Betrunken am Steuer Neue Details zu Lehmanns Alkoholfahrt

Das Oktoberfest ist für Jens Lehmann in einer Polizeikontrolle geendet. Nun sollen weitere Details durchgesickert sein.
Nach einer nächtlichen Verkehrskontrolle in München sieht sich Jens Lehmann mit einem Strafverfahren konfrontiert. Die Beamten trafen den früheren deutschen Torhüter in einem Zustand an, der Fragen aufwirft.
Der Vorfall ereignete sich in der Nacht zum 23. September 2024, als Lehmann nach einem Besuch im "Schützenfestzelt" des Oktoberfests in seinem Wagen unterwegs war. Eine Streife bemerkte das Fahrzeug, das über eine durchgezogene Linie fuhr – kurz darauf wurde der 55-Jährige angehalten.
- Provokateur Jens Lehmann: Die nächste Eskalationsstufe
Wie die "Bild"-Zeitung nun berichtet, soll den Polizisten bereits am geöffneten Autofenster ein Alkoholgeruch entgegengekommen sein. Die Kontrolle verlief dann ungewöhnlich: Anstatt des Führerscheins zeigte Lehmann den Beamten demnach zunächst seinen Personalausweis. Erst nach mehreren Versuchen konnte er das gesuchte Dokument vorlegen.
Gleichgewichtsprobleme und Würgereiz
Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs geriet Lehmann aus dem Gleichgewicht. Als er auf Bitte der Beamten Warndreieck und Verbandskasten vorzeigen sollte, musste er sich an der geöffneten Kofferraumklappe abstützen. Zudem soll Lehmann Probleme beim Alkoholtest gehabt haben. Als er pusten sollte, folgte ein Würgereiz, wie es weiter heißt. Dann entfernte er sich kurzzeitig und ging an den Straßenrand, offenbar um erneut zu würgen. Schließlich wurde ihm gegen 2 Uhr nachts Blut abgenommen.
Das Ergebnis: rund 0,7 Promille. Die Staatsanwaltschaft München beantragte daraufhin einen Strafbefehl über 80 Tagessätze zu je 900 Euro. Da Lehmann Einspruch einlegte, kommt es am Donnerstag nun zum Prozess. Die Fahrerlaubnis wurde ihm bereits entzogen. Ob der 55-Jährige persönlich vor Gericht erscheint, ist unklar. Auch eine Vertretung durch seinen Anwalt wäre möglich – sofern eine schriftliche Vollmacht vorliegt. Sollte jedoch niemand erscheinen, würde der Einspruch automatisch verworfen.
"Es war keine gute Sache von mir"
In einem Interview mit Welt TV hatte er bereits kurz nach der Alkoholfahrt über den Vorfall gesprochen – und zugegeben, sich falsch verhalten zu haben. "Die Wahrheit war, dass ich einen Fehler gemacht habe, weil ich gedacht habe, ich könnte fahren. Das war nicht so. Ich hatte 0,7 Promille", sagte der Ex-Nationaltorwart.
"Es war keine gute Sache von mir, die ich auch bereue. Ich habe mich falsch eingeschätzt, bin zwei Stunden nach dem Ereignis gefahren. Mit 0,7 Promille bekommt man den Führerschein entzogen. Das ist auch richtig so", sagte er weiter.
Ein Polizist äußerte sich schon damals bei der "Bild": "Es ist irre, dass er sich danach ans Steuer gesetzt hat. Rund um die Wiesn wimmelt es nur so vor Polizisten, die genau solche Suff-Fahrten verhindern sollen." Lehmann betonte nun im Interview jedoch, dass er keineswegs stark betrunken gewesen sei: "Es wurde teilweise so dargestellt, als ob ich total betrunken gewesen wäre, was überhaupt nicht der Fall gewesen ist."
- Eigene Recherche
- bild.de: "Jens Lehmanns Suff-Fahrt"
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