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Baufinanzierung des Eigenheims: Was wird nicht finanziert?


Zweckgebundener Kredit
Baufinanzierung: Was wird nicht finanziert?


23.04.2025 - 12:00 UhrLesedauer: 2 Min.
Pflasterarbeiten: Die Außengestaltung kann beim Hausbau mitfinanziert werden – wenn man eine Sache beachtet.Vergrößern des Bildes
Pflasterarbeiten: Die Außengestaltung kann beim Hausbau mitfinanziert werden – wenn man eine Sache beachtet. (Quelle: sturti/getty-images-bilder)
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Wer ein Haus baut oder kauft, braucht meist einen Kredit. Doch nicht alles rund ums Eigenheim wird über die Baufinanzierung abgedeckt. Diese Ausgaben sind tabu.

Der Traum vom Eigenheim ist für viele die größte finanzielle Entscheidung ihres Lebens. Dafür braucht es in der Regel eine Baufinanzierung. Doch wer glaubt, mit dem Kredit ließe sich einfach alles rund ums neue Zuhause bezahlen, der irrt. Banken vergeben ihr Geld zweckgebunden und stellen klare Regeln auf, was finanziert werden darf und was nicht.

Was bedeutet "zweckgebunden" bei der Baufinanzierung?

Die Baufinanzierung ist ein zweckgebundener Kredit. Das bedeutet: Das geliehene Geld dürfen Sie ausschließlich verwenden, um eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen – also für einen klar definierten Zweck. Für Darlehensnehmer hat das den Vorteil, dass sie günstigere Zinsen erhalten als bei einem klassischen Ratenkredit.

Für die Bank wiederum ist mit der Zweckbindung sichergestellt, dass das finanzierte Objekt später als Sicherheit für das Darlehen dienen kann. Wird das Geld anderweitig verwendet, gefährdet das die Rückzahlung und damit das gesamte Finanzierungskonzept.

Um dem vorzubeugen, zahlen Banken einen Immobilienkredit meist nur häppchenweise aus, sofern Sie das Haus selbst bauen. Erst wenn ein Bauabschnitt abgeschlossen ist und Sie bei der Bank die Rechnungen vorweisen können, erhalten Sie die nächste Auszahlung. Beim Kauf von Bestandsgebäuden überweist Ihnen das Geldinstitut auf einen Schlag die volle Summe. Hier belegen Sie die zweckgebundene Nutzung mit dem Kaufvertrag.

Was wird mit einer Baufinanzierung nicht finanziert?

Grundsätzlich gilt: Alles, was nicht fest mit dem Anwesen verbaut ist, darf die Baufinanzierung nicht abdecken. Nicht finanziert werden zum Beispiel:

  • Inneneinrichtung und Küche,
  • Gartenmöbel, Spielgeräte oder Zäune, die nicht fest installiert sind,
  • Gartengestaltung,
  • Swimmingpools, wenn sie mobil oder nur saisonal aufgestellt sind,
  • Gartenhäuser,
  • nachträglich errichtete Carports und Garagen,
  • Außenanlagen, die erst nach dem Bau entstehen.

Tipp: Damit Außenanlagen wie Pflasterarbeiten, Terrassen oder eine Garage von den Banken mitfinanziert werden können, sollten Sie diese Arbeiten von Anfang an einplanen.

Rein private Ausgaben, die nichts mit dem Hauskauf zu tun haben, können ebenfalls nicht finanziert werden. Dazu zählt zum Beispiel ein neues Auto oder ein Urlaub. Möchten Sie solche Anschaffungen finanzieren, benötigen Sie einen separaten Konsumentenkredit, auch Ratenkredit genannt. Lesen Sie hier, was dessen Vor- und Nachteile sind.

Gut zu wissen

Unter Umständen können Sie einen Teil Ihres Immobiliendarlehens doch zur freien Verfügung nutzen – nämlich dann, wenn Sie mehr Geld aufgenommen haben, als Sie letztlich benötigten. Voraussetzung ist, dass es im Darlehensvertrag eine entsprechende Vereinbarung gibt. Andernfalls kann für den nicht abgerufenen Betrag eine sogenannte Nichtabnahmeentschädigung fällig werden.

Was gilt für Anbau und Sanierung?

Planen Sie einen Anbau, kommt es bei der Frage, ob eine Baufinanzierung machbar ist, auf die Kosten an. Banken stimmen in der Regel zu, wenn sich die Ausgaben für den Anbau auf mehr als 50.000 Euro belaufen.

Kaufen Sie ein altes Haus, das saniert oder modernisiert werden muss, sind diese Arbeiten ebenfalls von der Baufinanzierung gedeckt. Zusätzlich können Sie unter Umständen von einem zinsgünstigen KfW-Darlehen oder einmaligen Zuschüssen profitieren, wenn Sie die Immobilie energetisch sanieren oder altersgerecht umbauen.

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