t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberSteuern & RechtSteuererklärung

Erbschaft: Erben müssen die Steuererklärung für Verstorbene machen


Wissen viele nicht
Erben müssen die Steuererklärung für Verstorbene machen

Von dpa, cho

Aktualisiert am 10.10.2021Lesedauer: 4 Min.
Eine junge Frau sichtet Dokumente (Symbolbild): Angehörige erben auch die steuerlichen Pflichten.Vergrößern des Bildes
Eine junge Frau sichtet Dokumente (Symbolbild): Angehörige erben auch die steuerlichen Pflichten. (Quelle: LaylaBird/getty-images-bilder)
News folgen

Selbst trauernde Angehörige müssen sich unter Umständen mit dem Finanzamt befassen. Denn es ist ihre Aufgabe, an die letzte Steuererklärung des Verstorbenen zu denken. Womöglich drohen sogar Nachzahlungen.

Jeder muss Steuern zahlen, sogar über den Tod hinaus. Die meisten denken dabei sofort an die Erbschaftssteuer. Was jedoch kaum jemand auf dem Schirm hat: Es geht auch um die Einkommensteuer – und zwar um die des Verstorbenen.

Denn wer erbt, ist womöglich in der Pflicht, die Steuern des Toten beim Finanzamt zu erklären. Wir zeigen Ihnen, für wen das gilt, was Sie dabei beachten sollten und in welchen Fällen Erstattungen winken – oder Nachzahlungen fällig werden.

Steuererklärung für Tote: Wann muss ich sie machen?

Auf Erben gehen grundsätzlich alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen über. Dazu gehört auch die Abgabe der Steuererklärung – vorausgesetzt der Tote ist dazu verpflichtet gewesen. Das ist etwa dann der Fall, wenn er zwischen Jahresbeginn und Todestag steuerpflichtige Einkünfte hatte, die noch nicht besteuert wurden.

Für die letzte Steuererklärung gilt die gleiche Frist wie für andere Pflichtveranlagte auch. Normalerweise ist der Abgabetermin der 31. Juli des Jahres, das auf den Trauerfall folgt. Wegen der Corona-Pandemie haben Steuerzahler aktuell länger Zeit: bis 31. Oktober. Da dieser jedoch auf einen Sonntag fällt, haben Sie jedoch bis zum 1. November 2021, in Bundesländern, in denen dieser Tag ein Feiertag ist, gilt sogar der 2. November als letztmöglicher Tag.

Noch mehr Zeit lassen können Sie sich, wenn Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen. Dann endet die Frist erst am 31. Mai 2022. Mehr zum Thema lesen Sie hier. Wichtig: Geben Sie die Pflichterklärung zu spät ab, erhebt das Finanzamt einen Zuschlag von mindestens 25 Euro pro angefangenem Verspätungsmonat.

Wann sollten Erben die Steuern freiwillig erklären?

War der Verstorbene nicht pflichtveranlagt, sollten Angehörige darüber nachdenken, die Steuererklärung freiwillig abzugeben. Vor allem wenn der Tote noch berufstätig war, kann sich das auszahlen. Denn dann hat das Finanzamt mit der Lohnsteuer bereits Monat für Monat Geld kassiert, von dem Sie sich etwas zurückholen können.

Hatte der Verstorbene beispielsweise hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, senkt das seine Steuerlast. Zu beachten ist aber: Eine eventuelle Steuererstattung erhöht Ihren Nachlass und kann sich daher auf die Erbschaftsteuer auswirken. Gleiches gilt andersherum für mögliche Steuerschulden.

Für die freiwillige Steuererklärung können Sie sich deutlich mehr Zeit lassen als für die verpflichtende. Eine Abgabe ist noch bis zu vier Jahre nach dem Todesfall möglich.

Wie wird die Steuererklärung leichter?

Ist der Verstorbene Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein, können Sie die Steuererklärung im Todesjahr weiterhin vom Profi erstellen lassen, ohne dafür selbst zahlen zu müssen. In der Regel liegen dann auch die personenbezogenen Daten des Erblassers vor, was es für die Erben leichter macht. Gleiches gilt, wenn der Verstorbene einen Steuerberater hatte.

