Rechtsfragen im Alltag Besitz und Eigentum: Wo genau der Unterschied liegt
Im alltäglichen Sprachgebrauch werden Besitz und Eigentum meistens gleichgesetzt. Juristisch gesehen liegen dazwischen Welten, insbesondere bei Immobilien.
„Ich bin jetzt stolzer Besitzer einer Eigentumswohnung!“, erzählte kürzlich ein Bekannter. Dass er damit sagen wollte, dass er Eigentümer wurde, war ihm nicht bewusst. In diesem Beitrag erfahren Sie, was den Besitz vom Eigentum unterscheidet.
Gesetzliche Regelung von Besitz und Eigentum
Die Definition von Besitz und Eigentum sowie die näheren gesetzlichen Regelungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):
- Besitz: Paragrafen 854 bis 872 BGB
- Eigentum: Paragrafen 903 bis 1011 BGB
Besitzer verfügen über etwas
Besitzer einer Sache ist die Person, die tatsächlich darüber verfügen kann. Sie hat somit die "tatsächliche Sachherrschaft" inne. Dabei ist unerheblich, auf welche Weise der Besitz erlangt wurde. Ebenso wenig ist relevant, ob der Person die Sache rechtmäßig gehört. Besitz beschreibt den tatsächlichen Zustand.
Folgende Beispiele verdeutlichen, was Besitz bedeutet:
- Ein Bekannter verleiht Ihnen übers Wochenende sein Cabrio. Sie sind der Besitzer des Autos, bis Sie es am Sonntagabend wieder zurückbringen. Wenn Ihnen der Bekannte verboten hat, schneller als 120 Stundenkilometer zu fahren, halten Sie sich daran – denn er bleibt der Eigentümer des Wagens.
- Sie haben eine Wohnung gemietet. Damit sind Sie Besitzer und dürfen sie während der Laufzeit des Mietvertrages nach den vereinbarten Regeln nutzen. Allerdings sind Sie nicht berechtigt, eigenmächtige Veränderungen vorzunehmen. Beispielsweise dürfen Sie kein neues Badezimmer einbauen oder eine Wand einreißen.
- Wenn Sie ein Fahrrad gefunden (oder gestohlen) haben, dann sind Sie dessen Besitzer, bis Sie es zurückgeben. Dass derjenige, dem das Fahrrad rechtmäßig gehört, im Moment nicht darüber verfügen kann, ändert nichts an seinem Eigentum daran.
Eigentümer haben Rechte
Der Eigentümer einer Sache hat – im Gegensatz zum Besitzer – auch die "rechtliche Sachherrschaft". Er kann frei darüber verfügen und im Prinzip machen, was er will. Das Eigentum wird nur durch Gesetze oder Rechte Dritter eingeschränkt. Anders als der Besitz beschreibt das Eigentum keinen tatsächlichen Zustand, sondern eine rechtliche Position.
Beispiel: Sie haben ein Grundstück samt Haus gekauft und wurden als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Folgende Möglichkeiten haben Sie:
- Selbst bewohnen oder vermieten
- Mit einer Grundschuld belasten
- Bebauen, umbauen und den Garten gestalten
Hierdurch wird Ihr Eigentum an dem Grundstück eingeschränkt:
- Baurecht (z. B. Bebauungspläne)
- Nachbarschaftsrecht (z. B. Grenzzäune, Bäume an der Grundstücksgrenze)
- Öffentliches Recht (z. B. Nutzung des Grundwassers)
- Rechte Dritter (z. B. Geh- und Wegerechte, Nutzungsrechte)
Das Eigentum bietet zwar erhebliche Rechte, aber auch nicht zu unterschätzende Pflichten. So sind Sie zum Beispiel verpflichtet, auf dem Grundstück die sogenannte Verkehrssicherheit herzustellen. Sie müssen also Sorge tragen, dass andere auf Ihrem Grund nicht zu schaden kommen.
- gesetze-im-internet.de: "Bürgerliches Gesetzbuch"
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