Steuererklärung 2023 Hier schaut das Finanzamt genauer hin
Große Teile der Steuererklärung werden automatisiert geprüft, doch auf manche Angaben schaut ein Finanzbeamter. Welche das in diesem Jahr sind.
Mit der Steuererklärung können sich die meisten Deutschen Geld vom Finanzamt zurückholen. Manch einer mag daher in Versuchung geraten, hier und da etwas mehr Ausgaben anzugeben, als ihm in Wahrheit entstanden sind. Belege muss man schließlich nur noch einreichen, wenn man dazu aufgefordert wird.
Die Praxis, es mit den Angaben nicht ganz so genau zu nehmen, dürfte umso verlockender sein, wenn man wüsste, welche Posten besonders sorgfältig geprüft werden. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen tun Steuerzahlern diesen Gefallen: Sie veröffentlichen jedes Jahr die Liste der Prüffelder für ihre Finanzbeamten. Andere Bundesländer sind zwar nicht so offenherzig, geben aber immerhin Faustregeln vor.
Steuererklärung: Hausbesitzer und Kapitalanleger im Fokus
Wie das "Handelsblatt" berichtet, müssten sich in diesem Jahr vor allem Immobilieneigentümer in NRW auf verstärkte Kontrollen einstellen. Demnach stehen Spezialabschreibungen für Neubauten und energetische Sanierungen besonders im Fokus. Auch Kapitalanleger müssten vorbereitet sein, auf Nachfragen zu reagieren. Was genau geprüft wird, hänge von den einzelnen Prüffeldern ab, aus denen die Ämter selbst auswählen können.
Grundsätzlich werden Steuererklärungen zunächst elektronisch mittels einer Risikosoftware geprüft. Diese erstellt auch die Steuerbescheide automatisch. Nur wenn die Software Auffälligkeiten feststellt, greifen die Finanzbeamten manuell ein und fordern Nachweise von den Steuerpflichtigen. Zudem führen sie Stichproben durch.
Kritik an Vorgehen der Finanzverwaltung NRW
"Die Prüffelder werden meist nicht automatisiert geprüft, sondern hier sind die Finanzbeamten aufgefordert, nachzuforschen", erklärt Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler NRW. Das könne zu Verzögerungen in der Bearbeitung führen, wenn noch keine Belege vorliegen.
Thomas Eigenthaler, ehemaliger Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, äußert kritisch, dass durch die Veröffentlichung der Prüffelder indirekt auch preisgegeben werde, welche Bereiche nicht im Fokus stünden. Das könne dazu verleiten, in solchen Bereichen eher ungenaue Angaben zu machen.
Checkliste der Prüffelder für Steuererklärung 2023
Bei diesen Bereichen schauen die Finanzämter in NRW in diesem Jahr genauer hin:
- Immobilien: Seit 2023 können Neubauten mit 3 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden; unter bestimmten Bedingungen sogar mit mehr. Wer zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2026 neue Mietwohnungen gebaut oder gekauft hat, kann eine Sonderabschreibung geltend machen – vorausgesetzt, Sie erfüllen bestimmte Kriterien wie den Standard "Effizienzhaus 40". Das prüfen die Finanzbeamten sorgfältig. Bei neu vermieteten Immobilien achten die Behörden zudem genau auf die Bemessungsgrundlagen für Abschreibungen sowie auf die Konditionen der Vermietung. Die Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen.
- Energetische Sanierung: Wer energetische Baumaßnahmen an selbst genutzten Wohngebäuden durchführt, kann ebenfalls von einem Steuerbonus profitieren. Voraussetzung ist jedoch eine Bescheinigung eines Fachunternehmens über die Maßnahmen. Hier prüft das Finanzamt, ob auch wirklich alle Bescheinigungen vorliegen.
- Kapitalanleger: Vor allem Einkünfte aus Termingeschäften, sogenannten Derivaten, stehen hier im Fokus. Das liegt an neuen Regeln für Verluste, die nur noch innerhalb bestimmter Grenzen abgezogen werden dürfen. Lesen Sie hier, was Derivate genau sind.
- Unternehmensanteile: Wer Anteile an Unternehmen hält oder verkauft, muss ebenfalls mit einer strengeren Prüfung durch das Finanzamt rechnen. Das gilt zum Beispiel bei einer vorweggenommenen Erbfolge. Auch wer von der sogenannten Thesaurierungsbegünstigung profitieren will, sollte nicht schludern. Davon profitieren Unternehmer, die Gewinne aus Personengesellschaften nicht entnehmen. Diese können dann zu einem niedrigeren Steuersatz versteuert werden.
Andere Bundesländer lassen sich weniger detailliert in die Karten schauen. Allerdings gibt es bei manchen Finanzverwaltungen die "Empfehlungen zur Belegvorlage". Diese liefern zumindest Anhaltspunkte, welche Eingaben die Finanzämter genauer prüfen.
Achtung bei Änderungen im Vergleich zum Vorjahr
In Thüringen gilt das zum Beispiel für Angaben, die Steuerzahler erstmals eingetragen haben oder die nicht als gewöhnlich durchgehen. Dazu zählen etwa beruflich bedingte Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung oder die Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers. Lesen Sie hier, wann Sie Umzugskosten absetzen dürfen.
Auch die Lohnsteuerhilfe empfiehlt, Nachweise für folgende Ausgaben oder Einnahmen bereitzuhalten: Behindertenpauschbetrag, Kinderbetreuung, Unterhalt, ausländische Kapitalerträge, Abfindungen, Mietausfälle und Beiträge an berufsständische Versorgungseinrichtungen. Gibt es große Änderungen im Vergleich zum Vorjahr, wird das Finanzamt ebenfalls hellhörig – egal, ob es dabei um Änderungen bei den Fahrtkosten oder höhere Handwerkerleistungen geht.
- handelsblatt.de: "Bei diesen Bereichen schaut das Finanzamt genauer hin" (Bezahlinhalt)