Frag t-online Mini-Rente: Muss ich trotzdem Krankenkassenbeitrag zahlen?

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um den Krankenkassenbeitrag bei niedriger Rente.
Auch für Rentner gilt in Deutschland Krankenversicherungspflicht. Doch was gilt, wenn die Rente sehr niedrig ausfällt? "Kann ich mich dann vom Krankenkassenbeitrag befreien lassen?", fragt ein t-online-Leser. Die Antwort lautet, wie so oft im Leben: Es kommt darauf an.
Grundsätzlich gilt: Erfüllen Sie die sogenannte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung, gilt für Sie die Pflichtmitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Die KVdR ist keine eigenständige Krankenkasse, sondern bezeichnet nur Ihren Status als Pflichtversicherter. Sie haben weiterhin die freie Kassenwahl, können also beispielsweise einfach bei Ihrer jetzigen Krankenkasse bleiben.
Die Vorversicherungszeit erreichen Sie, wenn Sie in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens mindestens 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren – ob verpflichtend, freiwillig oder über die Familienversicherung, ist egal. Haben Sie Kinder, werden Ihnen dafür jeweils pauschal drei Jahre bei der Vorversicherungszeit angerechnet.
Die Bestätigung, ob Sie für die Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner infrage kommen, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Diese prüft, sobald Sie den Rentenantrag gestellt haben. "Wünschen Sie keine Versicherungspflicht in Ihrer Krankenkasse, können Sie sich innerhalb von drei Monaten von dieser befreien lassen", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Allerdings nur, sofern Sie anderweitig krankenversichert sind.
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Sie können sich also nicht einfach nur deshalb befreien lassen, weil Sie den Krankenkassenbeitrag nicht mehr zahlen möchten. Auch eine Befreiung zugunsten einer beitragsfreien Familienversicherung sei nicht möglich, so Sennewald. Die Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, der Wechsel in eine private Krankenkasse, geht in der Regel noch mit deutlich höheren Beiträgen einher – dürfte für den Leser also auch keine Option sein.
Sollte Ihre Rente und Ihr übriges Einkommen so gering sein, dass das Geld nicht zum Lebensunterhalt ausreicht, können Sie beim Sozialamt Grundsicherung im Alter beantragen. Sie müssen dann selbst keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr zahlen, das übernimmt der Staat für Sie. Lesen Sie hier, was Sie alles machen können, wenn die Rente nicht reicht.
- Schriftliche Antwort von Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund
- deutsche-rentenversicherung.de: "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"
- lebenshilfe.de: "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"