t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberSteuern & RechtSteuererklärung

Steuererklärung ohne Lohnsteuerbescheinigung | Ratgeber


Ratgeber für Ihre Steuern
Steuererklärung ohne Lohnsteuerbescheinigung: Das können Sie tun

t-online, Raphael Diebold

Aktualisiert am 13.01.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0304964401Vergrößern des Bildes
In manchen Fällen machen Sie Ihre Steuererklärung ohne Lohnsteuerbescheinigung. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Yuri Arcurs peopeimages.com/imago-images-bilder)
News folgen

Eine fehlende Lohnsteuerbescheinigung kann bei der Steuererklärung für Verwirrung sorgen. Doch Minijobber und Studenten können dieses Hindernis umgehen.

Die Steuererklärung ist eine Pflicht, die für manch einen jedes Jahr aufs Neue ansteht. Doch was, wenn die Lohnsteuerbescheinigung fehlt? Es gibt Wege, wie Sie auch ohne dieses Dokument Ihre Steuererklärung einreichen.

Grund für die fehlende Lohnsteuerbescheinigung

Minijobber und Studenten stehen oft vor der Herausforderung, dass ihnen keine Lohnsteuerbescheinigung ausgehändigt wird. Da der Freibetrag für geringfügige Beschäftigungen bei 450 Euro liegt, fallen oft keine Steuern an, daher wird auch keine Lohnsteuerbescheinigung erstellt.

Minijobs und Steuererklärung

Grundsätzlich müssen Minijobber ihre Einkünfte nicht in der Steuererklärung angeben, da der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 2 Prozent abführt. Diese geht jedoch nicht an das Finanzamt, sondern an die Minijob-Zentrale.

Aber es gibt Ausnahmen: Wer mit seinem Ehepartner zusammen veranlagt ist oder aus anderen Gründen der Abgabepflicht unterliegt, muss eine Einkommenssteuererklärung einreichen. Allerdings muss die geringfügige Beschäftigung nicht eingetragen werden.

Studenten und Steuererklärung

Für Studierende gilt, dass sie ihre Einkünfte aus einem Nebenjob in der Steuererklärung angeben müssen, wenn Einkommenssteuer abgeführt wird. Dies gilt insbesondere, wenn sie mehr als den jährlichen Grundfreibetrag von 10.908 Euro (2023) verdient haben. In der Steuererklärung müssen die Angaben der Lohnsteuerbescheinigung übertragen werden, falls eine solche Bescheinigung vorliegt.

Keine Lohnsteuerbescheinigung – was nun?

Sie sollten sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und Ihre Situation erklären. Unter Umständen akzeptiert die Behörde alternative Nachweise über die Einkünfte.

Nachfragen beim Arbeitgeber wegen der Lohnsteuerbescheinigung

Ist es unklar, warum Sie keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben, fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach. Es kann sein, dass es sich um ein Versehen handelt oder die Bescheinigung nachträglich ausgestellt werden kann.

Nachweise und Belege für Ihre Steuererklärung

Bevor Sie Ihre Steuererklärung einreichen, sammeln Sie alle relevanten Unterlagen. Dazu gehören beispielsweise Nachweise über Einnahmen und Ausgaben, Kontoauszüge und andere steuerrelevante Dokumente.

Hilfe von einem Steuerberater

Bei Unsicherheiten oder Komplikationen kann ein Steuerberater Klarheit schaffen. Er kann Ihnen dabei helfen, Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig einzureichen, auch ohne Lohnsteuerbescheinigung.

Das "vereinfachte Verfahren"

Eine Alternative zur traditionellen Steuererklärung stellt das "vereinfachte Verfahren" dar, das in bestimmten Fällen greift und weniger Dokumente erfordert. Insbesondere Minijobber und Studenten könnten von diesen Regelungen profitieren und sich den Steuerprozess erleichtern. Es empfiehlt sich, die jeweiligen Voraussetzungen und Möglichkeiten dieses Verfahrens zu prüfen und gegebenenfalls in Anspruch zu nehmen.

Verwendete Quellen
  • anwalt.org "Muss ein Minijob auf einer Steuererklärung eingetragen werden?"
  • steuern.de "Steuererklärung für Studenten"
  • buhl.de "Minijob & Steuererklärung"
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Steuern von A bis Z

Erbe & Steuern


Kirchensteuer









TelekomCo2 Neutrale Website