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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Lohnersatzleistung Warum Ihnen bei Krankengeld eine Nachzahlung droht
Krankengeld hilft Ihnen im Ernstfall, finanziell über die Runden zu kommen. Bei der Steuer kann aber eine böse Überraschung drohen.
Inhaltsverzeichnis
Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Was das bedeutet, wo Sie die Lohnersatzleistung in der Steuererklärung eintragen und welche Folgen Krankengeldbezug sonst noch für Sie hat, zeigt unser Überblick.
Wann bekomme ich Krankengeld?
Gesetzlich Versicherte, die wegen einer langwierigen Krankheit nicht arbeiten können, erhalten nach einer bestimmten Zeit Krankengeld. Es wird gezahlt, sobald die sechs Wochen abgelaufen sind, in denen Sie die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten haben. Maximal bekommen Sie Krankengeld für 78 Wochen und auch nur, wenn Ihr Arzt eine Krankmeldung an die Krankenkasse übermittelt hat. Lesen Sie hier, wie Sie Ärger mit dem Krankengeld vermeiden.
Wann muss ich auf Krankengeld Steuern nachzahlen?
Auf Krankengeld müssen Sie grundsätzlich nie Einkommensteuer zahlen. Aber: Es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld die Bemessungsgrundlage für Ihren persönlichen Steuersatz erhöht. Ihr Steuersatz auf das übrige Einkommen steigt also. Das kann zu einer Nachzahlung beim Finanzamt führen. Mehr zum Progressionsvorbehalt lesen Sie hier.
Wie viel Steuern muss ich bei Krankengeld nachzahlen?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Denn ob Sie bei Krankengeld Steuern nachzahlen müssen, hängt nicht nur von der Höhe Ihres Gehalts und der Krankengeldzahlung ab. Entscheidend ist auch, wie viel Lohnsteuer Ihr Arbeitgeber bereits an das Finanzamt abgeführt hat und was Sie alles absetzen können.
Eine Rolle spielt zudem, ob Sie einzeln oder mit Ihrem Ehepartner zusammen veranlagt sind. Bei Verheirateten kann sich unter Umständen ein Wechsel der Steuerklasse lohnen. Wann das der Fall ist, lesen Sie hier.
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie der Progressionsvorbehalt bei Krankengeld funktioniert: Nehmen wir an, Sie haben 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 36.000 Euro. Dann entfallen in Steuerklasse 1 auf diese Einkünfte 18,14 Prozent Einkommensteuer, also 6.531 Euro.
Nehmen wir weiter an, Sie haben 5.000 Euro Krankengeld erhalten. Dann addieren Sie diesen Betrag zu den 36.000 Euro, macht also 41.000 Euro. Der Steuersatz für 41.000 Euro zu versteuerndes Einkommen liegt 2023 bei 19,91 Prozent. Diesen wenden Sie nun aber nur auf die 36.000 Euro an, da das Krankengeld ja steuerfrei ist. Sie zahlen also 7.168 Euro Steuern statt 6.531 Euro.
Steuerrechner
Welchen Unterschied Lohnersatzleistungen wie Krankengeld für die Steuerlast machen, können Sie sich online ausrechnen lassen. Das Bayerische Landesamt für Steuern bietet zum Beispiel einen solchen Progressionsvorbehaltsrechner.
Wird Krankengeld automatisch an das Finanzamt gemeldet?
Ja. Die Krankenkassen teilen dem Finanzamt elektronisch mit, wie viel Krankengeld Sie in welchem Zeitraum bekommen haben. Stichtag für die Übermittlung ist der 28. Februar des auf die Krankheit folgenden Jahres. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid von Ihrer Krankenkasse.
Stichtag für die Zahlung des Geldes ist hingegen der 10. Januar. Haben Sie also beispielsweise bis zum 10. Januar 2024 Krankengeld für das Jahr 2023 erhalten, ordnet das Finanzamt diese Lohnersatzleistung noch dem Steuerjahr 2023 zu. Ging die Zahlung später bei Ihnen ein, berücksichtigt das Finanzamt das Krankengeld erst für das Jahr 2024.
Der Bezug von Krankengeld verpflichtet Sie dazu, im folgenden Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Voraussetzung ist, dass der Lohnersatz mehr als 410 Euro im Jahr betrug. Was Sie bei der Abgabe der Steuererklärung alles beachten sollten, lesen Sie hier.
Wo muss ich Krankengeld in der Steuererklärung eintragen?
In der Einkommensteuererklärung tragen Sie Krankengeld im Mantelbogen unter dem Punkt "Einkommensersatzleistungen" ein.
Kann man Krankengeld von der Steuer absetzen?
Nein. Krankengeld ist keine Ausgabe, sondern eine Einnahme. Sie können sie nicht steuermindernd geltend machen. Vielmehr kann sie andersherum dazu führen, dass Sie Einommensteuer nachzahlen müssen (siehe oben).
- Eigene Recherche
- vlh.de: "Krankengeld und Steuer im Überblick"