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Kirchenaustritt: Folgen für Steuer, Taufe, Beerdigung & Co.


Steuern und Kirchgeld
Diese Folgen hat ein Austritt aus der Kirche

Von t-online, cho

Aktualisiert am 20.03.2024Lesedauer: 5 Min.
Kirche am Bodensee: Immer mehr Menschen treten in Deutschland aus der Kirche aus.Vergrößern des Bildes
Kirche am Bodensee: Immer mehr Menschen treten in Deutschland aus der Kirche aus. (Quelle: donstock/getty-images-bilder)
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Mit dem Kirchenaustritt entfällt die Kirchensteuer. Einen Schlussstrich bedeutet das aber nicht immer. Wir erklären, welche Folgen der Austritt hat.

Jedes Jahr kehren Hunderttausende Menschen in Deutschland der Kirche den Rücken. War die Zahl der Kirchenaustritte in der Pandemie noch gesunken, gab es mit ihrem Abflauen einen Nachholeffekt: 2022 sind in Deutschland 380.000 Protestanten aus der Kirche ausgetreten, die Katholiken zählten 522.821 Austritte – so viele wie noch nie.

Der am häufigsten genannte Grund für einen Kirchenaustritt ist dabei die Kirchensteuer. Doch nicht immer bedeutet der Abschied auch eine Geldersparnis. Wir erklären, was es mit dem besonderen Kirchgeld auf sich hat und wie ein Kirchenaustritt funktioniert.

Wie funktioniert der Kirchenaustritt problemlos?

Der Akt als solches geht schnell: Einfach persönlich bei der zuständigen Stelle vorbeikommen – je nach Bundesland beim Amtsgericht oder beim Standesamt –, Personalausweis mitbringen, Austrittserklärung ausfüllen und unterschreiben. Manchmal verlangen die Behörden allerdings weitere Unterlagen wie etwa eine Geburtsurkunde.

In der Regel wird eine Gebühr fällig. Diese beträgt in den meisten Bundesländern 30 Euro. Einen Grund muss aber niemand angeben, der austreten möchte. Frühestens möglich ist ein Kirchenaustritt ab 14 Jahren.

Welche Tücken lauern beim Kirchenaustritt?

Wer aus der Kirche austritt, zahlt anschließend keine Kirchensteuer mehr. Für Mitglieder der katholischen Kirche sind das im Schnitt 291 Euro jährlich, Protestanten zahlen durchschnittlich 278 Euro im Jahr.

Doch auch nach einem Austritt kann ein Teil des Einkommens weiter an die Glaubensgemeinschaft fließen. Nämlich wenn der Ehepartner immer noch Mitglied ist.

In manchen Teilen Deutschlands muss er dann das besondere Kirchgeld zahlen, wenn das sogenannte glaubensverschiedene Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgibt. Glaubensverschieden bedeutet, dass Sie unterschiedliche Religionszugehörigkeiten besitzen oder ein Partner keiner Religion angehört.

Das Finanzamt berechnet das Kirchgeld auf der Grundlage des gemeinsam zu versteuernden Einkommens. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht mehrmals bestätigt (Az.: 2 BvR 816/10). Gestaffelt nach Einkommen werden nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Deutschen Bischofskonferenz jährlich zwischen 96 und 3.600 Euro fällig, die das Kirchenmitglied anstelle der Kirchensteuer zahlt.

Wann muss einer für zwei zahlen?

Das besondere Kirchgeld wird nur dann erhoben, wenn es die Kircheneinkommensteuer übersteigt. Dies kann dazu führen, dass ein Mitglied nun mehr Geld an die Kirche zahlt, weil der Partner ausgetreten ist.

  • Beispiel: Eine gut verdienende Ingenieurin ist aus der Kirche ausgetreten. Ihr Ehemann, der als Friseur ein geringeres Gehalt bekommt, ist weiter Mitglied. Die beiden lassen sich steuerlich gemeinsam veranlagen. Da zur Berechnung des Beitrags an die Kirche das gemeinsame zu versteuernde Einkommen berücksichtigt wird, zahlt der Friseur mehr als zuvor. Denn zuvor wurde die Hälfte der Kirchensteuer seiner Partnerin zugerechnet.

Dies gilt allerdings nicht in allen Regionen Deutschlands: Das besondere Kirchgeld verlangen die römisch-katholischen Bistümer außerhalb Bayerns, Baden-Württembergs und Nordrhein-Westfalens sowie alle evangelischen Landeskirchen bis auf die bayerische.

Worauf sollte ich nach dem Kirchenaustritt achten?

"Beim nächsten Steuerbescheid sollte man genau schauen, dass die Kirchensteuer nur für diesen Teil des Jahres, in dem man noch in der Kirche war, berechnet wird", rät Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine.

Wer aus der Kirche ausgetreten ist, sollte dann prüfen, dass die Änderung auf der elektronischen Lohnsteuerkarte vermerkt ist. Sonst wird weiter die Kirchensteuer erhoben. Bewahren Sie deshalb Ihre Austrittsbescheinigung gut auf, um dies im Zweifel nachweisen zu können.

Kann ich Kirchensteuern absetzen?