Alternativ kann die Steuererklärung aus dem Vorjahr hilfreich sein. Darin können Sie sehen, welche Einnahmen und Kosten der Verstorbene hatte – etwa für Versicherungen, Handwerker, Krankheit oder Spenden. Allerdings: Behörden sowie Steuerberater wollen wahrscheinlich mindestens ein Testament oder noch besser einen Erbschein sehen, bevor sie solche Infos herausgeben. Bei einer gemeinsamen Veranlagung muss zudem der oder die Verwitwete zustimmen.

Gut zu wissen: Überlebende Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner profitieren vom sogenannten Witwensplitting. Das ist eine Zusammenveranlagung wie in der Ehe, obwohl es keine Ehegemeinschaft mehr gibt. Der günstigere Splittingtarif gilt noch für das Todesjahr und das darauffolgende Kalenderjahr.

Lassen Sie außerdem Vorsicht beim Räumen der Wohnung des Verstorbenen walten. Sichten Sie Ordner und Papiere am besten einzeln und sortieren Sie diese, damit keine Belege verloren gehen. Sammeln Sie außerdem Arzt- oder Pflegeheimrechnungen, die eventuell noch eingehen.

Wer unterschreibt die Steuererklärung eines Verstorbenen?

Die Erben. Sie reichen die Einkommensteuererklärung im Namen des Verstorbenen ein, unterschreiben sie aber mit ihrem Namen. Gibt es einen Alleinerben, fällt diese Aufgabe ihm zu. Eine Erbengemeinschaft muss sich auf jemanden verständigen.

Wann wird es für Erben teuer?

War der Verstorbene bereits Rentner, droht seinen Erben möglicherweise eine Nachzahlung. Denn anders als bei Arbeitnehmern gibt es keinen automatischen Lohnsteuerabzug. Rentner müssen die Steuern nachträglich zahlen.

Auf die Hinterbliebenen können mitunter Kosten von mehreren Tausend Euro zukommen – vor allem, wenn noch mehr als nur eine Steuererklärung offen ist. Das Finanzamt kann fehlende Erklärungen bis zu sieben Jahre rückwirkend nachfordern.

Manchmal haben Erblasser zudem Konten und Zinseinnahmen aus dem Ausland in ihren Einkommensteuererklärungen verschwiegen. Dann ist zügiges Handeln der Hinterbliebenen gefragt. Sie sollten diese unverzüglich der Finanzbehörde melden. Andernfalls machen sie sich strafbar.

Mit der Meldung ans Finanzamt schützen Hinterbliebene zudem ihr eigenes Vermögen. Denn damit haften sie, falls die Summe der aufgelaufenen Steuerschulden den Nachlass übersteigt. Ist das absehbar, können Sie Nachlassinsolvenz beantragen. Angehörige kommen dann nicht mehr mit ihrem Eigenvermögen, sondern nur noch mit dem Nachlass für die Forderungen des Staates auf.

Was ist bei der Erbschaftsteuer zu beachten?

Die letzte Einkommensteuererklärung beeinflusst, was Erben an Steuern zahlen müssen. Das gilt für Nachzahlungen und Gutschriften, aber auch für Beratungskosten. Müssen Sie Nachzahlungen für den Verstorbenen leisten, mindert das Ihre Erbschaftsteuer.

Aus dem Lohnsteuerjahresausgleich zu erwartende Gelder wiederum kommen dem Gesamttopf des Nachlasses zugute, der auf sämtliche Erben verteilt wird. Das kann eine höhere Erbschaftsteuer für alle zur Folge haben. Aber hier greift zumindest ein Freibetrag: 10.300 Euro können Sie pauschal für Beerdigung, Entrümpeln und andere letzte Ausgaben steuerlich geltend machen – bei mehreren Erben muss dieser allerdings aufgeteilt werden.

Allgemein gilt: Anders als die Einkommensteuererklärung des oder der Verstorbenen müssen Sie die Erbschaftsteuererklärung erst abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Steuern von A bis Z

Erbe & Steuern


Kirchensteuer









TelekomCo2 Neutrale Website