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Steuererklärung 2024: Dieser Altersvorsorge-Fehler kostet Sie bares Geld


Steuererklärung
Steuerfalle Altersvorsorge: Diese Fehler kosten Sie Geld

Von t-online, cho

30.03.2025Lesedauer: 3 Min.
Eine Frau erledigt ihre Finanzen: Beim Absetzen von Altersvorsorgebeiträgen lauern einige Fallstricke.Vergrößern des Bildes
Eine Frau erledigt ihre Finanzen: Beim Absetzen von Altersvorsorgebeiträgen lauern einige Fallstricke. (Quelle: Moyo Studio/getty-images-bilder)
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Wer bei der Altersvorsorge nicht genau hinschaut, kann wertvolle Steuervorteile verschenken. Welche typischen Fehler viele machen und wie Sie sie vermeiden.

Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat zwar noch ein Weilchen Zeit – doch es lohnt sich, frühzeitig mit dem Ausfüllen zu beginnen. Insbesondere bei der Altersvorsorge lauern viele Fallstricke, die Sie mit etwas Ruhe umgehen können. Andernfalls können fehlerhafte Angaben dazu führen, dass der Staat Steuervorteile nicht berücksichtigt.

Häufiger Fehler bei der Basisrente

Viele Steuerpflichtige setzen auf das sogenannte vereinfachte Bescheinigungsverfahren. Dabei übermitteln Versicherer automatisch die relevanten Daten an das Finanzamt – vorausgesetzt, der oder die Versicherte hat der Übermittlung zugestimmt und seine Steuernummer beim Anbieter hinterlegt. Doch auch in diesem Fall muss die passende Anlage ausgefüllt und mit der Steuererklärung eingereicht werden.

Für Riester-Verträge ist das die Anlage AV, durch die der Sonderausgabenabzug für alle gemeldeten Verträge beantragt wird. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie die Riester-Rente richtig in der Steuererklärung eintragen.

Ein weiterer häufiger Fehler betrifft die Anlage Vorsorgeaufwand – speziell die Kombination von Basisrente (Rürup-Rente) mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Viele Versicherte tragen den Jahresbeitrag fälschlicherweise in Zeile 45 ein – dort gehören jedoch nur Beiträge zu selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherungen hin. Wurde die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Basisrente kombiniert, muss der Gesamtbeitrag dagegen in Zeile 8 angegeben werden. Ein vermeintlich kleiner Fehler mit großer Wirkung.

"Da das Finanzamt nicht nachträglich darauf hinweist, wie man sich besserstellen könnte, sollte man hier beim Ausfüllen besonders aufmerksam sein", sagt Michael Schwarz, Leiter Absicherung und Vorsorge bei der Finanzberatung MLP. "Schließlich wäre es für Versicherte, die durch eine Basisrente mit dazugehöriger Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eigentlich von umfassenden Steuervorteilen profitieren, äußerst ärgerlich, durch Fehler beim Eintragen bares Geld zu verschenken."

Betriebliche Altersvorsorge: Kein Eintrag nötig

Wer über den Arbeitgeber in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzahlt, muss diese Beiträge nicht in der Steuererklärung angeben – sie werden automatisch über die Gehaltsabrechnung berücksichtigt.

Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei – das sind 2025 maximal 7.728 Euro jährlich. Sozialversicherungsfrei sind bis zu vier Prozent, 2025 also 3.864 Euro im Jahr. Lesen Sie hier, wie die Direktversicherung genau funktioniert.

Bei anderen bAV-Formen wie Direktzusage oder Unterstützungskasse bleiben die Beiträge in voller Höhe steuerfrei. Und wenn der Arbeitgeber die Beiträge übernimmt, fallen auch keine Sozialabgaben an.

"Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhebliche Vorteile: Sie ermöglicht Steuer- und Sozialabgabenersparnisse sowie oft zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse, was sie zu einer attraktiven Option für eine umfassende und breit aufgestellte Vorsorge macht", sagt Ralf Raube, Vorstand im Bereich betriebliche Vorsorge bei MLP.

Weitere Versicherungsbeiträge: Was Sie wo absetzen können

Auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge lassen sich in der Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen – in den Zeilen 11 bis 42. Diese Beiträge können in unbegrenzter Höhe als Sonderausgaben angesetzt werden, sofern sie zur Basisabsicherung gehören.

Wer den jährlichen Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (1.900 Euro, für Selbstständige 2.800 Euro) noch nicht ausgeschöpft hat, kann zusätzlich auch andere Versicherungen absetzen. Dazu zählen etwa:

  • Private Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (sofern nicht mit der Basisrente gekoppelt).

Diese Beiträge gehören in die Zeilen 44 bis 48. Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung profitieren vom doppelten Höchstbetrag.

Tipp für Eltern: Wer Unterhalt an steuerlich berücksichtigungsfähige Kinder zahlt, kann auch deren Krankenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzen.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Finanzberatung MLP
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