Läuft heute ab Grundsteuererklärung: Das droht, wenn Sie die Frist verpasst haben
Jetzt wird es eng: Nur noch bis heute können Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Was passiert, wenn Sie die Frist versäumen.
Das Fristende ist da, doch viele Eigentümer von Grundstücken, Häusern und Wohnungen haben ihre Grundsteuererklärung immer noch nicht eingereicht. t-online erklärt, was Ihnen droht, wenn Sie sie erst nach dem 31. Januar 2023 beim Finanzamt einreichen.
Grundsteuererklärung: Frist verpasst – was droht?
Wer die Frist für die Grundsteuererklärung verpasst, braucht sich zunächst noch nicht allzu große Sorgen zu machen. "Zunächst wird das Finanzamt die Abgabe der Grundsteuererklärung anmahnen und dabei die Strafe androhen", erklären die Steuerexperten von Wolters Kluwer auf ihrem Portal "steuertipps.de". Sie erhalten also ein Schreiben, das Sie darauf hinweist, tätig zu werden. Darin wird auch eine neue Frist genannt. Der Aufforderung zur Abgabe sollten Sie unbedingt nachkommen.
Denn: "Wer die Grundsteuererklärung dann immer noch nicht abgibt, riskiert ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro", so die Steuerexperten weiter. Beim ersten Versäumnis beträgt die Strafe in der Regel zwischen 25 und 250 Euro. Außerdem darf das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, wenn Sie keine Grundsteuererklärung einreichen. Und das dürfte für Sie nicht gerade von Vorteil sein.
Als Besteuerungsgrundlage dient beispielsweise die Wohnfläche. Übermitteln Sie dem Finanzamt nicht die korrekte Fläche, setzen die Beamten womöglich mehr Quadratmeter an, als Sie tatsächlich bewohnen. Und das erhöht dann die jährliche Grundsteuer, die Sie zahlen müssen. Lesen Sie hier, welche Räume Sie in der Grundsteuererklärung weglassen können.
Grundsteuererklärung zu spät eingereicht: Droht ein Verspätungszuschlag?
Wer neben der Grundsteuererklärung auch zu einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, dem dürfte der Verspätungszuschlag bekannt sein. Diese Strafe müssen die Finanzämter verhängen, wenn Pflichtveranlagte deutlich mit ihrer Steuererklärung in Verzug sind.
Die Höhe des Verspätungszuschlags beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Der Zuschlag wird aber üblicherweise erst ab dem 15. Monat der Verspätung erhoben. Für die Grundsteuererklärung gilt zudem eine Ausnahme.
Verspätungszuschlag im Ermessen der Finanzämter
Die verpflichtende Festsetzung des Verspätungszuschlags entfällt für die sogenannte Hauptfeststellung zum Stichtag 1. Januar 2022, also für die aktuelle Grundsteuererklärung, die Sie bis zum 31. Januar 2023 abgeben müssen. Zum 1. Januar 2022 wurden die Werte des Grundbesitzes festgelegt, die der jetzigen Grundsteuererklärung zugrunde liegen – beispielsweise die Bodenrichtwerte.
Doch Vorsicht: Nur weil es keine Pflicht zum Verspätungszuschlag für die Finanzämter gibt, heißt das nicht, dass Sie keinen zahlen müssen. Die Behörden können ihn nach eigenem Ermessen verhängen. Die Höhe des Zuschlags hängt dann davon ab, wie lange Sie die Frist bereits überschritten haben.
- steuertipps.de: "Was passiert, wenn keine Grundsteuererklärung abgegeben wird?" (29.11.2022)
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa