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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Verlängerte Frist Bis wann Sie dieses Jahr die Steuererklärung 2021 abgeben müssen
2022 gelten für die Abgabe der Steuererklärung noch einmal andere Regeln. Wegen der Pandemie verschiebt sich die Frist. Diesen Tag sollten Sie sich merken.
Auch 2022 haben Privatpersonen wieder mehr Zeit, um die Steuererklärung für 2021 einzureichen. Wir zeigen, welche Frist gilt, ob Sie die Erklärung noch in Papierform abgeben dürfen und was passiert, wenn Sie die Frist versäumen.
Bis wann muss ich die Steuererklärung 2021 abgeben?
Die Steuererklärung 2021 müssen Sie bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt abgeben, wenn Sie keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein damit beauftragen. Das regelt das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz. Die Frist verlängert sich damit um drei Monate, denn eigentlich ist der 31. Juli die allgemeine Abgabefrist für die jährliche Einkommensteuererklärung.
Sollte der 31. Oktober 2022 in Ihrem Bundesland ein Feiertag sein (Reformationstag), können Sie sich sogar noch einen Tag länger Zeit lassen und die Steuererklärung am 1. November 2022 einreichen.
Die Frist verlängert sich erneut, wenn Sie sich professionelle Hilfe holen. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erhalten Sie automatisch sieben Monate Aufschub. Für das Steuerjahr 2021 bedeutet das: Sie müssen Ihre Einkommensteuererklärung erst am 31. August 2023 abgeben – und nicht wie sonst am 28. Februar.
- Steuerberater: Was kostet er? Lohnt sich das?
Knapp wird die Zeit, wenn Sie noch Ihre Steuererklärung für 2020 abgeben müssen. Die Frist für Berater wurde vom 31. Mai auf den 31. August 2022 verschoben.
Bis wann kann ich eine freiwillige Steuererklärung abgeben?
Wer seine Steuererklärung nicht machen muss, aber freiwillig abgeben möchte (Antragsveranlagung), hat dafür zwar deutlich länger Zeit – aber auch nicht ewig. Vier Jahre bleiben Ihnen dafür. Dann läuft die sogenannte Festsetzungsverjährungsfrist ab.
Für diese Jahre können Sie Steuererklärungen noch freiwillig abgeben:
- Steuererklärung 2018: 31. Dezember 2022
- Steuererklärung 2019: 31. Dezember 2023
- Steuererklärung 2020: 31. Dezember 2024
- Steuererklärung 2021: 31. Dezember 2025
Kann ich die Steuererklärung 2022 noch in Papierform abgeben?
Das kommt darauf an, was für Einkünfte Sie haben. Sind Sie Arbeitnehmer oder Rentner und haben keine zusätzlichen Einnahmen über 410 Euro im Jahr aus selbstständiger Tätigkeit, einem Gewerbe oder Land- und Forstwirtschaft, dürfen Sie die Steuererklärung weiter auf Papier abgeben. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung sind dabei erlaubt.
Arbeiten Sie jedoch selbstständig oder freiberuflich, betreiben ein Gewerbe oder sind Land- oder Forstwirt, sind zu zur elektronischen Abgabe verpflichtet – und zwar schon seit 2011. Eine Ausnahme gilt für Härtefälle. Dazu können Sie zählen, wenn Sie keinen Internetanschluss oder Computer haben. Allerdings müssen Sie beim Finanzamt beantragen, dass für Sie die Härtefallregel gilt.
Eine Besonderheit gilt dennoch ab der Steuererklärung für 2021, die Sie 2022 abgeben. Die Mischform "Papierabgabe mit elektronischer Datenübermittlung" ist nicht mehr zulässig.
Geben Sie hingegen freiwillig noch Steuererklärungen früherer Jahre rückwirkend ab, können Sie sie weiterhin nutzen – zumindest, wenn Sie eine Steuersoftware verwenden, die das unterstützt. "Mein Elster", das kostenlose Programm der deutschen Steuerverwaltung, sieht diese Option nicht vor. Lesen Sie hier, warum es sich lohnen kann, die Steuern rückwirkend zu erklären.
Bei der Papierabgabe mit elektronischer Datenübermittlung erhalten Sie eine komprimierte Steuererklärung im PDF-Format. Diese müssen Sie ausdrucken und unterschrieben ans Finanzamt schicken. Der Finanzbeamte ruft dann anhand einer Nummer auf der Papiersteuererklärung Ihre elektronische Steuererklärung bei sich im System auf.
Wer muss die Steuererklärung 2021 abgeben?
Einige Steuerzahler sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das nennt man Pflichtveranlagung. Das ist der Fall, wenn
- Sie als Arbeitnehmer 2021 weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro neben Ihrem Arbeitslohn hatten, etwa aus einer Vermietung,
- Sie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro bekommen haben,
- Sie steuerpflichtige Einkünfte hatten, die noch nicht versteuert wurden, etwa aus selbstständiger Arbeit,
- wenn Sie verheiratet und mit Ihrem Partner zusammenveranlagt sind und Sie die Steuerklassen 3 und 5 oder 4 mit Faktor kombinieren,
- wenn Sie in Steuerklasse 6 besteuert werden,
- wenn Sie eine Lohnsteuerermäßigung bewilligt bekommen haben, Ihr Arbeitgeber also jeden Monat etwas weniger Lohnsteuer für Sie ans Finanzamt abführt. Weitere spezielle Fälle, in denen Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, finden Sie hier.
In den meisten anderen Fällen sind Sie nicht pflichtveranlagt. Das heißt, Sie können Ihre Steuererklärung freiwillig abgeben und brauchen keine Sanktionen zu fürchten.
Was passiert bei versäumter Frist?
Wer die Abgabefrist versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, einer Steuerschätzung und Verzugszinsen rechnen. Lesen Sie hier, wie Sie die Frist verlängern können.
Geben Sie Ihre Steuererklärung höchstens 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres ab, haben Finanzbeamte noch einen Ermessensspielraum, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzen und wie hoch der ausfällt. Danach müssen sie den Zuschlag verlangen – zuzüglich zu einer möglichen Steuernachzahlung.
Laut § 152 Abgabenordnung beträgt der Verspätungszuschlag 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat.
Beispiel: Nehmen wir an, Sie müssen eigentlich bis zum 31. Oktober 2022 Ihre Einkommensteuererklärung 2021 abgeben, tun dies aber erst im August 2023. Dann ist der Ermessensspielraum bereits vorbei, das Finanzamt muss einen Zuschlag verlangen. Und zwar mindestens 250 Euro, weil Sie zehn Monate zu spät dran sind.
- Eigene Recherche
- Bundesministerium der Finanzen
- Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
- finanztip.de: "Steuererklärung 2021: Frist rutscht wieder nach hinten"
- verbraucherzentrale.de: "Steuererklärung: Wer sie wann beim Finanzamt abgeben muss"
- lohnsteuer-kompakt.de: "Papierabgabe mit elektronischer Datenübermittlung"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa