Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frist endet Letzte Chance für Steuererklärung 2022 nicht verpassen
Jedes Jahr aufs Neue sollte die Steuererklärung rechtzeitig beim Finanzamt eingehen. Wer den Termin verpasst, muss mit Verspätungszuschlägen rechnen.
Die Frist für die Steuerklärung für das Steuerjahr 2022 läuft ab. Wer dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben und keinen Berater oder eine Steuerkanzlei beauftragt hat, sollte sich beeilen. Offiziell endet die Abgabefrist am 30. September 2023. Da dieser Termin auf einen Samstag fällt, erhalten Sie aber noch zwei Tage Aufschub – bis zum 2. Oktober 2023.
Da es jetzt besonders eilig ist, konzentrieren Sie auf die wichtigsten Formulare, die Sie unbedingt einreichen müssen. Dazu gehören:
- Hauptvordruck
- Formular zum Einkommen (Anlage N für Angestellte und Beamte, Anlage R für Rentner)
- Für Eltern zusätzlich die Anlage Kind
Auf diese Weise wahren Sie die Frist, haben aber gleichzeitig immer noch die Möglichkeit, weitere Ausgaben geltend zu machen. Denn bis zu einem Monat nach Erhalt des Steuerbescheids können Sie weitere Formulare nachreichen. So lange läuft nämlich die Einspruchsfrist. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Steuererklärung auf den letzten Drücker erledigen können.
Aufs Tempo drücken können Sie zudem, wenn Sie bereits bei Elster registriert sind. Das ist das kostenlose Onlineportal der Finanzverwaltung. Dort können Sie Ihre Einkommensteuererklärung selbst am 2. Oktober um 23.59 Uhr noch fristgerecht einreichen. Gleiches gilt, wenn Sie dafür eine Steuersoftware nutzen, die mit dem Elsterportal verknüpft ist.
Nächstes Jahr gelten neue Fristen
Für das nächste Jahr wird die Abgabefrist der Steuererklärung einen Monat vorgezogen. Für den Besteuerungszeitraum 2023 muss die Steuererklärung dann bereits am 31. August 2024 abgegeben werden. Da dies ein Samstag ist, verschiebt sich der Termin auf Montag, den 2. September 2024.
Übrigens, die Finanzämter sind verpflichtet, bei nicht beratenen Steuerpflichtigen einen Verspätungszuschlag zu erheben, wenn die Steuererklärung deutlich zu spät abgegeben wird.
- Eigene Recherche