Ratgeber Steuern Kapitalertragsteuer in der Schweiz: Das sollten Sie beachten
Wer durch seine Geldanlagen Zinsen und Dividenden einnimmt, zahlt Kapitalertragsteuer – auch in der Schweiz. Was Sie dazu wissen sollten, erfahren Sie hier.
Die Schweiz wird international oft als Land des Kapitals gesehen und anders als viele Staaten in Europa hat sie, was den Kapitalmarkt angeht, eine anlegerfreundliche Regelung getroffen. Schweizer, die Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen erzielen, müssen keine Kapitalertragsteuer abführen, wenn Sie als Privatanleger eingestuft werden.
Bedingungen für Privatanleger
Als institutioneller oder professioneller Anleger zahlen Sie in der Schweiz Steuern auf Kapitalerträge. Diese Steuer beträgt 35 Prozent. Sie können das allerdings vermeiden, wenn Sie die Kriterien erfüllen, um als Privatanleger zu gelten. Folgende fünf Regeln dürfen Sie dabei nicht verletzen:
- Sie halten die Mindesthaltedauer von sechs Monaten bei Wertpapieren ein.
- Die Einkünfte aus Kapitalerträgen machen weniger als 50 Prozent des eigenen Nettoeinkommens aus.
- Das Transaktionsvolumen (Käufe und Verkäufe) ist nicht größer als das Fünffache des eigenen Vermögens.
- Es werden keine Derivate, außer zur eigenen Risikoabsicherung, genutzt.
- Sie legen nur das eigene Geld an, nicht etwa Finanzierungen über Kredite.
Diese Regeln sind Richtlinien für die Finanzämter, die letztlich entscheiden, in welche Klasse ein Anleger fällt. Sinn dieser Regelung ist es, dass sich Menschen langfristig am Produktivkapital beteiligen können, aber nicht riskant hin- und hertraden sollen. Aus Erfahrungsberichten heißt es zwar, dass zwei dieser Regeln verletzt werden müssen, bevor sich das Finanzamt einschaltet, darauf verlassen sollten Sie sich nicht.
Quellensteuer in der Schweiz
Nicht nur für Anleger in der Schweiz gilt es unter diesen Bedingungen Steuern zu entrichten, sondern auch für ausländische Investoren und Aktionäre. Diese fallen beispielsweise bei einer Dividenden-Ausschüttung als Quellensteuer an und werden automatisch von der auszahlbaren Summe einbehalten. Für Ausschüttungen aus der Schweiz liegt diese bei 35 Prozent. Sie können aber mithilfe einer entsprechenden Rückholung beim Schweizer Finanzamt diesen Betrag auf 15 Prozent senken.
- estv.admin.ch: "Schweizerische Quellensteuer QST" (Stand: 30.08.2022)
- schweizer-abgeltungssteuer.ch: "Schweizer Quellensteuerabkommen" (Stand: 30.11.2022)
- ajooda.ch: "Kapitalertragsteuer Schweiz – Sind Aktiengewinne steuerfrei?" (Stand: 30.11.2022)