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Steuererklärung als Rentner: Kann man ein Hörgerät absetzen?


Rentenfrage der Woche
Kann ich ein neues Hörgerät von der Steuer absetzen?

Von t-online, mak

Aktualisiert am 19.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Frau bekommt ein Hörgerät (Symbolbild): Die Ausgaben dafür können Senioren steuerlich geltend machen.Vergrößern des Bildes
Eine Frau bekommt ein Hörgerät (Symbolbild): Die Ausgaben dafür können Senioren steuerlich geltend machen. (Quelle: PIKSEL/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit ausgewählten Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Kann ein angeschafftes Hörgerät von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, das ist möglich. "Die Kosten für die Anschaffung eines Hörgeräts können im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer abgesetzt werden", sagt Stefanie Pieper, Steuerexpertin bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH), t-online. Dies greife auch für die Aufwendungen, die für den laufenden Betrieb anfallen – beispielsweise Batterien.

"Die Absetzbarkeit gilt für alle Gesundheitsaufwendungen, sofern sie ärztlich verordnet wurden" – also auch Medikamente oder Zuzahlungen zu Krankenhaus- oder Kuraufenthalten.

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Lesern, uns zuschicken. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

Diese weiteren Ausgaben können Sie absetzen

Daneben können Sie verschiedene Vorsorgeaufwendungen – also Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Haftpflicht- und Lebensversicherung – geltend machen, erklärt Pieper. Aber auch der in Handwerkerrechnungen und Hausgeld- oder Nebenkostenabrechnungen enthaltene Arbeitslohn kann abgesetzt werden.

"Spenden können ebenfalls die steuerliche Belastung senken", sagt die Expertin. Selbst Gewerkschaftsbeiträge, Rechts- und Steuerberatungskosten und Kontoführungsgebühren, die mit den Renteneinnahmen in konkretem Zusammenhang stehen, können sich steuermindernd auswirken.

"Dafür müssen sie in Summe den Betrag von 102 Euro, den Werbungskostenpauschbetrag, übersteigen", sagt Pieper.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Gespräch mit Stefanie Pieper
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