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Betriebliche Altersvorsorge: Für wen sich die Unterstützungskasse lohnt


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Betriebsrenten-Art
Für wen sich die Unterstützungskasse eignet


Aktualisiert am 14.11.2022Lesedauer: 3 Min.
Ältere Frau vor Laptop (Symbolbild): Die Unterstützungskasse ist eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge.Vergrößern des Bildes
Ältere Frau vor Laptop (Symbolbild): Die Unterstützungskasse ist eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Die Unterstützungskasse ist keine Form der staatlichen Hilfe. Im Gegenteil. Was es damit auf sich hat und für wen sie sich besonders lohnt.

Wer sich fürs Alter absichern will, dem stehen viele Wege offen. Ein Klassiker ist es, über den Betrieb, bei dem man arbeitet, Geld für später anzusparen.

Eine Möglichkeit in diesem Fall ist die Unterstützungskasse. t-online erklärt Ihnen, wie die Unterstützungskasse funktioniert – und warum sie sich besonders für Menschen mit höherem Verdienst lohnt.

Was ist die Unterstützungskasse?

Die Unterstützungskasse, auch U-Kasse genannt, ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie wird als rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtung betrieben, meist von einem Unternehmen direkt.

Es gibt aber auch Versicherungen, die die Leistungen einer Unterstützungskasse anbieten. Eine Unterstützungskasse ähnelt also der Pensionskasse. Mehr zur Pensionskasse lesen Sie hier.

Wie bei der Pensionskasse zahlt der Arbeitgeber die Beiträge der Unterstützungskasse. Die Zahlungen aus der Unterstützungskasse gehen derweil direkt an die Beschäftigten.

Wie funktioniert die Unterstützungskasse genau?

Die Unterstützungskasse funktioniert im Grunde wie die anderen Betriebsrenten-Arten. Der Arbeitgeber sucht einen Vertrag für die Mitarbeiter aus, die betrieblich über die Unterstützungskasse fürs Alter vorsorgen möchten. Nun überweist Ihr Arbeitgeber in der Regel einen Teil Ihres Gehaltes an die Versicherung. Man spricht in diesem Fall auch von einer Entgeltumwandlung.

Zusätzlich zu der Entgeltumwandlung gibt der Arbeitgeber einen Teil dazu. Der Clou dabei: Für alle Neuverträge seit 2019 ist der Arbeitgeberzuschuss verpflichtend.

Wenn Sie über die Entgeltumwandlung Geld in die Unterstützungskasse einzahlen, muss Ihr Arbeitgeber 15 Prozent dazuzahlen, wenn er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart. Ab dem Jahr 2022 gilt diese Regel auch für bestehende Verträge.

Es ist aber auch möglich, dass Ihr Arbeitgeber die Beiträge an die Unterstützungskasse aus eigener Tasche bezahlt. Er macht dies etwa, um Sie an das Unternehmen zu binden. In dem Fall lohnt sich die Unterstützungskasse auf jeden Fall.

Gut zu wissen: Wie bei einigen anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge können Sie bei der Auszahlung des angesparten Betrages zwischen einer Einmalzahlung oder monatlichen Zahlungen wählen – oder einem Mix daraus.

Für wen lohnt sich die Unterstützungskasse?

Im Gegensatz zur Direktversicherung, der Pensionskasse oder dem Pensionsfonds sind die Beiträge zur Unterstützungskasse im Rahmen der Entgeltumwandlung unbegrenzt steuerfrei.

Bei den anderen Varianten (außer der Direktzusage) gelten steuerliche Freigrenzen. Diese richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Hier sind nur bis zu acht Prozent des Grenzbetrags steuerfrei. Das heißt: Kommt man mit seinen Beiträgen über diesen Betrag, muss man darauf Steuern zahlen.

Weil es keine Grenzen bei der Steuerfreiheit gibt, lohnt sich eine Unterstützungskasse eher für Besserverdiener, etwa Führungskräfte eines Betriebes. Sie können so deutlich höhere Beiträge einzahlen als etwa in der Direktversicherung oder der Pensionskasse – durch höhere Beiträge erzielen Sie später höhere Rentenzahlungen. Mehr zur Direktversicherung lesen Sie hier.

Wichtig: Auf die Auszahlungen aus der Unterstützungskasse fallen aber wiederum Steuern an – sie richten sich nach dem persönlichen Einkommensteuersatz. Im Rentenalter ist dieser aber meist geringer als im Erwerbsleben. Auch Sozialabgaben müssen Sie auf die Zahlungen leisten.

Auf diese Nachteile der Unterstützungskasse sollten Sie achten

Allerdings hat die Unterstützungskasse auch einige Nachteile. So ist sie sehr unflexibel. In der Regel ist es nicht möglich, seine Beiträge zu reduzieren – sondern nur zu erhöhen.

Können oder wollen Sie sich die höheren Beiträge eines Tages nicht mehr leisten, müssen Sie den Vertrag zur U-Kasse ruhend stellen. Dann müssen Sie keine Beiträge mehr abführen, müssen aber einen neuen Vertrag abschließen, wenn Sie weiter in eine Unterstützungskasse sparen möchten.

Das gilt auch, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. In dem Fall können Sie Ihren Vertrag nur behalten – und müssen ihn nicht ruhend stellen –, wenn Ihr neuer Chef Mitglied in der gleichen U-Kasse ist. Auch privat weiter besparen können Sie den Vertrag der Unterstützungskasse normalerweise nicht.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Vereinigte Lohnsteuerhilfe
  • transparent-beraten.de
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