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Überstunden auszahlen lassen – ist das steuerfrei?


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Lohnzuschlag
Überstunden auszahlen lassen – ist das steuerfrei?


Aktualisiert am 30.11.2024Lesedauer: 3 Min.
Eine junge Frau arbeitet spät abends (Symbolbild): Überstunden können Sie sich in der Regel bezahlen lassen.Vergrößern des Bildes
Eine junge Frau arbeitet spät abends (Symbolbild): Überstunden können Sie sich in der Regel bezahlen lassen. (Quelle: Halfpoint/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Wenn viel Arbeit anfällt, bleibt man schon mal länger als vertraglich vereinbart. Für diese Zeit können Sie in der Regel zusätzliches Geld kassieren. Das hat jedoch meist Folgen für die Steuer.

Wer mehr arbeitet als er muss, darf oft auch mehr Geld verlangen. Vielen Arbeitnehmern steht ein finanzieller Ausgleich für Überstunden zu. Wir zeigen Ihnen, was diese Zahlungen für Ihre Einkommensteuer bedeuten und welche Alternativen Sie haben.

Wie viele Steuern werden von Überstunden abgezogen?

Lassen Sie sich Überstunden auszahlen, werden diese grundsätzlich analog zu Ihrem normalen Stundenlohn vergütet. Das heißt, das Extra-Geld wird wie regulärer Arbeitslohn behandelt und erhöht Ihr Jahreseinkommen. So sorgt es unter Umständen dafür, dass Sie in einen höheren Einkommensteuertarif rutschen und mehr Steuern zahlen müssen.

Denn im deutschen Steuersystem gilt: Wer wenig verdient, muss einen niedrigen Prozentanteil seiner Einkünfte versteuern, wer viel verdient, zahlt einen höheren Prozentsatz (progressiver Steuertarif). Wie hoch dieser Anteil genau für Sie ausfällt, können Sie mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums ermitteln. Hier lesen Sie zudem mehr zur Einkommensteuer.

Sind in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag Zuschläge für Überstunden vereinbart, kommen die noch oben drauf. Da jedoch auch diese in der Regel nicht steuerfrei sind und das Jahreseinkommen weiter steigern, erhöht sich Ihre Steuerlast noch mehr.

Wann sind Überstundenzuschläge doch steuerfrei?

Eine Ausnahme bilden Zuschläge für Überstunden, die Sie während Feiertags-, Wochenend- oder Nachtarbeit leisten. Hier greifen Steuerfreibeträge (§ 3b Einkommensteuergesetz). Einen gesetzlichen Anspruch auf solche Zuschläge haben Sie aber nicht. Sie erhalten Sie nur, wenn sie in einem Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten sind. Mehr zu steuerfreien Zuschlägen lesen Sie hier.

  • Beispiel: Sie arbeiten sonntags neun Stunden statt der vereinbarten acht, machen also eine Überstunde. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen einen Zuschlag von 25 Prozent für Sonntagsarbeit. Dieser wird Ihnen dann auch für die zusätzliche Stunde gewährt, ohne dass Sie dafür Steuern entrichten müssten. Denn bei Sonntagsarbeit sind Zuschläge bis zu 50 Prozent des Grundlohns steuerfrei.

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, zu welchen Zeiten Überstundenzuschläge in welchem Umfang steuerfrei sind:

Zuschläge für Steuerfreibetrag
Nachtarbeit (20 bis 6 Uhr) bis zu 25 Prozent des Grundlohns
Nachtarbeit (0 bis 24 Uhr) bis zu 40 Prozent des Grundlohns
Sonntagsarbeit (0 bis 24 Uhr) bis zu 50 Prozent des Grundlohns
Gesetzliche Feiertage (0 bis 24 Uhr, am 31. Dezember ab 14 Uhr) bis zu 125 Prozent des Grundlohns
1. Mai / 24. Dezember ab 14 Uhr / 25. und 26. Dezember bis zu 150 Prozent des Grundlohns

Wann lohnt es sich, Überstunden auszahlen zu lassen?

Diese Frage lässt sich nur individuell beantworten. Schließlich kommt es darauf an, was Ihnen persönlich mehr wert ist: bares Geld zu kassieren oder mit freier Zeit belohnt zu werden.

Die Höhe des finanziellen Ausgleichs für Überstunden hängt zudem davon ab, wie viel Sie pro Stunde verdienen. Je mehr, desto üppiger fällt logischerweise auch die zusätzliche Auszahlung für Überstunden aus. Lesen Sie hier mehr dazu, ob es sich lohnt Überstunden auszahlen zu lassen.

Überstunden-Ausgleich berechnen

Beziehen Sie ein Festgehalt, müssen Sie sich zunächst Ihren Stundenlohn ausrechnen, wenn Sie wissen möchten, wie viel Geld Sie für eine Überstunde bekommen. Zwei Formeln führen dabei zum Ziel. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wo lauern Fallstricke?

Der Anspruch auf Auszahlung von Überstunden verjährt in der Regel nach drei Jahren. Das ist dann der Fall, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag keine oder eine zu kurze und damit unwirksame Ausschlussfrist vereinbart wurde. Die Frist muss mindestens drei Monate betragen. Andernfalls startet die dreijährige gesetzliche Frist ab Ende des Jahres, in dem Sie die Überstunden geleistet haben.

Bei einer Kündigung sollten Sie zudem darauf achten, nicht unbedacht eine sogenannte Ausgleichsquittung zu unterschreiben. Damit wären dann nämlich alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis abgegolten – also auch eine Auszahlung von Überstunden.

Statt Auszahlung: Welche Alternativen gibt es?

Statt sich Überstunden auszahlen zu lassen, können Sie je nach vertraglicher Regelung auch einen zeitlichen Ausgleich wählen. Diesen Freizeitausgleich sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vor: In § 3 begrenzt es die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden, erlaubt aber bis zu zehn Stunden, wenn sich Ihre Arbeitszeit innerhalb von sechs Monaten im Schnitt wieder auf acht Stunden pro Tag einpendelt. Dafür ist Freizeitausgleich nötig.

Den Überblick kann man mit einem Arbeitszeitkonto behalten. Wie auf einem Girokonto wird dort Guthaben verwaltet – nur dass es nicht um Geld, sondern um Zeit geht. Machen Sie Überstunden, werden diese automatisch auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Andersherum rutschen Sie ins Minus, wenn Sie weniger arbeiten als vertraglich vereinbart.

Haben Sie gekündigt und noch ein Stundenguthaben auf dem Arbeitszeitkonto, das Sie nicht mehr durch Freizeit ausgleichen können, muss Ihr Arbeitgeber die Überstunden auszahlen. Grundsätzlich sollten Sie aber darauf achten, das Guthaben nicht zu groß werden zu lassen.

Denn Sie geben Ihrem Arbeitgeber sonst einen erheblichen Kredit. Geht das Unternehmen insolvent, ist auch Ihr Zeitguthaben verloren. Denn das Insolvenzgeld, das Sie dann von der Bundeagentur für Arbeit erhalten, sichert lediglich Lohn- und Gehaltsansprüche aus den drei Monaten vor der Insolvenz ab.

Verwendete Quellen
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