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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Kalte Progression Warum Steuern und Inflation Ihre Gehaltserhöhung auffressen
![Eine junge Frau vergleicht Joghurt (Symbolbild): Bei einer Gehaltserhöhung steigt Ihr Nettoeinkommen nicht im gleichen Maß wie Ihr Bruttoeinkommen. Eine junge Frau vergleicht Joghurt (Symbolbild): Bei einer Gehaltserhöhung steigt Ihr Nettoeinkommen nicht im gleichen Maß wie Ihr Bruttoeinkommen.](https://images.t-online.de/2022/02/91708578v2/0x100:1920x1080/fit-in/1920x0/eine-junge-frau-vergleicht-joghurt-symbolbild-bei-einer-gehaltserhoehung-steigt-ihr-nettoeinkommen-nicht-im-gleichen-mass-wie-ihr-bruttoeinkommen.jpg)
Wer sich beim Chef eine Lohnerhöhung heraushandelt, kann in ungünstigen Fällen weniger kaufkräftig sein. Dann ist er Opfer der kalten Progression. Wir erklären, was das ist.
Es scheint zunächst paradox: Obwohl Sie mehr verdienen, können Sie sich von dem Geld weniger kaufen. Läuft es ganz blöd, erleiden Sie einen realen Einkommensverlust.
Schuld daran ist die sogenannte kalte Progression, die manchmal auch als schleichende oder heimliche Steuererhöhung bezeichnet wird. Wir zeigen Ihnen, wann Sie dieses Phänomen betrifft, welche Steuerzahler besonders anfällig dafür sind und welche Maßnahmen es gibt, um der kalten Progression entgegenzuwirken.
Was ist kalte Progression?
Kalte Progression bezeichnet vereinfacht gesagt das Problem, dass Menschen zwar mehr Gehalt verdienen, sich davon aber trotzdem weniger leisten können. Das liegt an zwei Faktoren:
- Steuerprogression: Weil der Einkommensteuer-Tarif in Deutschland progressiv ist, also ansteigend, wird für jeden zusätzlich verdienten Euro ein höherer Steuersatz fällig. Je mehr Gehalt Sie verdienen, desto mehr Steuern gehen von Ihrem Bruttogehalt ab. Das kann dazu führen, dass netto nicht deutlich mehr Geld auf Ihrem Konto eingeht.
- Inflation: Weil Waren und Dienstleistungen von Jahr zu Jahr teurer werden, sinkt zudem die Kaufkraft. Eine Gehaltserhöhung bringt Ihnen dann zwar in absoluten Zahlen mehr Geld auf dem Konto, davon können Sie sich aber weniger Produkte kaufen, weil die Preise so stark gestiegen sind.
Ein Beispiel macht die kalte Progression deutlicher:
Rebecca verdient als Single ohne Kinder in Steuerklasse 1 5.000 Euro brutto pro Monat und damit 60.000 Euro im Jahr. 2025 genehmigt ihre Chefin ihr eine Gehaltserhöhung von 5 Prozent. Dadurch steigt ihr Bruttojahreseinkommen um 3.000 Euro und ihr Bruttomonatsgehalt um 250 Euro.
- Gehaltsrechner: Ist Ihr Lohn im Vergleich zu anderen angemessen?
Netto bleiben Rebecca davon aber nur 126,55 Euro im Monat (1.518,60 Euro im Jahr). Ihr Nettogehalt steigt also nur um 4,05 Prozent – statt um 5 Prozent wie das Bruttogehalt. Die kalte Progression frisst also 123,45 Euro pro Monat auf. Denn Rebecca muss für ihr neues Einkommen von 5.250 Euro brutto im Monat einen höheren Steuersatz zahlen als für die 5.000 Euro vorher.
Durch diese Steuerprogression steigt Rebeccas Steuerbelastung prozentual stärker als ihr Bruttoeinkommen. Dadurch ist ihr Netto-Plus geringer als die Brutto-Erhöhung. Und dann wäre da ja noch die Inflation.
Im Januar 2025 lag die Teuerungsrate bei 2,3 Prozent. Von Rebeccas Gehaltserhöhung von 4,05 Prozent bleibt also nicht einmal die Hälfte übrig. Sie kann mit dem Lohnplus weniger leisten, als die absoluten Zahlen glauben machen. Die kalte Progression hat sie getroffen.
