Einkommen und Steuern Spitzensteuersatz für ein Ehepaar in Deutschland: Das ist wichtig
Für gemeinsam veranlagte Ehepaare mit hohem Einkommen gilt in Deutschland der Spitzensteuersatz. Ab welchem Betrag er greift.
Ihr Einkommen versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Als gemeinsam veranlagtes Ehepaar gilt der doppelte Grundfreibetrag. Die Einkommenssteuer zahlen Sie erst, wenn Ihr gemeinsames Einkommen nach Abzug von Werbekosten, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen über dem Grundfreibetrag liegt. Der persönliche Steuersatz hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Lesen Sie hier, was das zu versteuernde Einkommen ist.
Einkommen, ab dem Ehepaare den Spitzensteuersatz zahlen
Der Grundfreibetrag für Ehepaare lag 2022 bei 20.694 Euro. 2023 wurde er auf 21.916 Euro angehoben. Sie bezahlen keine Steuern, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet. Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen darüber, zahlen Sie Steuern. Der Steuersatz für Einkommen von 21.917 Euro bis 125.619 Euro im Jahr 2023 beträgt 14 bis 41 Prozent.
Ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 125.620 Euro für 2023 gilt für Sie als Ehepaar der Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Im Jahr 2022 wurde der Spitzensteuersatz für Ehepaare bereits ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 117.194 Euro erhoben. Das ist noch nicht der höchste in Deutschland geltende Steuersatz.
Zu versteuerndes Einkommen als Grundlage
Mit der Lohnsteuertabelle können Sie die steuerliche Belastung anhand Ihres Einkommens grob ermitteln. Grundlage für den geltenden Steuersatz und damit auch für den Spitzensteuersatz ist das zu versteuernde Einkommen. Dabei handelt es sich nicht um das Bruttoeinkommen, das Sie und Ihr Partner erzielen. Von Ihrem Jahresbruttoeinkommen gehen verschiedene Beträge ab, um das zu versteuernde Einkommen festzustellen:
- der Grundfreibetrag, der unabhängig von Ihrem Einkommen gilt
- bei Ehepaaren mit Kind gilt zusätzlich ein Kinderfreibetrag, der 2023 pro Kind bei 6.024 Euro liegt
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Vorsorgeaufwendungen
Erst wenn das verbleibende Einkommen mindestens 125.620 Euro erreicht, zahlen Sie als Ehepaar den Spitzensteuersatz.
Ab wann der Höchststeuersatz gilt
Der Höchststeuersatz wird auch als Reichensteuersatz bezeichnet und beträgt 45 Prozent. Als Ehepaar zahlen Sie den Höchststeuersatz für 2023 ab einem zu versteuernden Einkommen von 555.652 Euro.
- vlh.de: "Spitzensteuersatz - das steckt dahinter"
- Eigene Recherche