?" (Stand: 01.08.2023)
- gesetze-im-internet.de: "Einkommensteuergesetz (EStG)" (Stand: 01.08.2023)
- dejure.org: "Rechtsprechung LG Berlin, 05.09.2006 - 103 O 75/06" (Stand: 05.09.2006)