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Umzugskosten von der Steuer absetzen: beruflich und privat möglich?


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Kann ich einen Umzug von der Steuer absetzen?


12.08.2024Lesedauer: 2 Min.
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Umzugshelfer tragen Möbel: Wer Profis mit dem eigenen Umzug beauftragt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. (Quelle: AndreyPopov via www.imago-images.de/imago)

Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Kann ich einen Umzug von der Steuer absetzen?

Wer schon einmal umgezogen ist, weiß: Das ist teuer. Doch unter bestimmten Umständen können Sie das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Und das gilt nicht nur, wenn Sie für einen neuen Job in eine andere Stadt umziehen müssen. Wir zeigen, was möglich ist.

Haben Sie auch eine Frage an unsere Experten?Unser Team steht Ihnen gerne für alle Fragen rund um das Thema Geld zur Seite.

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Umzugskosten: Das erkennt das Finanzamt an

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen Sie Umzugskosten als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen können. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie bei einem neuen Unternehmen anfangen, das nicht an Ihrem bisherigen Wohnort ansässig ist. Auch wenn Ihr Arbeitgeber Sie an einen anderen Standort versetzt oder das Unternehmen an einen anderen Ort verlegt, können Sie die Umzugskosten angeben. Gleiches gilt, wenn Sie in eine Dienstwohnung ziehen oder diese verlassen müssen.

Was viele zudem nicht wissen: Selbst wenn Sie in Ihrem bisherigen Job bleiben, kann sich ein Umzug steuermindernd auswirken. Nämlich dann, wenn sich dadurch Ihre Fahrtzeit zwischen der neuen Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte um mindestens eine Stunde am Tag verkürzt. Auch wenn Sie in Ihrer neuen Wohnung nun ein eigenes Arbeitszimmer haben und so Ihre Homeoffice-Situation verbessern, können Sie das Finanzamt an den Umzugskosten beteiligen.

Das gilt im Homeoffice

Wichtig zu wissen: Ob der letzte Grund tatsächlich zählt, ist noch nicht abschließend geklärt. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss sich erst noch mit der Frage befassen. Haben Sie Ihre Homeoffice-Situation durch einen Umzug verbessert, sollten Sie daher so vorgehen:

  1. Tragen Sie die Kosten in der Steuererklärung ein.
  2. Legen Sie Einspruch ein, falls das Finanzamt die Ausgaben für den Umzug nicht anerkennt.
  3. Verweisen Sie dabei auf das anhängige BFH-Verfahren und beantragen Sie ein Ruhen des Steuerfalls.
  4. Je nachdem, wie das Urteil ausfällt, erhalten Sie dann später eine Erstattung oder eben nicht.

Dass Sie Umzugskosten in vielen Fällen absetzen können, wissen Sie nun. Doch um welche Ausgaben geht es eigentlich genau? Die folgende Liste zeigt, was Sie alles als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen können:

  • Fahrten zur Suche und Besichtigung der neuen Wohnung
  • Maklerkosten für die Vermittlung der alten Wohnung
  • Dienstleistungen einer Umzugsfirma, etwa Pack-, Trage- und Transportkosten
  • Erste Fahrt zur neuen Wohnung
  • Miete für die bisherige Wohnung, falls Sie diese zusätzlich zur neuen Wohnung zahlen (maximal bis zu sechs Monate)
  • Zeitungsanzeigen
  • Gebühr für ein neues Kfz-Kennzeichen
  • Gebühr für das Ummelden bei der Gemeinde und das Ändern des Personalausweises
  • Trinkgelder für das Umzugspersonal
  • Nachhilfeunterricht für Ihre Kinder, falls dieser aufgrund des Umzugs nötig wird

Und was gilt, wenn Sie rein privat umziehen?

Etwa der Liebe wegen? Selbst dann können Sie zumindest einen Teil der Umzugskosten absetzen. Allerdings nicht als Werbungskosten, sondern nur als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen. So zählen die Kosten für eine Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung, der Möbelaufbau durch Profis als Handwerkerleistung.

Beachten Sie dabei: In der Steuererklärung können Sie nur solche Kosten geltend machen, die Sie unbar bezahlt haben – also etwa per Überweisung. Weisen Sie daher beispielsweise Handwerker darauf hin, wenn sie eine Barzahlung verlangen.

Verwendete Quellen
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