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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Steuer und Gesetz Hilfe bei der Steuererklärung: So vermeiden Sie einen teuren Fehler
Die Steuererklärung sitzt vielen im Nacken. Wer sich dabei helfen lässt, muss einiges beachten. Ansonsten können Strafen drohen.
Die Steuererklärung gehört für viele Deutsche zu den ungeliebten, aber notwendigen Aufgaben. Wer kann, schiebt die Abgabe möglichst lang vor sich her; zu groß der innere Schweinehund, sich an den Tisch zu setzen, Belege zu sortieren und sich mit Steuersoftware oder "Elster" auseinanderzusetzen.
Womöglich hatten Sie daher auch schon mal den Impuls, sich von Bekannten helfen zu lassen, die "sich mit der Steuer auskennen". Die machen das vielleicht etwas günstiger, als wenn Sie einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein beauftragen würden.
Allerdings dürfen Sie sich nicht von beliebigen Personen bei der Steuer helfen lassen. Tun Sie es doch, kann es ein Bußgeld im vierstelligen Bereich kosten. Schauen wir genauer rein.
Diese Personen dürfen Ihnen bei der Steuer helfen
Unentgeltlich bei der Steuer helfen dürfen Ihnen Angehörige. Dazu zählen unter anderem Verlobte oder Ehepartner, Verwandte ersten Grades, Geschwister, Neffen oder Nichten, Tanten oder Onkel. Die vollständige Liste finden Sie in Paragraf 16 der Abgabenordnung (AO).
Wenn Sie korrekt vorgehen wollen, sollten Sie Ihren Angehörigen als unentgeltlichen Helfer im Mantelbogen der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt sollte eine Möglichkeit haben, Ihren Helfer zu kontaktieren.
Gegen Bezahlung dürfen Ihnen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder ein Lohnsteuerhilfeverein helfen.
Einmalig darf Ihnen auch der Nachbar, ein Bekannter oder Freund helfen. Egal, ob Sie ihn dafür bezahlen oder nicht.
Diese Hilfe bei der Steuererklärung ist nicht erlaubt
Nicht erlaubt ist hingegen, dass Ihnen ein Bekannter, Nachbar oder Freund wiederholt mit der Steuererklärung hilft. Im Fachjargon spricht man von "geschäftsmäßiger" Hilfe.
Und wichtig: Eine solche wiederholte, "geschäftsmäßige" Hilfe ist auch dann verboten, wenn Sie die Person nicht dafür bezahlen.
Gesetzesänderung erforderlich
Schon bald dürfte neu geregelt werden, wer in beschränktem Umfang bei Steuerangelegenheiten helfen darf. Denn nach einer Rüge aus Brüssel muss der deutsche Gesetzgeber nachbessern. Die aktuelle Regelung sei "unsystematisch und inkohärent".
Ein Gesetzesentwurf kam im vergangenen Oktober durch die erste Lesung im Bundestag und liegt momentan beim Finanzausschuss.
- Lohnsteuer-kompakt.de: Hilfe in Steuersachen: Wer darf eigentlich bei der Steuer helfen?
- Bundestag.de: Neuregelung bei Hilfeleistung in Steuersachen
- Chip.de: Achtung: Ein Fehler bei der Steuer kann Sie 5.000 Euro Strafe kosten
- Steuerberatergesetz
- Abgabenordnung