- Steuerrechner: So viel überweisen die Deutschen je nach Alter an den Staat
Welche Steuersätze gelten bei welchem Einkommen?
Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv (ansteigend). Das heißt, für jeden zusätzlich verdienten Euro müssen Sie einen höheren Steuersatz zahlen. Wie hoch dieser ausfällt, gibt der Grenzsteuersatz an.
Folgende Eckwerte gelten für den Einkommensteuertarif 2025:
- Zu versteuerndes Einkommen zwischen 0 Euro und 12.096 Euro: Die Steuerbelastung beträgt 0 Euro, da Einkommen bis zum Grundfreibetrag von 12.096 Euro steuerfrei ist.
- Zu versteuerndes Einkommen zwischen 12.097 Euro und 17.443 Euro: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 14 Prozent und 24 Prozent (Progressionszone I oder "Untere Progressionszone").
- Zu versteuerndes Einkommen zwischen 17.444 Euro und 68.480 Euro: Der Grenzsteuersatz liegt zwischen 24 Prozent und 42 Prozent (Progressionszone II oder "Obere Progressionszone").
- Zu versteuerndes Einkommen zwischen 68.481 Euro und 277.825 Euro: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 42 Prozent (Proportionalzone I).
- Zu versteuerndes Einkommen ab 277.826 Euro: Der Grenzsteuersatz beträgt einheitlich 45 Prozent (Proportionalzone II, "Reichensteuer").
Gut zu wissen: Ein Eckwert besagt, dass der Teil des Einkommens, der oberhalb dieses Betrags liegt, höher besteuert wird als der darunterliegende. Der Grundfreibetrag ist beispielsweise so ein Eckwert. Er stieg 2025 um 320 Euro gegenüber 2024. Die übrigen Eckwerte des Steuertarifs wurden um 2,6 Prozent angehoben. Dadurch wird die kalte Progression abgebaut (mehr dazu unten).
Wen trifft die kalte Progression besonders?
Die kalte Progression trifft vor allem Menschen mit geringen und mittleren Einkommen (siehe auch oben Progressionszonen I und II). Das liegt am deutschen Einkommensteuersystem.
Während zu versteuernde Einkommen bis 12.096 Euro (Grundfreibetrag 2025) steuerfrei sind, fallen für den nächsten hinzuverdienten Euro bereits 14 Prozent Steuern an. Die sogenannte Progressionskurve, die den Verlauf des Einkommensteuertarifs grafisch darstellt, schießt also für untere Einkommen steil nach oben (von 0 auf 14 Prozent), während sie für höhere Einkommen deutlich flacher verläuft.
Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 68.481 Euro läuft die Progressionskurve sogar seitwärts, weil der Steuersatz konstant bei 42 Prozent bleibt. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen 277.826 Euro erreicht, nimmt der Steuertarif sozusagen eine Treppenstufe und springt auf den Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Die kalte Progression trifft Besserverdiener also deutlich weniger.
Kann man die kalte Progression abschaffen?
Es ist möglich, die kalte Progression abzumildern. Dafür muss der Bundestag jedes Jahr aufs Neue beschließen, den Tarifverlauf der Einkommensteuer zu ändern. Das geschieht in der Regel auch.
Der Grundfreibetrag und die anderen Eckwerte des Steuertarifs werden dafür erhöht. 2025 steigt der Grundfreibetrag beispielsweise um 2,65 Prozent, alle übrigen Eckwerte um 2,6 Prozent.
Um die kalte Progression komplett zu verhindern, müssen die Werte mindestens um die Höhe der Inflationsrate angehoben werden. 2024 lag die Inflationsrate bei 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr – also sogar etwas niedriger als die Anhebung der Eckwerte im Einkommensteuertarif.
- Eigene Recherche
- RND: "Steuerzahlerbund fordert umgehend Tarifsenkung um 2,6 Milliarden Euro"
- Vereinigte Lohnsteuerhilfe: "Kalte Progression einfach erklärt"
- steuertipps.de: "Kalte Progression"
- Bundesfinanzministerium: "Der Effekt der kalten Progression bei der Einkommensteuer"
- Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: "Kalte Progression"