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Lohnsteuer-Ermäßigung: Für wen es mehr Geld gibt


Mehr Netto
Lohnsteuer-Ermäßigung: Für wen es mehr Geld gibt

Von t-online, sm

Aktualisiert am 09.10.2019Lesedauer: 3 Min.
Steuerpflicht beim Ausfüllen der Formulare: Bei hohen Belastungen können Arbeitnehmer einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen.Vergrößern des Bildes
Steuerpflicht beim Ausfüllen der Formulare: Bei hohen Belastungen können Arbeitnehmer einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn)

Wer am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto haben möchte, kann dies über einen steuerlichen Freibetrag erreichen. Dies wirkt sich auch auf das Weihnachtsgeld oder mögliche Bonuszahlungen aus.

Mehr Geld in der Tasche – klingt toll. Für die sogenannte Lohnsteuer-Ermäßigung gelten bestimmte Voraussetzungen:

Was ist die Lohnsteuer-Ermäßigung?

Im Grunde geht es dabei um eine Ermäßigung bei den steuerlichen Abzügen vom Arbeitsgehalt. Da der Arbeitgeber weniger im Namen des Arbeitnehmers abführt, bekommt Letzterer mehr Geld ausgezahlt.

Wie funktioniert der steuerliche Freibetrag?

Durch die Lohnsteuerermäßigung hat der Arbeitnehmer am Monatsende ein höheres Nettogehalt. Denn versteuert werden muss nur die Summe, die über dem Freibetrag liegt. Der Arbeitgeber zieht automatisch jeden Monat weniger Steuern und Sozialabgaben vom Gehalt ab, wenn das Finanzamt die Aufwendungen eingetragen hat. Ohne Lohnsteuer-Ermäßigung können steuerpflichtige Aufwendungen erst mit der Steuererklärung geltend machen.

Was sind die Voraussetzungen?

Voraussetzung für die Lohnsteuer-Ermäßigung ist, dass die Aufwendungen insgesamt über der Mindestgrenze von 600 Euro liegen. Berücksichtigt werden alle steuerlich absetzbaren Kosten wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen aber auch negative Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung.

Übersteigen zum Beispiel die Aufwendungen für Arbeitsmittel, Gewerkschaftsbeiträge oder die Fahrten zur Arbeit den Pauschbetrag von 1.000 Euro, den das Finanzamt automatisch berücksichtigt, kann ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung angeraten sein.

Sonderausgaben wie Kinderbetreuung, Kirchensteuer, Unterhaltsleistungen oder Spenden können dagegen bereits dann eingetragen werden, wenn sie über der Sonderausgaben-Pauschale von 36 Euro liegen. Gleiches gilt für Krankheits- und Pflegekosten oder andere außergewöhnliche Belastungen. Handwerkerleistungen in Privathaushalten zählen dagegen bereits ab dem ersten Euro.

In welcher Höhe werden Kosten angerechnet?

Die Kosten können in Höhe des Vierfachen der jeweiligen Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Diese liegt nach § 35a EStG bei 20 Prozent der Kosten zum Beispiel für haushaltsnahe Dienstleistungen oder für Handwerkerleistungen. Nach oben sind die absetzbaren Kosten jedoch gekappt: 510 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und 1.200 Euro für Handwerkerleistungen.

Legen wir jeweils den Höchstbetrag zugrunde, ergibt sich ein Freibetrag von 1.200 Euro für die haushaltsnahen Dienstleistungen (4x510 Euro) und von 4.800 Euro bei Handwerkerleistungen (4x1.200 Euro).

Wann greift die Lohnsteuer-Ermäßigung?

Die Lohnsteuer-Ermäßigung gilt jeweils ab dem Monat, der auf die Antragstellung folgt. Das bedeutet: Geht der Antrag bis Ende Oktober ein, gilt die Ermäßigung für den November und Dezember. Dies kann sich neben der Gehaltszahlung auch beim Weihnachtsgeld oder bei einem Jahresendbonus rechnen, denn die Nettozahlungen fallen durch den Freibetrag höher aus. Das bedeutet auch: Geht der Antrag Ende November ein, kann noch der ganze Freibetrag für das Jahr mitgenommen werden.

Frist: Dazu heißt es in § 39a (2): "Die Frist für die Antragstellung beginnt am 1. Oktober des Vorjahres, für das der Freibetrag gelten soll. Sie endet am 30. November des Kalenderjahres, in dem der Freibetrag gilt."

Geht der Steuerpflichtige davon aus, dass seine Aufwendungen im nächsten Jahr ähnlich hoch sind, kann er den Antrag für zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre stellen. Lässt der Steuerpflichtige den Freibetrag bereits im Dezember für das Folgejahr eintragen, verteilt sich die Ermäßigung gleichmäßig auf alle zwölf Monate.

Wie prüft das Finanzamt den steuerlichen Abzug?

Ist der Lohnsteuerabzug zu hoch oder zu niedrig, wird dies über die Steuerveranlagung ausgeglichen. Deshalb muss in der Regel jeder, der einen Freibetrag eingetragen hat, seine Steuererklärung abgeben. Das bedeutet aber auch: Ist der Lohnsteuerabzug nicht gerechtfertigt, muss man die zu gering gezahlte Steuer nachzahlen.

Wo wird der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt?

Steuerpflichtige müssen den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim zuständigen Finanzamt stellen. Der amtliche Vordruck kann auf der Internetseite der Finanzverwaltung heruntergeladen werden. Das Finanzamt gibt dann einen entsprechenden Vermerk an den Arbeitgeber weiter, der die steuerlichen Abzüge anpasst.

Und wenn sich etwas ändert?

Bei Änderungen muss der Steuerpflichtige unmittelbar das Finanzamt informieren.

Verwendete Quellen
  • Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
  • Bundesministerium der Finanzen
  • Nachrichtenagentur dpa
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