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Steuererklärung: Rentner, Kurzarbeit, Homeoffice – zehn große Irrtümer


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Kurzarbeit, Homeoffice, Rentner
Zehn große Irrtümer über die Steuererklärung


Aktualisiert am 10.10.2022Lesedauer: 4 Min.
Eine Frau macht ihre Steuern (Symbolbild): Rund um die Steuererklärung ranken sich viele Mythen.Vergrößern des Bildes
Eine Frau macht ihre Steuern (Symbolbild): Rund um die Steuererklärung ranken sich viele Mythen. (Quelle: Benjamin Nolte/dpa-tmn)
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Mieter können keine Nebenkosten absetzen? Wer verheiratet ist, zahlt weniger Steuern? Mythen wie diese halten sich hartnäckig. Wir schaffen Klarheit.

Die Steuererklärung zu machen, ist für viele eine lästige Pflicht. Das liegt auch daran, dass es oft an Wissen darüber mangelt. Kein Wunder, dass es einige Irrtümer gibt.

In Zeiten von Corona sind zudem ein paar neue Mythen hinzugekommen. Kurzarbeit, Homeoffice-Pauschale – einiges ist neu bei der Steuer und für viele noch verwirrend. Wir zeigen die größten Irrtümer über die Einkommensteuererklärung – und was wirklich stimmt.

1. Kurzarbeiter müssen Steuern nachzahlen

Jein. "Es gibt viele Fälle, in denen eine Nachzahlung ansteht – aber auch Bedingungen, die zu einer Rückzahlung seitens des Finanzamtes führen", sagt Dennis Konrad, Geschäftsführer des Steuerservice "ExpressSteuer".

Letzteres ist meist dann der Fall, wenn Sie einige Monate ausschließlich Kurzarbeitergeld erhalten haben, den Rest des Jahres aber voll beschäftigt waren. Haben Sie die Leistung hingegen zusätzlich zum Gehalt bekommen, müssen Sie oft nachzahlen.

Das ist möglich, weil das an sich steuerfreie Kurzarbeitergeld den Steuersatz für den Rest des zu versteuernden Einkommens erhöht. Arbeitgeber dürfen das aber nicht beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigen und geben deshalb eventuell zu wenig Steuern an das Finanzamt weiter. Das holt sich den Rest dann mit der Steuererklärung zurück.

Grundsätzlich gilt: "Wenn Sie im Jahr mindestens 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung im darauffolgenden Jahr verpflichtet", sagt Konrad. Ob Sie Steuern nachzahlen müssen, können Sie mit diesem Rechner prüfen.

2. Die Homeoffice-Pauschale bringt mir 600 Euro

Nein. Die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag können Sie für maximal 120 Tage in Ihrer Steuererklärung ansetzen. "Das sind dann zwar 600 Euro, jedoch erhalten Sie nur eine Rückerstattung, wenn Sie über die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro kommen", erklärt Konrad.

3. Das Finanzamt möchte immer nur an mein Geld

Nein. Das Finanzamt verwaltet lediglich alle steuerlichen Angaben. Manch einer muss nachzahlen, ein anderer erhält eine Erstattung. Im Schnitt beläuft sich die Rückzahlung auf mehr als 1.000 Euro. Es kann sich also durchaus lohnen, seine Einkomensteuererklärung zu machen, auch wenn man gar nicht dazu verpflichtet ist.

4. Mieter können keine Nebenkosten absetzen

Auch das stimmt nicht. Mieter dürfen Nebenkosten wie Hausreinigung, Winterdienste oder Müllentsorgung als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Die genaue Höhe Ihrer Nebenkosten können Sie der Betriebskostenabrechnung entnehmen, die Sie einmal im Jahr erhalten sollten. Lesen Sie hier, was Sie als Mieter zahlen müssen – und was nicht.

