t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberSteuern & Recht

Energiepreispauschale: So beantragen Sie sie beim Finanzamt steuerfrei


Energiepreispauschale beantragen
Nachträgliche Auszahlung hat Vorteile

Von dpa, llb

26.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Gestiegene Energiekosten zwingen Verbraucher zum SparenVergrößern des Bildes
Steigende Energiekosten (Symbolbild): Verbraucher mussten in den vergangenen Jahren für Strom und Heizung immer tiefer in die Tasche greifen. (Quelle: deepblue4you)
News folgen

Nicht jeder hat im vergangenen Jahr die Energiepreispauschale von 300 Euro bekommen. Wie Sie noch nachträglich an die Auszahlung kommen.

Wenn Sie zu denjenigen gehören, die im vergangenen Jahr die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro nicht erhalten haben, obwohl sie Ihnen zugestanden hätte, können Sie diese nachträglich vom Finanzamt erhalten. Ein doppelter Vorteil für Sie: Sie können die Pauschale nicht nur mit der Steuererklärung 2022 geltend machen, sondern sie bleibt in vielen Fällen auch steuerfrei.

Wer bekommt das Geld nachträglich

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bereits 2022 aufgrund der gestiegenen Strom- und Heizkosten eine Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro vom Staat erhalten. Ausgezahlt wurde dieser Betrag durch den Arbeitgeber, wenn zum 1. September 2022 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

"Einige gingen jedoch zunächst leer aus, zum Beispiel Berufstätige, die im September 2022 arbeitslos waren oder als Minijobber in einem privaten Haushalt gearbeitet haben", erklärt der Geschäftsführer des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL) Erich Nöll. Dabei stehe jedem Berufstätigen die 300-Euro-Pauschale zu, der mindestens an einem Tag im Jahr 2022 ein Arbeitsverhältnis hatte.

Beantragung erfolgt über die Steuererklärung 2022

Für all jene, die zum Stichtag ohne Beschäftigung waren, gilt: "Sie können diesen Betrag über die Steuererklärung 2022 nachträglich vom Finanzamt erhalten", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Unklar war bisher, ob auf die Nachzahlung Steuern zu zahlen sind.

Grundsätzlich ist für die Auszahlung der Energiepreispauschale kein Extra-Antrag nötig. Lediglich Minijobber müssen zusätzlich die Zeilen 13 und 14 der Anlage "Sonstiges" ihrer Steuererklärung ausfüllen.

Bei wem bleibt die Pauschale steuerfrei?

Da die Energiepreispauschale nicht als Arbeitseinkommen gilt, darf sie von den Finanzbehörden nicht der Einkommenssteuer unterzogen werden. Karbe-Geßler zufolge sind im Steuerrecht Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde und die insgesamt den Betrag von 410 Euro nicht übersteigen, vom Einkommen abzuziehen. Man spricht hier vom Härteausgleich. Bei der Energiepreispauschale wäre dieser Fall anzuwenden. Hier erfahren Sie mehr zum Härteausgleich und wie er bei der EPP angewendet wird.

Den sich daraus ergebenden Steuervorteil erhalten alle Arbeitnehmer, deren Nebeneinkünfte inklusive der Pauschale unter der Härtefallgrenze von 410 Euro bleiben. Liegt also die Summe der Nebeneinkünfte darüber, schmilzt der Härteausgleich stufenweise ab. So müssen Nebeneinkünfte ab 820 Euro im Jahr voll versteuert werden, bei bis zu 500 Euro Nebeneinkünften bleiben immerhin noch 320 Euro steuerfrei.

Wichtig: Bei Ehepaaren, die gemeinsam eine Steuererklärung einreichen, verdoppelt sich die 410-Euro-Grenze laut BVL nicht. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen, wenn die Auszahlung mangels eines Arbeitsverhältnisses im September 2022 nicht erfolgt ist.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Telefonat mit Bund der Steuerzahler e.V.
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel
Steuern von A bis Z

Erbe & Steuern


Kirchensteuer









TelekomCo2 Neutrale Website