Ja. Die Belastung durch die Kirchensteuer ist auch für Mitglieder geringer als die veranschlagte Kirchensteuer, erklärt Nöll. "Kirchensteuer ist wie Spenden in voller Höhe steuerlich absetzbar. Sie wird bei den Sonderausgaben geltend gemacht und entsprechend dem Steuersatz gibt es eine Steuererstattung."

Ausgenommen ist allerdings die Kapitalertragsteuer, die Banken automatisch einbehalten, sobald der jährliche Freibetrag auf Zins- und Dividendeneinkünfte (1.000 Euro, für Ehepaare 2.000 Euro) überschritten ist. Bei der Berechnung berücksichtigt das Geldinstitut die Kirchensteuer bereits.

Welche religiösen Folgen hat der Kirchenaustritt?

Wer das Austrittspapier in der Hand hält, ist genaugenommen nur aus der Kirchensteuer-Gemeinschaft ausgetreten, nicht aus der Religionsgemeinschaft, erklärt Christian Weisner von der katholischen "KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche": "Der Vatikan in Rom sagt: Wer getauft ist und nicht vom Glauben abgefallen ist, gehört trotzdem dazu, auch wenn er keine Kirchensteuer mehr bezahlt." Niemand braucht also eine Exkommunikation zu fürchten.

Unabhängig davon hat die Katholische Deutsche Bischofskonferenz vor einigen Jahren klargestellt, dass dieser Schritt "eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft" darstelle. Für jeden, der sich dazu entschließe, sei die "aktive Teilnahme am kirchlichen Leben eingeschränkt". Die Folgen im Überblick:

Taufe

Bei Protestanten ist es "wünschenswert", dass bei der Taufe eines Kindes wenigstens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört, wie die EKD erläutert.

Weil das aber nicht in allen der 20 Landeskirchen Voraussetzung sei, "entscheidet letztendlich das Pfarramt vor Ort, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Kind zu taufen". Auch in der katholischen Kirche wird im Einzelfall entschieden.

Hochzeit

In der Regel müssen für eine evangelische Trauung beide Eheleute Kirchenmitglieder sein. Wenn nur ein Partner Mitglied ist, gibt es verschiedene Regelungen: "Einige Landeskirchen bieten ausnahmsweise eine evangelische Trauung an, andere Landeskirchen kennen die Möglichkeit eines 'Gottesdienstes anlässlich einer Eheschließung'", sagt eine EKD-Sprecherin.

Ähnlich wie bei der Taufe ist bei den Katholiken der Einzelfall entscheidend: "Wenn Sie katholisch heiraten möchten, ist dafür eine besondere Erlaubnis des Bischofs notwendig", sagt die Deutsche Bischofskonferenz. "Wenn ein Partner in der Kirche ist, kann eine kirchliche Ehe vollzogen werden", ergänzt Weisner.

Beerdigung

Wer nicht oder nicht mehr Mitglied der Kirche ist, kann nicht auf ein katholisches Begräbnis hoffen. Dazu hat die Deutsche Bischofskonferenz folgenden Hinweis: "Es kann Ihnen das kirchliche Begräbnis verweigert werden, wenn Sie vor dem Tod kein Zeichen der Umkehr und der Reue gezeigt haben."

Nach einem Austritt sei davon auszugehen, dass die Person nicht kirchlich begraben werden will – sondern dass eher die Angehörigen diesen Wunsch hätten. Prinzipiell gilt: Auch hier ist es eine Frage des Einzelfalls.

Die evangelische Kirche verweist in dieser Frage auf die Angehörigen, stellt aber klar: "Grundsätzlich ist dies nicht möglich." Da eine Beerdigung aber ein seelsorgerischer Akt gegenüber den Hinterbliebenen sei, könnten auch Ausnahmen gemacht werden.

Religionsunterricht

Schulpflichtige Kinder ohne Religionszugehörigkeit können vom Religionsunterricht in der Schule befreit werden. Das soll verhindern, dass Andersgläubige mit einer Weltanschauung konfrontiert werden, die sie und ihre Eltern nicht teilen.

Bin ich durch einen Kirchenaustritt konfessionslos?

Rechtlich gesehen ja. Sofern Sie nicht eine andere Religion annehmen, zählen Sie prinzipiell zu den Konfessionslosen. Allerdings unterscheidet sich Ihr Status von dem eines Konfessionslosen, der noch nie einer Kirche angehört hat. Denn schließlich wurden Sie getauft – eine Tatsache, die nicht rückgängig zu machen ist.

Kann ich wieder eintreten?

Ein Eintritt oder Wiedereintritt in die Kirche ist grundsätzlich möglich. Er ist kostenlos. Eine erneute Taufe ist nicht notwendig. "Sie gilt als unauslöschliches Merkmal lebenslang", erklärt Weisner. Wer in eine andere christliche Kirche als bisher eintreten will, muss an einem sogenannten Konversionsunterricht teilnehmen.

Kirchenneulinge bekommen zudem eine Unterweisung – eine Katechese – und werden anschließend als Erwachsene getauft. Informationen dazu gibt es entweder beim zuständigen Pfarramt des Wohnsitzes, bei einer der evangelischen Kirchenwiedereintrittstellen oder über die Internetseite katholisch-werden.de.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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