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Grundsteuer in Sachsen: So berechnet sie sich


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Eigene Steuermesszahlen
So berechnet sich die Grundsteuer in Sachsen


Aktualisiert am 06.10.2022Lesedauer: 3 Min.
Blick über Görlitz (Symbolbild): Sachsen regelt die neue Grundsteuer zwar nach dem Bundesmodell, es gibt aber eine Ausnahme.Vergrößern des Bildes
Blick über Görlitz (Symbolbild): Sachsen regelt die neue Grundsteuer zwar nach dem Bundesmodell, es gibt aber eine Ausnahme. (Quelle: RicoK69/getty-images-bilder)
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Die Grundsteuer wird künftig nicht mehr bundeseinheitlich erhoben. In manchen Bundesländern gilt eine eigene Berechnung – so auch in Sachsen.

Wer ein Grundstück oder ein Gebäude besitzt, muss in Deutschland Grundsteuer zahlen. Ab 2025 wird diese allerdings auf eine neue Weise berechnet – so verlangt es das Bundesverfassungsgericht, das die bisherige Praxis für verfassungswidrig erklärt hat (mehr dazu hier).

Die meisten Bundesländer folgen dabei dem sogenannten Bundesmodell. Sachsen tut das zwar auch, weicht aber bei den sogenannten Grundsteuermesszahlen davon ab. Wir erklären, was das für Eigentümer bedeutet.

Wie berechnet sich die Grundsteuer in Sachsen?

Sachsen hat sich wie die Mehrheit der Länder grundsätzlich dem sogenannten Bundesmodell angeschlossen. Die Formel zur Berechnung der neuen Grundsteuer lautet dabei:

Grundsteuer = Grundsteuerwert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz

Einen Unterschied gibt es aber bei den Grundsteuermesszahlen. Diese weichen beim sächsischen Modell für unbebaute Grundstücke, Einfamilienhäuser und Teileigentum von jenen im Bundesmodell ab.

Während der Bund für unbebaute Grundstücke eine Steuermesszahl von 0,034 Prozent vorsieht, gelten in Sachsen 0,036 Prozent. Die gleiche Steuermesszahl findet für Einfamilienhäuser Anwendung (Bundesmodell: 0,031 Prozent). Bei Teileigentum liegt die Steuermesszahl in Sachsen bei 0,072 Prozent (Bundesmodell: 0,034 Prozent).

Aus Einheitswert wird Grundsteuerwert

Der Grundsteuerwert ersetzt den bisherigen Einheitswert, der noch auf den Wertverhältnissen von 1964 im Westen und 1935 im Osten basiert und daher als verfassungswidrig eingestuft wurde. Der neue Grundsteuerwert wird derzeit von den Finanzämtern mithilfe der Feststellungserklärungen der Eigentümer ermittelt.

Maßgeblich für den Grundsteuerwert nach dem Bundesmodell – und damit auch in Sachsen – der Bodenrichtwert, die Grundstücksfläche und Grundstücksart, das Alter des Gebäudes sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete, die unter anderem von der sogenannten Mietniveaustufe der Kommune abhängt. Die Mietniveaustufen hat das Bundesfinanzministerium für alle Gemeinden anhand der Durchschnittsmieten in den Bundesländern festgelegt.

Mit dem Hebesatz haben die Kommunen auch bei der neuen Grundsteuer das letzte Wort über ihre Höhe. Sie entscheiden weiter eigenständig, wie hoch der Hebesatz ausfällt.

Ein Rechenbeispiel im folgenden Abschnitt zeigt Ihnen, wie hoch die Grundsteuer ab 2025 in Sachsen ausfallen kann.

Wie viel Grundsteuer zahle ich für 1.000 Quadratmeter?

Wie viel Grundsteuer Sie zahlen müssen, hängt unter anderem von der Grundstücksfläche ab. Das Bundesfinanzministerium hat ermittelt, welchen Grundsteuerwert ein 1.000-Quadratmeter-Grundstück hat, wenn darauf ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern, Baujahr 1960, in einer Gemeinde mit der Mietniveaustufe 4 und einem Bodenrichtwert von 200 Euro steht: 217.200 Euro.

In Sachsen müssten Sie diesen Grundsteuerwert nun mit der Steuermesszahl von 0,036 Prozent (statt 0,031 Prozent wie im Bundesmodell) multiplizieren, um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten. Anschließend multiplizieren Sie das Ergebnis noch mit dem Hebesatz der Kommune – im Beispiel des Finanzministeriums mit 421 Prozent.

Das ergibt eine jährliche Grundsteuer in Sachsen von 329,19 Euro, während die Grundsteuer beim reinen Bundesmodell wegen der geringeren Steuermesszahl für Einfamilienhäuser niedriger ausfällt: 283,47 Euro. Mehr dazu, wie viel Grundsteuer Sie bei einem Grundstück von 1.000 Quadratmetern zahlen, lesen Sie hier.

Welche Daten benötige ich für die Grundsteuererklärung in Sachsen?

Damit die neue Grundsteuer ab 2025 greifen kann, müssen Eigentümer bereits 2022 eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben. Diese wird auch Grundsteuererklärung genannt.

Das Online-Finanzamt Elster stellt für jedes Bundesland die entsprechenden Formulare bereit. Jene für Sachsen finden Sie hier. In unserem gesonderten Ratgeber erfahren Sie zudem, wie Sie die Grundsteuererklärung mit Elster richtig ausfüllen.

In Sachsen benötigen Sie dafür folgende Daten:

  • Aktenzeichen: Sie finden es im Informationsschreiben Ihres Finanzamts.
  • Eigentumsverhältnisse: Sie finden diese im Grundbuchauszug (lesen Sie hier, wie Sie diesen anfordern, und hier, wie ein Grundbuchauszug aussieht).
  • Lage des Grundstücks (Adresse)
  • Angaben zum Grund und Boden: Hier hilft Ihnen das Grundsteuerportal Sachsen weiter.
  • Bodenrichtwert: Auch diesen finden Sie im Grundsteuerportal Sachsen.
  • Baujahr: Schauen Sie dafür in den Bauunterlagen nach.
  • Wohn- und Nutzfläche: Diese sind ebenfalls in den Bauunterlagen zu finden.
  • Anzahl der Garagenstellplätze: Auch hier helfen Ihnen die Bauunterlagen weiter.

Für wen wird die neue Grundsteuer teurer?

Das lässt sich pauschal nicht sagen. Die Grundsteuerreform soll grundsätzlich nicht dazu führen, dass der Staat mehr Grundsteuer einnimmt. Für den einzelnen Eigentümer kann sich jedoch etwas ändern – und er zahlt ab 2025 mehr oder weniger Grundsteuer.

Das lässt sich nicht vermeiden, da die bisherige Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Das liegt daran, dass sie auf sehr alten Daten basiert. In Sachsen auf einer Erhebung aus dem Jahr 1935.

Verwendete Quellen
  • grundsteuer.de: "Grundsteuer Sachsen"
  • mdr.de: "Steuererklärung für Grundstücke: Das müssen Eigentümer in Sachsen wissen"
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