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Steuererklärung 2023: So nutzen Sie haushaltsnahe Dienstleistungen optimal


Handwerkerkosten & Co.
Steuererleichterung: Höchstgrenze gilt pro Haushalt

Von dpa
Aktualisiert am 04.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Ein Paar sichtet UnterlagenVergrößern des Bildes
Führen Sie einen gemeinsamen Haushalt? Dann sollten Sie bei der Auftragsvergabe etwa an Handwerker Folgendes beachten. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn/dpa-bilder)

Haben Sie Handwerker oder Reinigungskräfte für Arbeiten in Ihren vier Wänden engagiert? Dann können Sie die Kosten teilweise steuerlich geltend machen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten können die Steuerlast senken. Beide Posten gehören in die Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen", für beide Posten hat der Gesetzgeber gewisse Höchstgrenzen festgelegt: Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen werden maximal 4.000 Euro pro Jahr berücksichtigt, bei den Handwerkerkosten sind es maximal 1.200 Euro.

Was zusammenlebende Paare allerdings wissen sollten: Die Höchstbeträge gelten pro Haushalt, nicht pro steuerpflichtiger Person. Darauf weist das Verbraucherportal Finanztip hin.

Aufträge im Namen beider Personen

Konkret bedeutet das, dass sich betroffene Steuerpflichtige die Höchstbeträge teilen müssen. Damit beide Partner je zur Hälfte von der Steuervergünstigung profitieren können, rät Finanztip, die Aufträge im Namen beider Personen zu vergeben und die Rechnungen zum Beispiel von einem Gemeinschaftskonto zu begleichen. Wer prozentual eine andere als die hälftige Aufteilung wünscht, muss das in der Anlage "Haushaltsnahe Aufwendungen" in den Zeilen zwölf bis 14 entsprechend kenntlich machen.

Übrigens: Im Jahr des Zusammenzugs oder der Auflösung des gemeinsamen Haushalts können Finanztip zufolge beide Partner den vollen Höchstbetrag für sich geltend machen. Denn zumindest für einen Teil des Jahres können beide einen eigenständigen Haushalt vorweisen. Ist das der Fall, gehört ein entsprechender Hinweis in die Zeile 15 der Anlage.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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