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Was macht das Finanzamt? Aufgaben erklärt


Rund um die Steuer
Was macht das Finanzamt? Deutsche Behörden erklärt

Julia Palmer

19.02.2025Lesedauer: 3 Min.
FinanzamtVergrößern des Bildes
Das Finanzamt kümmert sich um steuerpflichtige natürliche und juristische Personen. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-bilder)
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Das Finanzamt ist für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig. Doch welche weiteren Aufgaben übernimmt die Behörde? Wir klären auf.

Finanzämter sind Landesbehörden, deren Aufgaben durch das Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) festgelegt sind. Organisiert werden sie durch die jeweiligen Geschäftsordnungen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Angelegenheiten der Finanz- und Steuerverwaltung zu klären. Dabei stehen die Festsetzung und Erhebung von Steuern im Mittelpunkt.

Aufbau und Organisation

In Deutschland gibt es rund 650 Finanzämter, die hierarchisch organisiert sind. An der Spitze steht der Vorsteher, der für die Fach- und Dienstaufsicht verantwortlich ist. Innerhalb eines Finanzamts gibt es verschiedene Sachgebiete, darunter die Finanzkasse, die Betriebsprüfung und die Steuerfahndung.

Die Hauptaufgaben des Finanzamts

Zu den Kernaufgaben des Finanzamts gehören:

  • Festsetzung von Steuern: Das Finanzamt berechnet die Steuerlast von Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften auf Basis der eingereichten Steuererklärungen und der geltenden Steuergesetze.
  • Erhebung von Steuern: Nach der Festsetzung sorgt das Finanzamt für die fristgerechte Einziehung der Steuern. Bei Zahlungsrückständen können Maßnahmen wie Mahnungen oder Pfändungen eingeleitet werden.
  • Prüfung der Steuerpflicht: Durch Steuerprüfungen und Betriebsprüfungen kontrolliert das Finanzamt die Richtigkeit von Steuererklärungen und unterbindet Steuerhinterziehung.

Weitere Aufgabenbereiche

Neben den Hauptaufgaben übernimmt das Finanzamt auch:

  • Feststellung von Einheitswerten: Für inländischen Grundbesitz ermittelt das Finanzamt die Einheitswerte, die beispielsweise für die Berechnung der Grundsteuer relevant sind.
  • Gewährung von Prämien und Zulagen: Das Finanzamt ist zuständig für die Umsetzung von Gesetzen wie dem Wohnungsbau-Prämiengesetz oder dem Vermögensbildungsgesetz und gewährt entsprechende Prämien und Zulagen.
  • Beratung der Steuerpflichtigen: Es bietet Unterstützung bei steuerlichen Angelegenheiten, stellt Informationsmaterialien bereit und betreibt Online-Plattformen, um Bürger bei der Einreichung von Steuererklärungen oder der Klärung steuerlicher Fragen zu unterstützen.

Besteuerungsverfahren – Kontakt mit Steuerpflichtigen

Das Finanzamt kümmert sich um steuerpflichtige natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Es prüft die Steuererklärungen von Bürgern, die zur Abgabe verpflichtet sind, aber auch freiwillige Steuererklärungen. Das genaue Vorgehen regelt die Abgabenordnung (AO).

Ermittlungsverfahren – Klärung der Steuerverhältnisse

Im Ermittlungsverfahren werden die steuerlichen Verhältnisse geklärt. Steuerpflichtige müssen ihre finanzielle Situation offenlegen und der Mitwirkungspflicht nachkommen. Das Finanzamt prüft anschließend die Steuererklärung unter Berücksichtigung individueller Umstände.

Feststellungsverfahren – Grundlage der Besteuerung

Im Feststellungsverfahren ermittelt das Finanzamt die Grundlagen der Besteuerung. Daraus resultiert der Steuerbescheid, mit dem die Steuer festgesetzt wird. Falls der Bescheid fehlerhaft ist, können Betroffene Einspruch einlegen. Wird keine Steuererklärung abgegeben, kann das Finanzamt eine Steuerschätzung vornehmen oder Zwangsmaßnahmen einleiten.

Erhebungsverfahren – Einzug der Steuern

Nach der Festsetzung folgt das Erhebungsverfahren: Die festgelegten Steuern werden eingezogen oder erstattet. Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis acht Wochen nach Eingang der Steuererklärung.

Vollstreckungsverfahren – Mahnung und Zwangsmaßnahmen

Wenn Steuern nicht fristgerecht gezahlt werden, kann das Finanzamt Maßnahmen zur Vollstreckung einleiten. Dazu gehören:

  • Sachpfändung
  • Kontopfändung
  • Zwangsversteigerung

Zuständig ist die Vollstreckungsstelle des Finanzamts. Das Finanzamt ist auch für Steuerbetrug zuständig. Hierfür gibt es spezielle Verwaltungsstellen, die steuerstrafrechtliche und steuerrechtliche Fahndungen durchführen.

Berichtigungsverfahren – Einspruch gegen den Steuerbescheid

Fehlerhafte Steuerbescheide können durch das Berichtigungsverfahren korrigiert werden. Liegt beispielsweise ein Rechenfehler vor, reicht ein Antrag auf Änderung. Falls es Unstimmigkeiten bei der Anerkennung von Kosten gibt, kann nach einem Einspruch eine Entscheidung des Finanzgerichts notwendig werden.

Unbeliebt, aber unverzichtbar

Das Finanzamt hat bei vielen Steuerzahlern keinen guten Ruf – schließlich fordert es Abgaben ein und kann Nachzahlungen verhängen. Doch trotz aller Kritik erfüllt es eine zentrale Funktion im Staat: Es sorgt dafür, dass Steuern gerecht erhoben und verteilt werden.

Diese Einnahmen finanzieren öffentliche Dienstleistungen wie Schulen, Straßen, Krankenhäuser und soziale Sicherungssysteme. Ohne das Finanzamt wäre eine gerechte Umverteilung von Vermögen und die Finanzierung staatlicher Aufgaben nicht möglich.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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