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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frag t-online Zahle ich auf EM-Rente weniger Steuern?

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Steuern auf Erwerbsminderungsrente.
Viele Menschen, die wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr arbeiten können, beziehen eine sogenannte Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Diese endet spätestens, sobald Sie das reguläre Renteneintrittsalter erreicht haben. Doch was gilt bei der Steuer, sobald die EM-Rente von der Altersrente abgelöst wird? Schließlich gelten je nach Jahr des Rentenbeginns unterschiedlich hohe Steuerfreibeträge.
Das fragt sich auch eine t-online-Leserin, die fürchtet, dass mit dem Übergang zur Altersrente mehr Einkommensteuer anfällt, da diese erst Jahre nach der Erwerbsminderungsrente beginnt. Denn bei Renten gilt grundsätzlich: Je später sie startet, desto größer ist der Teil der Rente, den Sie versteuern müssen. Beginnt Ihre Rente beispielsweise im Jahr 2025, sind davon 83,5 Prozent steuerpflichtig. Hätte sie 2005 begonnen, wären es nur 50 Prozent. Mehr zur Rentenbesteuerung lesen Sie hier.
Für die Leserin gibt es eine gute Nachricht: Bei der Berechnung der Steuern auf die Altersrente ist weiterhin der Beginn der Erwerbsminderungsrente entscheidend. Das heißt: Der sogenannte Rentenfreibetrag wird zwar beim Wechsel in Altersrente neu berechnet, aber mit dem Prozentsatz, der für das Jahr des EM-Rentenbeginns galt.
- Lesen Sie auch: Wann Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben
Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie erhalten seit dem Jahr 2020 eine Erwerbsminderungsrente und wohnen in den alten Bundesländern. Dann sind 20 Prozent dieser Rente steuerfrei, 80 Prozent müssen Sie versteuern. Nehmen wir weiter an, Sie erhalten 1.000 Euro EM-Rente pro Monat, also 12.000 Euro im Jahr, dann bleiben davon 2.400 Euro steuerfrei (20 Prozent von 12.000 Euro). Da es im Jahr 2021 keine Rentenerhöhung im Westen gab, bleiben die 2.400 Euro Ihr endgültiger Rentenfreibetrag. Dieser wird immer erst im Jahr nach dem Renteneintritt festgelegt. Hätten Sie 2021 mehr als die 24.000 Euro Rente bezogen, hätte sich der Rentenfreibetrag von 20 Prozent auf Basis der höheren Rente berechnet.
Renten lösen sich ab: So wird neu gerechnet
Nun geht die EM-Rente im Jahr 2025 in eine Altersrente über. Im Jahr 2024 sind bei neu beginnenden Renten eigentlich nur 16,5 Prozent steuerfrei – und nicht 20 Prozent wie 2020. Trotzdem bleibt der 2020er-Prozentsatz auch für Ihre Altersrente bestehen. Bei einem nahtlosen Übergang zwischen den beiden Rentenarten muss die Altersrente mindestens so hoch sein wie die EM-Rente. Das besagt der Bestandsschutz. Allerdings hat sich die EM-Rente in den vier Jahren aufgrund der jährlichen Rentenanpassungen erhöht – und damit auch die Berechnungsgrundlage für den neuen Rentenfreibetrag.
Konkret: Da die Renten im Jahr 2022 im Westen um 5,35 Prozent erhöht wurden, 2023 um 4,39 Prozent und 2024 um weitere 4,57 Prozent, liegt die EM-Rente inzwischen bei 1.150 Euro im Monat und 13.800 Euro im Jahr. Bei einer anschließenden Altersrente in derselben Höhe würde sich ein neuer Rentenfreibetrag von 2.760 Euro ergeben (20 Prozent von 13.800 Euro) – statt der früheren 2.400 Euro. Diese Summe müssen Sie nicht versteuern.
Bei kleinen Renten fällt ohnehin keine Steuer an
Ob Sie als Rentner tatsächlich Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie mit dem steuerpflichtigen Teil Ihrer Rente und möglichen zusätzlichen Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. 2025 beträgt dieser 12.096 Euro für Alleinstehende. Für Verheiratete gilt der doppelte Wert. Zudem können Sie diverse Ausgaben von der Steuer absetzen. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrente ist es wahrscheinlich, dass Sie einen Grad der Behinderung von mindestens 20 besitzen, dann können Sie auch noch einen Behindertenpauschbetrag geltend machen.
Bei einer Rente von rund 1.000 Euro wie oben im Beispiel und keinen weiteren Einnahmen zahlen Sie somit keine Einkommensteuer. Lesen Sie hier, wie es bei einer Rente von 2.000 Euro aussehen würde.
- Eigene Berechnung
- vlh.de: "Erwerbsminderungsrente und Steuern – schnell erklärt"
- ihre-vorsorge.de: "Besteuerung bei Wechsel von EM-Rente zu Altersrente"