5. Rentner müssen ihre Steuern nur auf Verlangen erklären

Stimmt nicht. Jeder Rentner muss selbst in Erfahrung bringen, ob er steuerpflichtig ist oder nicht. Tun Sie das nicht und verpassen es, eine Steuererklärung abzugeben, obwohl Sie es hätten tun müssen, bekommen Sie Post vom Finanzamt – und es drohen Verspätungszuschläge und Zwangsgelder.

Das Finanzamt verlangt erst dann eine Steuererklärung, wenn der steuerpflichtige Teil Ihrer Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser liegt für 2022 bei 10.347 Euro. Seit 2005 müssen Rentner einen immer größeren Teil ihrer Rente versteuern. Wie viel, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Lesen Sie hier, ab wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen.

Wer 2005 und früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern, ab 2020 sind es 80 Prozent und ab 2040 wird jeder Rentner seine Rente zu 100 Prozent versteuern müssen. Die Ampelkoalition will die vollständige Steuerpflicht allerdings bis 2060 strecken. Beschlossen ist das aber noch nicht.

6. Einmal Steuererklärung abgeben – immer Steuererklärung abgeben

Falsch. Nur wenn Sie beispielsweise Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld erhalten haben oder zwei Jobs gleichzeitig hatten, können Sie zur Einkommensteuererklärung verpflichtet werden.

"In diesen Fällen sollten Sie eher proaktiv eine Steuererklärung anfertigen, bevor Sie Gefahr laufen, erwischt zu werden und Zinsen nachzahlen müssen", sagt Steuerexperte Konrad.

7. Verheiratete zahlen weniger Steuern

Jein. Der Klassiker unter den Steuerspartipps funktioniert nur, wenn einer der Partner deutlich mehr verdient als der andere. "Dann sind erhebliche Ersparnisse aufs Jahr gerechnet möglich", sagt Konrad. "Verdienen beide ungefähr gleich viel, rechnen Sie eher mit keiner hohen Erstattung, um in die Flitterwochen zu starten."

Die Wahl der Steuerklasse ist dabei übrigens unerheblich. Sie beeinflusst lediglich die Höhe des Nettoeinkommens im Laufe des Jahres. Am Ende zahlen alle Ehepaare oder Lebenspartner aber gleich viel Steuern – egal, ob Sie sich beide in Steuerklasse 4, im Faktorverfahren oder in den Steuerklassen 3 und 5 befinden.

8. Das Finanzamt hat immer recht

Nein. Sie sollten Ihren Steuerbescheid unbedingt prüfen, denn es können sich durchaus Fehler eingeschlichen haben. Fällt Ihnen etwas auf, haben Sie vier Wochen Zeit um Widerspruch einzulegen. Lesen Sie hier, wie Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen.

9. Die Frist für meine Erklärung ist schon abgelaufen

Viele Steuerzahler haben mehr Zeit dafür, als sie denken. Denn nur wer zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese in der Regel bis zum 31. Juli des darauffolgenden Jahres abgeben (Ausnahme: 31. Oktober 2022 für die Steuererklärung 2021). Alle anderen haben vier Jahre Zeit, Studenten sogar sieben.

Wer 2021 in Kurzarbeit war und erstmals eine Einkommensteuererklärung anfertigen muss, sollte sich zunutze machen, dass er auch die vergangenen vier Jahre ansetzen darf.

"Verrechnet man die aktuelle Erklärung mit den Erstattungen aus den Jahren davor, verwandelt sich die potentielle Nachzahlung meist in eine Rückzahlung", erklärt Konrad.

10. Elterngeld ist immer steuerfrei

Das stimmt, Elterngeld ist steuerfrei, es erhöht aber den sogenannten Progressionsvorbehalt (eine einfache Erklärung dazu finden Sie hier). Das bedeutet, dass der Steuersatz für den Rest des zu versteuernden Einkommens steigt, weil das Elterngeld addiert wird. Familien müssen deshalb am Ende des Jahres oft Steuern nachzahlen. Idealerweise legen Sie deshalb schon während des Jahres etwas Geld an die Seite.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Schriftliches Statement von Dennis Konrad
  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe
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