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Besonderer Status
Wie viel Steuern zahlen Beamte?


Aktualisiert am 30.07.2024Lesedauer: 3 Min.
Eine Frau scannt ein Dokument für die Steuererklärung: Gelten für Beamte andere Regeln bei der Steuer?Vergrößern des Bildes
Eine Frau scannt ein Dokument für die Steuererklärung: Gelten für Beamte andere Regeln bei der Steuer? (Quelle: AndreyPopov/getty-images-bilder)
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Beamte genießen verschiedene Privilegien. So zahlen sie zum Beispiel keine Beiträge in die Sozialversicherungen. Sind sie auch steuerlich besser gestellt?

Beamte haben in Deutschland einen besonderen Status, der sich auch auf ihr Einkommen auswirkt. Beispielsweise müssen Beamte keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung leisten.

Zwar müssen sie sich selbst um eine private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung kümmern, in der Regel bleibt ihnen trotzdem mehr Netto vom Brutto als einem Arbeitnehmer mit gleichem Gehalt. Wir zeigen, ob es ähnliche Privilegien auch bei der Steuer gibt.

Zahlen Beamte Steuern?

Ja. Beamte unterliegen genauso der Einkommensteuerpflicht wie Arbeitnehmer. Von ihrem Gehalt, den sogenannten Dienstbezügen, geht also ebenfalls jeden Monat Lohnsteuer ab. Damit leisten auch sie eine Vorauszahlung auf Ihre jährliche Einkommensteuer (mehr dazu hier).

Allerdings gilt für Beamte nicht die allgemeine Lohnsteuertabelle wie für Arbeitnehmer, sondern die besondere Lohnsteuertabelle, auch Lohnsteuertabelle B genannt. Sie gilt auch für Richter, Berufssoldaten und Gesellschafter-Geschäftsführer. Da Beamte keine Rentenbeiträge zahlen, enthält ihre Lohnsteuertabelle eine gekürzte Vorsorgepauschale. Diese berücksichtigt nur Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, um die sich Beamte selbst kümmern müssen. Daher weist die besondere Lohnsteuertabelle regelmäßig eine höhere Lohnsteuer aus als die allgemeine Lohnsteuertabelle.

Wie viel Steuern zahlen Beamte?

Wie viel Einkommensteuer Beamte zahlen, hängt wie bei Angestellten auch von ihrem persönlichen Steuersatz ab. Der wiederum ergibt sich aus der Höhe des zu versteuernden Einkommens (zvE). Dabei gilt: Je höher das zvE, desto höher ist auch der zu zahlende Betrag an Steuern. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht gleichzusetzen mit dem Bruttogehalt – oder im Fall von Beamten mit den Bruttodienstbezügen.

Das zvE ist immer niedriger, da noch Freibeträge und Pauschalen abgezogen werden. Das geschieht automatisch, wenn der Arbeitgeber die monatliche Lohnsteuer an das Finanzamt weiterleitet. So gilt beispielsweise auch für Beamte der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr, besser bekannt als Werbungskostenpauschale. Das zvE sinkt also um diesen Betrag. Lesen Sie hier, wie sich das zu versteuernde Einkommen genau berechnet.

Überdies können auch Beamte bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen (siehe nächster Abschnitt). Dafür müssen sie eine Steuererklärung abgeben. Sie können dann oft mit einer Erstattung vom Finanzamt rechnen. Denn dem Dienstherren sind diese absetzbaren Kosten in der Regel nicht bekannt. Das führt dazu, dass er im Laufe des Jahres zu viel Lohnsteuer überwiesen hat.

Anders ist das, wenn Beamte eine Lohnsteuerermäßigung beantragt haben, wie es auch jeder Arbeitnehmer tun kann. Damit sichern sie sich die Steuererstattung, die sie normalerweise erst nach Abgabe der Einkommensteuererklärung erhalten würden, bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug. Wie das genau funktioniert, lesen Sie hier.

Was können Beamte von der Steuer absetzen?

Beamte können dieselben Posten von der Steuer absetzen wie Arbeitnehmer – etwa außergewöhnliche Belastungen, wenn sie aufgrund einer Krankheit hohe eigene Kosten hatten, Sonderausgaben wie Spenden oder Kinderbetreuungskosten, Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen. Lesen Sie hier 15 Tipps, was Sie konkret von der Steuer absetzen können.

Da sich Beamte selbst kranken- und pflegeversichern müssen, können sie die Ausgaben dafür als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Dabei ist es egal, ob sie sich für eine private Krankenversicherung entschieden haben oder ob sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichert haben.

Beachten Sie bei einer privaten Versicherung jedoch: Sie können nur den Teil der Beiträge absetzen, der auf die Basisversicherung entfällt. Extraleistungen wie eine Chefarztbehandlung oder ein Krankenhauszimmer mit Einzelbett sind davon ausgenommen. Diese können Sie allerdings als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen – sofern Sie den für Beamten geltenden Höchstbetrag von 1.900 Euro pro Jahr noch nicht überschritten haben (mehr dazu hier).

Gut zu wissen: Bei der Lohnsteuerberechnung wird bereits eine sogenannte Mindestvorsorgepauschale angesetzt. Sie beträgt 12 Prozent der Bruttodienstbezüge, maximal jedoch 1.900 Euro. Ist die für Sie errechnete Mindestvorsorgepauschale geringer als 1.900 Euro und waren Ihre tatsächlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung höher, lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung.

Wann muss ich als Beamter Steuern nachzahlen?

Für Beamte auf Widerruf, also Personen, die sich noch in der Ausbildungsphase einer Beamtenlaufbahn befinden, kann die Mindestvorsorgepauschale dazu führen, dass Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben – und womöglich sogar Steuern nachzahlen müssen.

Denn es kann vorkommen, dass die tatsächlich gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für diese Azubis niedriger ist als die Mindestvorsorgepauschale. Der Arbeitgeber hat also beim Lohnsteuerabzug zu wenig Einkommensteuer an das Finanzamt überwiesen.

Auch zusätzliche Einkünfte neben Ihren Dienstbezügen können bei Beamten – wie auch bei Arbeitnehmern – dazu führen, dass Sie dem Staat noch Steuern schulden. Zusätzliche Einkünfte können zum Beispiel eine Hinterbliebenenrente (Witwenrente) sein, Zinsen und Dividenden oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

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